Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege

Schutz von Frauen vor Gewalt, Zuziehung von Sachverständigen im Ausschuss für Frauenpolitik

Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist gesellschaftspolitischer Konsens.

Jedoch gibt es in Deutschland bis heute keinen gesicherten Rechtsanspruch für Frauen auf Schutz und Hilfe bei erlebter Gewalt. Auch nach 33 Jahren Frauenhausarbeit, Arbeit der Frauenberatungsstellen oder Einrichtungen gegen sexualisierte Gewalt erfolgt die Finanzierung dieser unverzichtbaren Aufgaben auf der Basis sog. freiwilliger Leistungen. Freiwillige Leistungen des Landes aber können jederzeit zur Disposition gestellt werden, wie dies zuletzt mit einer 30prozentigen Kürzung der Zuschüsse für Frauenhäuser in NRW in 2006 geschah.

Auch in den Kommunen werden angesichts der desolaten Haushaltslage vielerorts die zum Teil gewährten freiwilligen Zuwendungen an die Frauenunterstützungseinrichtungen gekürzt bzw. zunehmend auf den Prüfstand gestellt. Im Ergebnis geschieht dies durch politische Entscheidungen in Land und Kommunen.

Die Aufforderung, diese sog. freiwilligen Zuschüsse zurückzufahren, geschieht auch durch Anforderung der zuständigen Aufsichtsbehörden an die betreffenden Kommunen im Rahmen von Haushaltssicherungsverfahren.
Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen und Hilfen für die Opfer von Misshandlungen bereitzustellen, ist eine gesellschaftliche Aufgabe und eine staatliche Verpflichtung, die sich unmittelbar aus der Verfassung ergibt. Der Staat hat Bedingungen zu schaffen, die Frauen und Kindern ein Leben ohne körperliche Gefährdungen ermöglichen.

Kontakt:

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW

Martin Stockmann
Am Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel.: (0201) 810 28-141
Fax: (0201) 810 28-210

E-Mail: koordination@freiewohlfahrtspflege-nrw.de

Material zum Herunterladen

Schutz von Frauen vor Gewalt, Zuziehung von Sachverständigen im Ausschuss für Frauenpolitik
LAG_FW_Stellungnahme_Schutz_Frauen_vor_Gewalt_28_01_2010.pdf

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