Freie Wohlfahrtspflege: Einrichtungen der Altenpflege in Nordrhein-Westfalen leisten gute Pflege zu angemessenem Preis

„Ein reiner Preisvergleich – ohne Betrachtung der Leistungen – greift zu kurz. Das niedrigste Pflegesatzniveau darf keinesfalls für die beste Lösung gehalten werden.“ So das Resümee der an NRW-Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann geschickten Stellungnahme der nordrhein-westfälischen Freien Wohlfahrtspflege zum unterschiedlichen Niveau der Pflegesätze in bundesdeutschen Pflegeheimen.
Vorausgegangen war eine Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes vom März 2007, wonach ein Pflegeheimplatz in der höchsten Pflegestufe (III) in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2005 durchschnittlich 3.103 Euro, im Bundesdurchschnitt aber nur 2.706 Euro gekostet hat. Minister Laumann kündigte daraufhin an, über ein externes Gutachten die Pflegeheimkosten in deutschen Flächenländern vergleichen zu lassen.
Die Kommission Pflegeversicherung der Freien Wohlfahrtspflege NRW hat in ihrer jetzt vorgelegten Stellungnahme begründet, warum Nordrhein-Westfalen im Preisvergleich des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2005 erneut an der Spitze der Bundesländer lag.

Die Stellungnahme verweist darauf, dass „Preis, Leistung, Versorgungsqualität sowie die Einstufungspraxis der Medizinischen Dienste der Krankenkassen in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Ob Pflegeheime in NRW teuerer als in anderen Bundesländern sind, muss in Beziehung zu den vom Personal erbrachten Leistungen gesetzt werden. Dabei kommt es auch entscheidend darauf an, in welcher Qualität die Leistungen erbracht werden.“ Ein reiner Preisvergleich verbiete sich so lange, „wie es an einem tragfähigen Vergleich von Leistungen und Qualität der Pflege unter den Bundesländern fehlt“.
Die Freie Wohlfahrtspflege hebt hervor, dass die nordrhein-westfälischen Pflegeheime eine sehr gute pflegerische Versorgung anböten. Gründe dafür seien die – gewollt – gute personelle Ausstattung der Heime, die andere Bundesländer in dem Maße nicht vorsähen, wie etwa die pflegefachlichen Konzeptionen, die zu zusätzlichem Personal für die Betreuung gerontopsychiatrisch veränderter Menschen führten, sowie die Dienste für die soziale Betreuung der Bewohner, die speziell ausgebildetes, zusätzliches Personal erforderten.

Im Übrigen werde die Entlohnung der Pflegekräfte „für die physisch und psychisch anspruchsvolle Arbeit in den Pflegeheimen“ einvernehmlich zwischen Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und Leistungserbringern unter Anerkennung der geltenden Tarife ausgehandelt. Bei den Gehältern zu sparen, führe dazu, „dass noch mehr Arbeitsverhältnisse in den sozialversicherungsfreien Bereich abgedrängt werden“.
Die Stellungnahme geht auch darauf ein, dass in Nordrhein-Westfalen rund 90 Euro pro Platz und Monat an Ausbildungskosten eingerechnet werden müssten. Alle Beteiligten im Land hätten dem zugestimmt, um eine hohe Ausbildungsquote zu erreichen und auf diese Weise die Zukunft der Altenpflege auf hohem fachlichen Niveau zu gewährleisten.
In Nordrhein Westfalen gebe es eine gut entwickelte Verhandlungskultur mit umfassender Transparenz des Leistungs- und Kostengeschehens. „Nur das, was von Pflegekassen und Sozialhilfeträgern als angemessen beurteilt wird, kann im Pflegesatz vereinbart werden.“ Das Niveau der derzeitigen Pflegesätze dürfe  daher „nicht zu dem Fehlschluss verleiten“, in nordrhein-westfälischen Einrichtungen werde „unwirtschaftlich“ gearbeitet. Vielmehr könnten sich „der von den Verhandlungspartnern in Nordrhein-Westfalen verhandelte Leistungsumfang und die erreichte Versorgungsqualität sehen lassen“.

In dem Begleitschreiben an Minister Laumann  unterstreicht der Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW, Dr. Uwe Becker (Düsseldorf), die Bereitschaft der in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen 17 Verbände, an dem vom Ministerium angekündigten externen Gutachten fachlich mitzuarbeiten.

Unter "Positionen " ist die Stellungnahme nachzulesen.

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Pressemeldung vom 04.06.2007 - Freie Wohlfahrtspflege: Einrichtungen der Altenpflege in Nordrhein-Westfalen leisten gute Pflege zu angemessenem Preis
PM_LAG_Pflege_040607.pdf

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