LVR und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege unterzeichnen Rahmenzielvereinbarung zu Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM).
Pressemeldung vom 07.12.2007
LVR und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege unterzeichnen Rahmenzielvereinbarung zu Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM).
Ziel: Teilhabemöglichkeiten am Arbeitsleben für behinderte Menschen weiterentwickeln bei gleichzeitig verbesserter Kostensteuerung.
Köln / Düsseldorf. 4. Dezember 2007. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und die rheinischen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege wollen gemeinsam die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben weiterentwickeln und dabei gleichzeitig Kosten dämpfen und besser steuern. Beide Seiten unterzeichneten am Dienstag in Düsseldorf dazu eine Vereinbarung. Im Mittelpunkt dieser Rahmenzielvereinbarung stehen dabei die 43 Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) im Rheinland. Hier arbeiten derzeit fast 26.000 Menschen mit einer „wesentlichen Behinderung“, die nach dem Sozialgesetzbuch XII einen Rechtsanspruch auf eine Beschäftigung in einer solchen Werkstatt haben.
Der LVR und die Spitzenverbände sehen die Werkstätten als wichtigen Garanten für die Sicherstellung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit schweren Behinderungen. Sie wollen für das Rheinland die Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Menschen qualitativ und quantitativ weiterentwickeln, damit auf der einen Seite alle Möglichkeiten der Integration von Menschen mit Behinderung tatsächlich genutzt werden und auf der anderen Seite die Finanzmittel der rheinischen Städte und Kreise, die den LVR als kommunalen Regionalverband über eine Umlage finanzieren, Kosten sparend eingesetzt werden.
Die Zielvereinbarung hat insbesondere folgende Handlungsfelder zum Inhalt:
• Verbesserung der Berufswegeplanung für behinderte Menschen nach Beendigung der Schulzeit: Ein verbindlicher Eingliederungsplan für Schulabgängerinnen und -abgänger soll mehr Jugendlichen einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen und einen „Automatismus“ verhindern, der von der Förderschule direkt in die Werkstatt führt.
• Erhöhung der Anzahl der Übergänge von einer WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
• Aufbau und Ausbau differenzierter Beschäftigungsangebote innerhalb der Werkstätten
• Verbesserung der Förderung besonderer Personengruppen in den Werkstätten wie etwa Menschen mit Autismus oder einem seelischem Handicap.
Hintergrund ist der in den vergangenen Jahren deutlich gestiegene Bedarf an Werkstattplätzen und die damit einher gehende Kostensteigerungen. Im Jahr 2007 werden voraussichtlich insgesamt 370 Millionen Euro an Leistungen für die Beschäftigung der fast 26.000 behinderten Menschen in Werkstätten gezahlt. Im Jahr 2000 hatte der LVR Ausgaben in Höhe von 246 Millionen Euro für die Beschäftigung von 20.2000 behinderten Menschen in diesem Arbeitsbereich. Das entspricht einer Kostensteigerung von etwa 50 Prozent in sieben Jahren, und einer Steigerung der Beschäftigtenzahlen in den Werkstätten um knapp 30 Prozent.
Ein einzelner Werkstattplatz im Arbeitsbereich einer WfbM wird im Jahr mit rund 14.500 Euro durch den LVR finanziert. Die größte Gruppe der WfbM-Beschäftigten bilden die Menschen mit einem intellektuellen Handicap. Sie stellen 80 Prozent der Werkstatt-Besucher. Besonders stark gewachsen ist der Bedarf nach Werkstatt-Arbeitsplätzen jedoch bei den Menschen mit einer seelischen Behinderung. Ihr Anteil liegt heute bei 18 Prozent, vor sieben Jahren waren es erst elf Prozent.
Aber auch die Zahl der Werkstattbesucherinnen und -besucher mit schweren und mehrfachen Behinderung steigt jedes Jahr deutlich an. Der LVR und die Wohlfahrtsverbände erwarten, dass im nächsten Jahr etwa tausend Menschen mehr in einer Werkstatt aufgenommen werden wollen.
„Die Menschen mit Behinderung haben von dem bisherigen Aufschwung am Arbeitsmarkt nicht profitieren können“, kritisiert LVR-Direktor Udo Molsberger. „Den Werkstätten wächst eine zunehmende Bedeutung zu, die berufliche Teilhabe sicherzustellen. Und da, wo es geht, müssen wir alles tun, damit mehr Menschen mit Behinderungen als bisher einen Arbeitsplatz in einem Unternehmen finden“, erklärte Molsberger.
Dr. Uwe Becker, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, ergänzte: „Als Werkstattträger werden wir unsere Arbeit und unsere Angebote so entwickeln, dass die Vermittlung von Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt immer besser gelingen kann. Das aber hängt nicht nur von uns ab, sondern von der Aufnahmebereitschaft des ersten Arbeitsmarktes für Menschen mit Behinderungen.“
Konkrete Bestandteile der Zielvereinbarung sind im Einzelnen:
1. Das Modellprojekt des LVR mit Start im Jahr 2008:
„Kombinierte finanzielle und fachliche Leistungen zur Unterstützung der Integration von Werkstattbeschäftigten in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes“: Arbeitgeber erhalten für die Dauer von bis zu fünf Jahren Lohnkostenzuschüsse in Höhe von bis zu 400 Euro monatlich und, was genauso wichtig ist, die ehemaligen Werkstattbesucher erhalten bis zu fünf Jahre ein intensives `Jobcoaching`.
2. Die betriebsintegrierten Arbeitsplätze:
Unter dem Dach der WfbM werden Arbeitsgruppen direkt in Betrieben eingesetzt. Die Beschäftigten der WfbM arbeiten nicht „für“ den Betrieb, sondern „im“ Betrieb und erhalten trotzdem alle für sie notwendige Unterstützung durch den Träger der Werkstatt. Da alle Beteiligten wissen, dass der größte Teil der Werkstattbeschäftigen aufgrund ihrer Behinderung den normalen Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht standhalten können, sehen die Partner in dieser Form der „geschützten Integration“ eine wesentliche Zukunftsaufgabe für die Werkstätten und den LVR.
3. Das im Jahr 2005 an den Start gegangene Modell: „Teilzeitbeschäftigung in rheinischen Werkstätten“.
183 behinderte Menschen in 15 Werkstätten arbeiten derzeit in verschiedenen Teilzeitformen. Behinderte Werkstattbeschäftigte können, etwa wenn sie – mit professioneller Unterstützung – in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft leben („Betreutes Wohnen“) und somit selbstständig ihren Haushalt führen, bei der Werkstatt eine Teilzeitbeschäftigung beantragen. Für Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt es entsprechende gesetzliche Regelungen – für WfbM-Beschäftigte ist dies bisher gesetzlich nicht vorgesehen.
Die wissenschaftliche Begleitung des Modells wird wegen der bundesweiten Bedeutung vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung aus Mitteln des Ausgleichsfonds mitfinanziert. Nach Auswertung des Modells soll die Teilzeitbeschäftigung auf alle rheinischen Werkstätten ausgeweitet werden.
4. Der Aufbau von Integrationsprojekten:
Integrationsprojekte sind Wirtschaftsunternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Sie beschäftigen auf 25 bis 50 Prozent der Arbeitsplätze Menschen mit einer Schwerbehinderung Diese Unternehmen haben sich neben ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit noch einen sozialen Auftrag gegeben: Schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, zu qualifizieren oder zu vermitteln. Sie richten sich vor allem an jene behinderte Menschen, die aufgrund von Art und Schwere ihrer Behinderung besondere Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Für den damit verbundenen besonderen Aufwand erhalten Integrationsprojekte Förderpauschalen.
Derzeit fördert der LVR 42 Integrationsprojekte im Rheinland – vom Bio-Bauernhof über den Einzelhandelsmarkt und das Hotel bis zum Reinigungsbetrieb. Diese Integrationsprojekte bieten insgesamt 1.190 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, davon 550 für Menschen mit einer Schwerbehinderung. Im Jahr 2007 wurden für die Integrationsprojekte und die betriebwirtschaftliche Gründungsberatung neuer Projekte insgesamt etwa 3,8 Millionen Euro ausgezahlt bzw. bewilligt.
Pressemeldungen aktuell im Internet unter www.presse.lvr.de
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Kontakt:
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- Bild zur Landespressekonferenz
- Becker Hoffmann Badache Molsberger.zip
- Statement von Dr. Uwe Becker
- Statement_DrBecker_LPK_041207.pdf

