Becker: "Keine Generalabsolution zum KiBiz"

Pressemeldung vom 24.10.2007

Die Freie Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen fordert Familien-Minister Armin Laschet auf, bei der Darstellung des KiBiz nicht die Rollen zu verwechseln. Dr. Uwe Becker, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen: „Die Landesregierung ist Initiatorin des Gesetzes, nicht wir. Wenn Minister Laschet öffentlich verbreitet, die Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen sei mitverantwortlich für das Gesetz, dann verwechselt er den mühsam erstellten Kompromiss mit uns über Finanzierungsaspekte mit einer Generalabsolution zum KiBiz.“ Minister Laschet hatte auf einer Veranstaltung in Gütersloh auf die bedrängenden Fragen der anwesenden Erzieherinnen geantwortet, sie kritisierten nicht nur ihn, sondern auch sechs Wohlfahrtsverbände, zwei Kirchen und drei kommunale Spitzenverbände.

Die Freie Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen hat sich positiv geäußert zu der Tatsache, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen verschiedene Verbesserungsvorschläge aufgenommen hat. „Die Aufnahme der zehnprozentigen Korridorlösung, die Gestaltung der Trägeranteile und auch der Rechtsanspruch von Kindern aus Bedarfsgemeinschaften auf einen Betreuungsvertrag über 45 Stunden sind Gesetzbestandteile, die wir begrüßen. Aber es bleiben wesentliche Kritikpunkte“, erklärte Becker. Nach Ansicht der Freien Wohlfahrtspflege ist der große Wurf mit dem KiBiz nicht gelungen. „Unsere Verbesserungsvorschläge zur Betreuung der Kinder unter drei Jahren sind nicht aufgegriffen worden, der Elternbeitrag von 19 Prozent bleibt inakzeptabel, die Regelungen für Kinder mit Behinderung sind unzulänglich und unsere mehrfache Anmahnung, einen Übergangszeitraum vorzusehen, ist nicht aufgegriffen worden.“
Daher verwahrt sich die Freie Wohlfahrtspflege gegen eine derartige Vereinnahmung. „Wir stehen zu den Gesetzesbestandteilen, die auf Grund unserer Kritik von der Landesregierung aufgenommen worden sind. Aber für das Gesetz als Ganzes, insbesondere für die zu befürchtenden Schieflagen bei den Elternbeiträgen, haftet eindeutig die Landesregierung“, so der Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege.

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