Becker: "Regierung und Koalition sind beim KiBiz auf dem richtigen Weg – aber wir sind noch nicht am Ziel"
Pressemeldung vom 17.10.2008
Die Freie Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen begrüßt den gemeinsamen Änderungsantrag der Regierungskoalition zum Entwurf des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Positiv heben die Verbände die Verbesserung gegenüber dem so genannten „Konsenspapier“ von Ende Februar 2007 und dem bisherigen Gesetzentwurf hervor. Vor allem sei der Abweichungs-Korridor bei der Gruppenstärke vergrößert worden.
Nach den Plänen der Koalition würden nach Inkrafttreten des Gesetzes die Jugendämter mit den Trägern für die jeweiligen Einrichtungen eine Gruppenstruktur vereinbaren. Auf dieser Basis werde die Finanzierung – mit einem zehnprozentigen Abweichen nach oben oder nach unten – geregelt.
„Das ist für die Träger besonders wichtig, denn ein Kindergarten ist ein lebender Organismus – es gibt Anmeldungen, es gibt Abmeldungen und es gibt, nicht zu vergessen, eine veränderte Nachfrage durch die Eltern aufgrund der persönlichen Lebenssituation. Das kann mit der jetzigen Regelung weitestgehend bewerkstelligt werden.
Die bisher von der Koalition befürwortete starre Regelung nach Kindpauschalen hätte zu Problemen bei der Sicherung der fachlichen Qualität der Einrichtungen und auch zu Unsicherheiten beim Personal geführt“, sagt Dr. Uwe Becker, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen. Und weiter: „Damit ist einer der zentralen Kritikpunkte der Freien Wohlfahrtspflege am bisherigen Gesetzentwurf, nämlich die ausschließliche Orientierung an einer reinen Kindpauschale vom Tisch. Auf diese Weise ist eine gesunde Mischung aus Kind- und Gruppenpauschale entstanden.“
Die Freie Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen, zu der 17 Verbände von Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutschem Roten Kreuz, Paritätischem Wohlfahrtsverband, Diakonie und Jüdischen Kultusgemeinden gehören, wertet auch positiv, dass nach den jetzigen Plänen Kinder von nicht-beitragsfähigen Eltern nicht mehr in „billige“ Gruppen abgeschoben werden können. Positiv hervorgehoben wird auch, dass die Zahl der Kinder um nicht mehr als zwei je Gruppe überschritten werden darf: „Das ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal“, sagt Becker.
Nach wie vor gibt es aber von Seiten der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen Kritik an dem Gesetzentwurf zum KiBiz. So wird bemängelt, dass Anregungen zur Verbesserung der Betreuung von Kindern mit Behinderung im Gesetzestext nur ansatzweise aufgenommen worden sind. „Bedauerlich ist auch“, so Becker, „dass es nicht gelungen ist, den Abweichungskorridor für Kinder unter drei Jahren zu vergrößern. Das wäre ein wichtiges Signal gewesen, um den Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren auf hohem Qualitätsniveau voranzutreiben.“ Das Elternbeitragssystem, das wie bisher von einem 19prozentigen Elternanteil ausgeht, wurde nicht verändert: „Das ist und bleibt für uns nicht akzeptabel, weil es zu Beitragserhöhungen führen wird“, sagt Becker dazu.
Darüber hinaus wurde auf die durch ein Rechtsgutachten gestützte Kritik der Freien Wohlfahrtspflege an der zahlenmäßigen Begrenzung der zertifizierten Familienzentren in dem Entwurf nicht reagiert.
Becker in einer ersten vorsichtigen Bewertung: „Es gibt nach wie vor wichtige Kritikpunkte, aber Ministerium und Regierungskoalition sind mit dem nunmehr vorgelegten KiBiz-Entwurf auf dem richtigen Weg. Wir sind noch nicht am Ziel und werden über weitere Verbesserungen mit den Fraktionen im Landtag verhandeln.“
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