Literaturhinweise und Erläuterungen
Entwicklung der Förderfälle nach § 16i SGB II über die Zeit
Ergänzende Erläuterungen zum Text:
1Ausnahmen bestehen für Personen mit einer Schwerbehinderung, Personen mit minderjährigen Kindern sowie Teilnehmende bestimmter arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen (siehe für Details Tabelle A1).
Quellen im Text:
2 Bauer, Frank und andere (2021): Evaluation der Förderinstrumente nach § 16e und § 16i SGB II – Zwischenbericht. IAB-Forschungsbericht. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Nürnberg. https://www.econstor.eu/handle/10419/234276
Quellen für Abbildung 1:
1. Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2022): Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von Teilnehmenden mit der Kostenträgerschaft SGB II. Stand: 22.03.2022.
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524036&topic_f=svb-sgbii
2. Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2022): Langzeitleistungsbezieher. Stand: 17.04.2022.
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524060&topic_f=lzb-lzb-strukturen
Anmerkung zu Abbildung 1: Zur besseren Darstellung der Entwicklung bei den Zugängen, wird eine Sekundärachse verwendet. Die Werte der roten Linie entsprechen der rechten Achse (siehe auch die Achsenbeschriftung)
Tabelle 1A: Die Förderung nach § 16i SGB im Überblick
Zielgruppe/Anspruchsvoraussetzungen | Personen, die in mindestens sechs der letzten sieben Jahre Grundsicherungsleistungen bezogen, und in diesem Zeitraum nicht oder nur für kurze Zeit gearbeitet haben. Zudem müssen die Teilnehmenden über 25 Jahre alt sein |
Ausnahmen | Personen mit einer Schwerbehinderung sowie Personen mit minderjährigen Kindern müssen nur in den letzten fünf Jahren vor Eintritt in die Förderung Grundsicherungsleistungen bezogen haben. Auch die Teilnahme an beschäftigungsfördernden Maßnahmen oder entsprechenden Bundesprogrammen (bspw. das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe“) gilt als förderunschädlich. |
Fördergegenstand | Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei allen Arten von Arbeitgebern |
Förderdauer | Bis zu fünf Jahre; Zeitrahmen flexibel |
Zuschuss | 100 Prozent der Lohnkosten in den ersten zwei Jahren, sinkt ab dem dritten Jahr jährlich um 10 Prozentpunkte ab (90% im 3. Beschäftigungsjahr, 80% im vierten Beschäftigungsjahr, 70% im fünften Beschäftigungsjahr) |
Coaching | Beschäftigungsbegleitende Betreuung durch einen Coach während der gesamten Förderdauer |
Qualifizierung | Weiterbildungen und qualifizierende Praktika sind möglich. Die Weiterbildungskosten werden bis insgesamt 3.000 € übernommen. |
Bundesagentur für Arbeit (2022): Arbeitsmarktberichterstattung. Teilhabechancen auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt nach §§ 16e und 16i SGB II. Arbeitsmarkt kompakt. Nürnberg.
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Fokus/Langzeitarbeitslosig-keit/Langzeitarbeitslosigkeit-Nav.html
Tabelle 2A: Definitionen
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) | Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. |
Langzeitleistungsbeziehende | Langzeitleistungsbeziehende (LZB) gemäß den Kennzahlen nach § 48a SGB II sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate ELB waren. |
Bundesagentur für Arbeit (2022): Arbeitsmarktberichterstattung. Glossar der Statistik der BA. Grundlagen: Definitionen. Nürnberg.
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Grundlagen/Definitionen/Definitionen-Nav.html
Werden Frauen und Männer gleichberechtigt gefördert?
Quellen im Text:
3 Bauer, Frank und andere (2021): Evaluation der Förderinstrumente nach § 16e und § 16i SGB II – Zwischenbericht. IAB-Forschungsbericht. Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Nürnberg. https://www.econstor.eu/handle/10419/234276
4 Bundesagentur für Arbeit (2021): Weisung im SGB II: § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung am sozialen Arbeitsmarkt. Gültig ab 01.01.2022. Nürnberg. https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-im-sgb-paragraph-16i-sgb-ii-teilhabe-am-arbeitsmarkt_ba147246.pdf
Quellen für Abbildung 2:
1. Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2022): Förderung sozialversicherungspflichtiger Be-schäftigung von Teilnehmenden mit der Kostenträgerschaft SGB II. Stand: 22.03.2022. https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524036&topic_f=svb-sgbii
2. Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2022): Langzeitleistungsbezieher. Stand: 17.04.2022. https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524060&topic_f=lzb-lzb-strukturen
Weitere Quellen:
Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2022): Langzeitleistungsbezieher. Stand: 17.04.2022. https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524060&topic_f=lzb-lzb-strukturen
Förderung von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit
Quellen im Text:
5 Bauer, Frank und andere (2021): Evaluation der Förderinstrumente nach § 16e und § 16i SGB II – Zwischenbericht. IAB-Forschungsbericht. Institut für Arbeitsmarkt- und Be-rufsforschung. Nürnberg. https://www.econstor.eu/handle/10419/234276
Quellen für Abbildung 3:
1. Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2022): Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung von Teilnehmenden mit der Kostenträgerschaft SGB II. Stand: 22.03.2022. https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524036&topic_f=svb-sgbii
2. Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2022): Langzeitleistungsbezieher. Stand: 17.04.2022. https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1524060&topic_f=lzb-lzb-strukturen
Unterstützungsleistungen in Bedarfsgemeinschaften
Allgemein stellen SGB II-Hilfequoten den Anteil von hilfebedürftigen Personen, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind, an einer bestimmten Bevölkerungsgruppe dar.
Die Bedarfsgemeinschaft meint eine bestimmte Zusammensetzung von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Hilfequoten von Bedarfsgemeinschaften zeigt also den Umfang von hilfebedürftigen Familien- bzw. Lebensformen an.
Weitere Informationen zur Bildung der SGB II-Hilfequote unter:
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Grundlagen/Definitionen/Berechnung-der-Hilfequoten/Berechnung-der-Hilfequoten-Nav.html
Kennzahlen NRW
Die Angaben zu den Kennzahlen Unterbeschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit sind dem Arbeitsmarktreport der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Land Nordrhein-Westfalen entnommen.
Link zu dieser Statistik:
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=15024®iontype_f=Politisch&r_f=bl_Nordrhein-Westfalen&topic_f=amr-amr
Die Angaben zu Personen in Bedarfsgemeinschaften entstammen der Statistik Eckwerte der Grundsicherung SGB II.
Link zu dieser Statistik:
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?sub-mit=Suchen&topic_f=zr-kreise-bedarf-rev