Quick-Info 1/2016
für Jobcenter-Beiratsmitglieder der freien Wohlfahrtspflege und die Vorsitzenden der örtlichen Ligen
In eigener Sache
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit präsentieren wir Ihnen die 1. Ausgabe 2016 des Quick-Infos für Jobcenter-Beiratsmitglieder. Monatlich informieren wir Sie über aktuelle, für eine aktive Beiratsarbeit wichtige Themen und Beispiele guter regionaler Praxis und begrenzen uns dabei auf wesentliche, kurze Informationen, gegebenenfalls ergänzt um konkrete Impulse und Anregungen für eine aktive Beiratsarbeit.
Rückmeldung, die uns helfen Ihren Informationsbedarf einzuschätzen und ressourcenschonend zu agieren, würden uns freuen. Die Redaktion wünscht Ihnen ein gutes Jahr 2016 und viel Erfolg bei Ihrer wichtigen Vertretungsarbeit in den Jobcenter-Beiräten.
Ihre Redaktion
Ina Heythausen und Reiner Mathes
Um die Adressatenliste aktuell zu halten, bitten wir Sie, uns jeden Wechsel in der Vertretung der Freien Wohlfahrtspflege in der örtlichen Beiratsarbeit mitzuteilen. Diese Informationen richten Sie bitte an Herrn Westerbarkey (h.westerbarkey@caritas-paderborn.de).
Die bisherigen Ausgaben der Newsletter sind auf der Homepage der Freien Wohlfahrtspflege archiviert und unter dem Link http://freiewohlfahrtspflege-nrw.de/initiativen/newsletter-beirat-jobcenter/ausgaben/ einseh- und abrufbar.
Für inhaltliche, weitergehende Fragen zu einzelnen Themen dieses Newsletters stehen Ihnen die jeweiligen Fachberater/innen Ihrer Verbände zu Verfügung:
- AWO: Philipp Euler, Tel. 0231/5483-255, Mail: philipp.euler@awo-ww.de
- Caritas: Heinrich Westerbarkey, Tel. 05251/209334, Mail: h.westerbarkey@caritas-paderborn.de
- DRK: Edith Holtkamp, Tel. 02861/8029319 e.holtkamp@kv-borken.drk.de
- Diakonie: Ina Heythausen, Tel. 0211/6398245, Mail: i.heythausen@diakonie-rwl.de
- Paritätischer NRW: Reiner Mathes, Tel. 02241/2014296, Mail: reiner.mathes@paritaet-nrw.org
Aktuelle Fachinformationen
Bundesrechnungshof: Kritik an Jobcentern
Der Bundesrechnungshof kritisiert laut Süddeutscher Zeitung Jobcenter, Fördermittel für die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen nicht richtig einzusetzen.
Zentrale Kritikpunkte:
- Nur wenige Hartz-IV-Empfänger bekommen nach der Förderung einen regulären Job
- Knapp drei Viertel der früheren Hartz-IV-Empfänger haben nur einen Job bei gemeinnützig tätigen Arbeitgebern oder Einrichtungen bekommen, die Förderprogramme der Bundesagentur für Arbeit umsetzten,
- Bei mehr als 90 Prozent der geprüften Fälle sind die Arbeitsverträge befristet, sodass die Arbeitnehmer nach Ende der Förderung wieder arbeitslos werden
- Nur in vier Prozent der Fälle sei es überhaupt gelungen, die Arbeitnehmer nach der Förderzeit "in eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern".
- Zusätzliche Landesmittel oder kommunale Mittel seien oftmals nicht auf die Förderung der JC angerechnet worden - die Unternehmen hätten also doppelt kassiert. Dazu heißt es in dem Bericht: "Zwei Jobcenter erstatteten den Arbeitgebern aus Bundes- und Landesmitteln im Ergebnis sogar mehr als das Arbeitsentgelt für die Beschäftigten."
- Bei fast jedem vierten geprüften Fall fehle die Voraussetzung, um überhaupt Geld zuschießen zu können, zum Beispiel, weil die Person gar nicht mindestens ein Jahr am Stück arbeitslos war und nicht mindestens zwei weitere Vermittlungshemmnisse wie ein höheres Lebensalter, gesundheitliche Probleme oder fehlende Schul- oder berufliche Qualifikationen nachzuweisen waren.
- Die Jobcenter haben in mehr als zwei Drittel der Fälle während der sechsmonatigen Aktivierungsphase keine oder maximal zwei qualifizierte Beratungsgespräche mit den Leistungsberechtigten und danach meist keine Beratungsgespräche geführt.
- In 85 Prozent der untersuchten 370 Fälle wurde der volle Zuschuss von 75 Prozent gewährten, obwohl die Geförderten "zuvor mit einem anderen Förderinstrument zum Teil beim selben Arbeitgeber oder für dieselbe Tätigkeit beschäftigt gewesen seien und entsprechende Vorkenntnisse gehabt hätten
Den vollständigen Pressebericht finden Sie unter: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesrechnungshof-schludriger-umgang-mit-steuergeld-kritik-an-jobcentern-1.2792124
Die Kritik des Bundesrechnungshofs betrifft NRW in besonderer Weise, da auf Berlin und Nordrhein-Westfalen 57,1 % (5.256) dieser in 2014 jahresdurchschnittlich geförderten Beschäftigungsverhältnisse entfallen. Link zur Pressemitteilung: http://biaj.de/images/2015-12-23_fav-bundesrechnungshof-sueddeutsche-zeitung.pdf
Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ)
Anmerkung:
Die aktuellen Förderprogramme für langzeitarbeitslose Menschen unterstellen, dass die Wirtschaft bereit ist langzeitarbeitslose Menschen zu beschäftigen. Ziel ist eine Steigerung der Arbeitsleistung, die den "Minderleistungsausgleich" überflüssig macht, nach höchstens zweijähriger Förderung und entsprechend die Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Dass Annahme und Zielsetzung der Programme nicht der Realität entsprechen, zeigen die Ergebnisse des Bundesrechnungshofs. Wie von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege gefordert, ist vielmehr eine öffentlich geförderte Beschäftigung notwendig, die auch langfristige Minderleistungsausgleiche ermöglicht, sowie den strukturellen Mangel an Arbeitsplätzen für niedrig qualifizierte Menschen ausgleicht und so Teilhabemöglichkeiten schafft.
Impulsfragen für Ihre Beiratsarbeit:
- Wie bewertet die Geschäftsführung Ihres Jobcenters diese Vorwürfe?
- Werden die Vorwürfe des Bundesrechnungshofes geteilt oder sind die Schlussfolgerungen und Interpretationen "realitätsfremd"?
- War Ihr Jobcenter in die Untersuchung einbezogen?
Was die offizielle Arbeitslosenzahl verschweigt: 3,47 Mio. Menschen ohne Arbeit
Im Dezember 2015 meldete die Bundesagentur für Arbeit 2,68 Mio. Arbeitslose. Das gesamte Ausmaß der Menschen ohne Arbeit bildet die offizielle Zahl jedoch nicht ab. Denn mehr als 790.000 De-facto-Arbeitslose sind nicht in der Arbeitslosen-, sondern in der separaten Unterbeschäftigungsstatistik enthalten. Nicht in der offiziellen Arbeitslosenzahl enthalten sind mehr als 790.000 ebenfalls faktisch Arbeitslose, darunter
- Rund 540.000 Menschen, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnahmen,
- Über 88.000 am Tag der Erfassung Krankgeschriebene und
- Mehr als 162.000 über 58-Jährige, die innerhalb der letzten 12 Monate kein Jobangebot erhielten.
Insgesamt ergibt sich so eine tatsächliche Arbeitslosenzahl von über 3,47 Millionen Menschen.
Für weitere Informationen folgen Sie diesem Direktlink.
Impulsfragen:
- Wird in Ihrem Beirat auch die Zahl der Unterbeschäftigten thematisiert?Werden Ihnen nur die
- Arbeitslosenzahlen oder aber auch die Zahl der "Unterbeschäftigten" für Ihre Region vom Jobcenter präsentiert?
Arbeitsmarktdaten richtig lesen, verstehen und verwenden
Die Paritätische Akademie führt eine eintägige Schulung für Konzeptschreiber bei Arbeitsmarktträgern, Mitglieder örtlicher Jobcenter-Beiräte, Lokalpolitiker, Integrationsfachkräfte bei Trägern und Jobcentern am 19.05.2016 in Dortmund durch.
Für alle Akteure in der Arbeitsmarktpolitik ist es wichtig, sich mit der Arbeitsmarktstatistik auszukennen, vor allem um Projekte und Maßnahmen planen oder beurteilen zu können und sich dabei besser an Bedingungen, Entwicklungen und Bedarfen der jeweiligen Region orientieren möchten. Wie hoch ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland, in Nordrhein-Westfalen oder in einem Kreis? Was heißt überhaupt Arbeitslosigkeit und wer wird als arbeitslos gezählt? Welche besonderen arbeitsmarktpolitischen Problemlagen finden sich in meiner Region? Diese und andere Fragen werden in der Fortbildung umfassend beantwortet. Die Fortbildung stellt, nach einer Einführung in die Begrifflichkeiten (Arbeitslosigkeit, Erwerbslosigkeit, Langzeitarbeitslosigkeit, Langzeitleistungsbezug, Verweildauern etc.), die Berichterstattung der Bundesagentur für Arbeit und ihre Systematik vor und präsentiert ausgewählte Möglichkeiten der Analyse. Der Nachmittag bietet Gelegenheit für die Umsetzung des Gelernten an praktischen Beispielen und eigene Recherchen: Wo finde ich was und wie bereite ich die Daten für meine Region auf? In "Hands-on-Sessions" erarbeiten sich die Teilnehmer, mit Unterstützung der Dozenten, selbständig ausgewählte Fragestellungen und führen statistische Auswertung durch. Hierbei werden die Wünsche der Teilnehmer berücksichtigt. Sie arbeiten hauptsächlich mit dem Statistikangebot der Bundesagentur für Arbeit. Für die Schulung sind Grundkenntnisse in Excel notwendig. Veranstalter ist die Paritätische Akademie. Als Referenten stehen Tim Obermeier und Sabrina Bersheim, beide Wissenschaftliche Mitarbeiter am Institut für Bildungs- und Sozialpolitik (ISAM), Herausgeber vom O-Ton-Arbeitsmarkt und Kooperationspartner beim Arbeitslosenreport NRW der Liga der Freien Wohlfahrtspflege NRW.
Weitere Informationen, Anmeldemodalitäten entnehmen Sie bitte dem Veranstaltungslink:
https://www.paritaetische-akademie-nrw.de/index.php?id=32&kathaupt=11&knr=1626029
Arbeitsmarktmonitor der Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit hat zu Jahresbeginn die Online-Plattform "Arbeitsmarktmonitor" öffentlich zugänglich gemacht. Diese bietet umfangreiche Möglichkeiten der Datenrecherche und Faktenchecks. Die Online-Plattform bietet Zahlen der Regionen, zu Arbeitsmarkt, Demografie, Wirtschaft und Soziales, Bildung und Mobilität. Die Zahlen können für die eigene Region dargestellt und in Bezug zu Landes- und Landeszahlen gesetzt werden. Netzwerkpartner der örtlichen Arbeitsagenturen können über eine dort beantragte Freischaltung noch weitere Serviceangebote der Plattform erhalten. Die Plattform erreichen Sie unter dem Link https://arbeitsmarktmonitor.arbeitsagentur.de/
Länder und Jobcenter nutzen Budgets für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sehr unterschiedlich
In den Bundesländern und Jobcentern variiert die Ausschöpfung der Gelder für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen stark. Das zeigen die Eingliederungsbilanzen der Bundesagentur für Arbeit. Während einzelne Jobcenter nicht mal ein Drittel des zur Verfügung stehenden Budgets nutzen, schichten andere Gelder aus dem Verwaltungsetat um.
In Nordrhein-Westfalen liegt die Ausschöpfungsquote für die Eingliederungsmittel im Jahr 2014 insgesamt bei 81%. Sie entspricht damit dem Bundesdurchschnitt. Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/newsletter/laender-und-jobcenter-nutzen-budgets-fuer-arbeitsmarktpolitische-massnahmen-sehr-unterschiedlich
Impulsfragen:
- Wie sieht die Ausschöpfungsquote für 2014 und für 2015 bei Ihrem Jobcenter aus?
- Wieviele Eingliederungsmittel, die ursprünglich für aktive Arbeitsförderung vorgesehen waren, wurden für die Haushalte 2014 und 2015 in den Verwaltungsetat überführt?
- Wie sehen die Planungen für das Haushaltsjahr 2016 aus?
Bertelsmann Stiftung: Studie zur öffentlich finanzierten Weiterbildung
Die Bertelsmann Stiftung legt eine aktuellen Studie vor und stellt fest: "Öffentliche Finanzierung der Weiterbildung sinkt – zu Lasten Geringqualifizierter und atypisch Beschäftigter." Lebenslanges Lernen ist zentraler Bestandteil der modernen Arbeitswelt. Doch während viele Bürger für die persönliche Weiterbildung zunehmend tiefer in die Tasche greifen müssen, sinkt die öffentliche Finanzierung stark. Dadurch bleiben vor allem Geringqualifizierte und atypisch Beschäftigte auf der Strecke. Die öffentliche Finanzierung der Weiterbildung ist zwischen 1995 und 2012 um 41 % gesunken. Gleichzeitig geben Privatpersonen immer mehr und immer öfter Geld für Weiterbildung aus. Diese Entwicklung ist nachteilig für die Millionen von Geringqualifizierten und atypisch Beschäftigten. Im Gegensatz zu den Ausgaben für Weiterbildung sind die staatlichen Investitionen in allen anderen Bildungsbereichen von 1995 bis 2012 um durchschnittlich 59 % gestiegen. Der Rückgang in der Weiterbildung ist vor allem auf die sinkenden Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen von Arbeitslosen zurückzuführen: http://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2015/dezember/oeffentliche-finanzierung-der-weiterbildung-sinkt-zu-lasten-geringqualifizierter-und-atypisch-beschaeftigter/?et_rp=1
Anregung:
Die Ergebnisse der Studie könnten genutzt werden, als empirische Argumentationsgrundlage für die Diskussion über Umschichtungen von Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik in den Verwaltungshaushalt.
Bundestag und Bundesrat beschließen Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechtes
Am 17.12.15 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung das Gesetz verabschiedet. Durch einen Änderungsantrag haben die Abgeordneten einen Parlamentvorbehalt bei den Verordnungen durchgesetzt. Die Rechtsverordnungen - so auch die Vergabeverordnung - können nunmehr vom Bundestag geändert werden. Entgegen des Votums der Wohlfahrtsverbände schloss sich die Politik der Rechtsauffassung von BMWI und BMAS an, dass auch im "sozialrechtlichen Dreiecksverhältnis" eine reine Zulassung ohne Beschaffungscharakter oder aber ein öffentlicher Auftrag, der dem Vergaberecht unterliegt, gegeben sein kann. Bei der durch das neue Vergaberecht gestärkten Einbeziehung von qualitativen, sozialen, umweltbezogenen und innovativen Aspekten wurden Akzente gesetzt. Der Gesetzentwurf und ein Änderungsantrag können hier abgerufen werden: http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/tagesordnung-146/295952 (Tagesordnungspunkt 9).
Unter den neuen Regelungen ist insbesondere die erweiterte Möglichkeit der bevorzugten Auftragsvergabe gem. § 118 Vergaberechtsmodernisierungsgesetz relevant. Sie ermöglicht es auch anderen Unternehmen als den Werkstätten für Menschen mit Behinderung (u.a. den Integrationsunternehmen oder Sozialunternehmen), bei der Auftragsvergabe bevorzugt berücksichtigt zu werden, soweit sie benachteiligte Personen am Arbeitsmarkt zu einem nennenswerten Anteil beschäftigen. Die neuen, flexiblen gesetzlichen Möglichkeiten zur Nutzung unterschiedlicher Vergabeverfahren werden leider voraussichtlich von der BA nur eingeschränkt umgesetzt. Völlig offen ist die Handhabung durch die kommunalen Jobcenter. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen bei der Auftragsausführung an die Einhaltung eines allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages und Mindestlohns gebunden werden. Weitere sehr wichtige Regelungen wird es mit der Vergabeordnung geben.
Impulsfragen:
- Wurde Ihr Beirat über die gesetzliche Änderungen, Konsequenzen und Schlussfolgerungen für die Geschäftspolitik Ihres Jobcenters unterrichtet?
- Wird das Jobcenter die Möglichkeit unterschiedlicher Vergabeverfahren zukünftig nutzen oder weiterhin auf "öffentliche Ausschreibung" setzen und wie wird das begründet?
Netzwerke für intensivierte Betreuungs- und Aktivierungsansätzen von Jobcentern
Das BMAS hat sein Leitbild für die Netzwerke "Aktivierung, Beratung und Chancen" veröffentlicht. Auf freiwilliger Basis und ohne hierfür zusätzliche Ressourcen zu erhalten, sollen die Jobcenter in 2016 zugunsten von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden intensivierte Betreuungs- und Aktivierungsansätze umsetzen. Dabei sollen alle maßgeblichen Akteure einbezogen werden und nach Möglichkeit eine intensivierter Betreuungsschlüssel berücksichtigt werden. Das BMAS wird die Jobcenter mit einem fachlichen Austausch und Vernetzung durch Fachveranstaltungen auf Bundesebene unterstützen. Außerdem wird es eine online-Plattform zum Austausch guter Praxis für die Jobcenter geben unter: https://www.sgb2.info/. Das Leitbild fügen wir als Anlage dem Quick-info bei.
Impulsfragen:
- Wird Ihr Jobcenter diesen Betreuungs- und Aktivierungsansatz einführen und an dem Netzwerk teilnehmen?
Beispiele guter regionaler Praxis
An dieser Stelle möchten wir Beispiele guter regionaler Praxis aus den Jobcentern oder sozialgesetzbuch-übergreifender Arbeit darstellen. Wenn Sie entsprechende Hinweise haben oder Vorhaben und Projekte benennen können, teilen Sie diese gerne den unten stehenden Redaktionsmitgliedern mit.
Kombi-Maßnahme Sprache und Beschäftigung
Kombi-Maßnahme Sprache und Beschäftigung
Das Jobcenter im Ennepe-Ruhr-Kreis schreibt eigene Kombi-Fördermaßnahme Sprache und Beschäftigung für Zugewanderte aus: Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung "Kombi Förderzentrum Sprache und Beschäftigung im Ennepe-Ruhr-Kreis nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Direktlink. Die Verdingungsunterlagen stehen auf dem Internetportal des Ennepe-Ruhr-Kreises zum Download zur Verfügung: http://www.enkreis.de/arbeitberuf/fuer-traeger/ausschreibungen.html.
Impulsfragen:
- Plant ihr Jobcenter auch spezielle Fördermaßnahme für Zugewanderte?
- Gibt es ein Integrationskonzept Arbeitsförderung für Zugewanderte in Ihrer Region bzw. wird daran gearbeitet?
Herausgeber:
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Arbeitsausschuss Arbeit/Arbeitslosigkeit
Redaktion:
- Ina Heythausen, Tel. 0211/6398245, Mail: i.heythausen@diakonie-rwl.de
- Reiner Mathes, Tel. 02241/2014296, Mail: reiner.mathes@paritaet-nrw.org