Quick-Info 1 / 2018
für Jobcenter-Beiratsmitglieder der freien Wohlfahrtspflege und die Vorsitzenden der örtlichen Ligen
In eigener Sache
Heute erhalten Sie die 1. Ausgabe unseres Quick-Infos für Jobcenter-Beiratsmitglieder für das Jahr 2018. Im Abstand von ca. 8 Wochen informieren wir Sie über aktuelle, für eine aktive Beiratsarbeit wichtige Themen und Beispiele guter regionaler Praxis und begrenzen uns dabei auf wesentliche, kurze Informationen, gegebenenfalls ergänzt um konkrete Impulse und Anregungen für eine aktive Beiratsarbeit. Über Rückmeldungen, die uns helfen Ihren Informationsbedarf einzuschätzen und ressourcenschonend zu agieren, freuen wir uns nach wie vor. Falls Sie gute Projekte und engagierte Vorhaben Ihres Jobcenters wahrnehmen, teilen sie uns diese mit. Dann können wir darüber berichten und eine Umsetzung anderen Ortes anregen.
Um die Adressatenliste aktuell zu halten, bitten wir Sie, uns jeden Wechsel in der Vertretung der Freien Wohlfahrtspflege in der örtlichen Beiratsarbeit mitzuteilen. Diese Informationen richten Sie bitte an Herrn Westerbarkey (h.westerbarkey@caritas-paderborn.de).
Für inhaltliche, weitergehende Fragen zu einzelnen Themen dieses Newsletters stehen Ihnen die jeweiligen Fachberater/innen Ihrer Verbände zu Verfügung:
AWO: Muna Hischma, Telefon: 0231 5483 – 245, muna.hischma@awo-ww.de
Caritas: Heinrich Westerbarkey, Tel. 05251/209334, h.westerbarkey@caritas-paderborn.de
DRK: Edith Holtkamp, Tel. 02861/8029319 e.holtkamp@kv-borken.drk.de
Diakonie: Ina Heythausen, Tel. 0211/6398245, i.heythausen@diakonie-rwl.de
Paritätischer NRW: Reiner Mathes, Tel. 02241/2014296, reiner.mathes@paritaet-nrw.org
Aktuelle Fachinformationen
Hartz IV in Deutschland: Kürzungen bei den Jobcentern in 2018?
Im Jahr 2018 müssen die Jobcenter in Deutschland wohl mit knapperen Haushaltsmitteln rechnen. Die "Orientierungswerte" für die Mittelzuteilung an die einzelnen Jobcenter deuten auf eine Kürzung der Bundesmittel um insgesamt rund 178 Millionen Euro hin.Berechnungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) zeigen, dass den Jobcentern im kommenden Jahr weniger Mittel für arbeitsmarktpolitische Förderungen zur Verfügung stehen werden. Die Berechnungen des BIAJ basieren auf den vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am 18. Oktober 2017 veröffentlichten "Orientierungswerten".Für das Haushaltsjahr 2018 rechnet das BIAJ mit einer Kürzung der Bundesmittel zur Finanzierung der Jobcenter um rund 178 Millionen Euro beziehungsweise 2,1 Prozent. Voraussichtlich werden sich die Kürzungen aber ungleich auf die beiden Bausteine des Haushalts der Jobcenter auswirken: Denn die Kürzungen werden - nach aktuellem Stand - ausschließlich zulasten der Mittel für Eingliederungsleistungen, also die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, erreicht werden.
Mehr Verwaltungsmittel, weniger Umschichtung?
Der Verwaltungshaushalt hingegen würde nach den Berechnungen des BIAJ um knapp 69 Millionen Euro beziehungsweise 1,5 Prozent aufgestockt. Damit würde sich die Zuteilung der Bundesmittel weiter zugunsten des Verwaltungshaushals verschieben. (Quelle: Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) und O-Ton Arbeitsmarkt, Dez. 2017)
Impulsfragen: Lassen Sie sich von Ihre Jobcenter detailliert über die Haushaltsplanungen und -umsetzungen für 2018 informieren. Wieviel Mittel werden vom Bund erwartet. Wieviel davon sind für den Verwaltungshaushalt ihres Jobcenters vorgesehen, wieviel für die aktive Arbeitsmarktförderung. Wenn gespart werden muss im Vergleich zu 2017, wo wird das geschehen. Ist darüber bereits mit den regionalen Trägern von Dienstleistungen der Arbeitsförderung gesprochen worden.
Das Bundesteilhabegesetz und die Jobcenter
Aktuelle Informationen zu Rehapro Modellprojekte nach § 11 SGB IX
Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes wurde in § 11 SGB IX (neu) die Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation beschlossen. Die Modellvorhaben sollen frühestens ab 2018 beginnen und sind auf maximal fünf Jahre befristet. Antragsteller und Ansprechpartner für mögliche Kooperationen sind die örtlichen Jobcenter und die Rentenversicherungsträger. Mit den Modellvorhaben sollen insbesondere neue Ansätze zur Unterstützung von Menschen mit komplexen gesundheitlichen, psychischen und seelischen Unterstützungsbedarfen oder beginnenden Rehabilitationsbedarfen erprobt werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation weiter zu verbessern. Denkbar sind z. B. folgende Aktivitäten:
- Erprobung eines trägerübergreifenden Fallmanagements
- Stärkere Vernetzung von medizinischer und beruflicher Rehabilitation
- Spezifische Angebote für psychisch kranke Menschen und Suchtkranke
- Coaching durch fr
Konkrete Vorhaben können, so das BMAS, "aber nur gemeinsam mit den Fachleuten der Leistungsträger und Leistungserbringer sowie den Betroffenen erarbeitet werden." Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie soll Anfang 2018 erfolgen. Nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie können Jobcenter und Rentenversicherungsträger Förderanträge für Modellvorhaben zur fachlichen und inhaltlichen Prüfung einreichen. Im Mai/Juni 2018 soll im Beirat eine Bewertung der Anträge erfolgen, so dass die ersten Modellvorhaben im Juli 2018 starten können. Mit rehapro sollen innovative und vielfältige Handlungsansätze ermöglicht und gefördert werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage "Eckpunkte der Förderung".
(Quelle: Homepage Servicestelle SGB II, http://www.sgb2.info/DE/Service/Foerderprojekte/foerderprogramm-rehapro.html)
Impulsfragen: Lassen Sie sich im JC-Beirat über die Umsetzungsabsichten Ihres Jobcenters zum Bundesteilhabegesetz informieren. Ist Ihr Jobcenter schon im Gespräch mit Trägern der Suchthilfe und Arbeitsmarktförderung, um niederschwellige Angebote über diese Bundesförderung zu beantragen? Hat oder beabsichtigt Ihr Jobcenter überhaupt einen Förderantrag zu stellen?
Pädagogisches Personal in Maßnahmen der Arbeitsförderung erhält ab 2018 mindestens 15,26 Euro Stunden
Am 19.12.2017 wurde die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Sozialgesetzbuch im Bundesanzeiger verkündet (Bundesanzeiger, BAnz AT 19.12.2017 V1). Sie tritt am 01.01.2018 in Kraft und am 31.12.18 außer Kraft. Die Mindeststundenvergütung für pädagogisches Personal in Betrieben der Aus- und Weiterbildung nach dem SGB II bzw. III beträgt danach ab 2018 15,26 Euro. Der Mindesturlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche beträgt 29 Arbeitstage. Mindestentgelt für pädagogisches Personal in der Weiterbildung gilt jetzt bei allen AnbieternAm 1. Januar 2018 tritt die Verordnung zur Festsetzung eines vergabespezifischen Mindestentgelts für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) für das Kalenderjahr 2018 in Kraft. Mit dieser Verordnung wird erstmals ein vergabespezifisches Mindestentgelt auf Bundesebene festgesetzt. Es beträgt im Kalenderjahr 2018 15,26 Euro je Zeitstunde. Bisher waren nach dem sogenannten Überwiegensprinzip nur solche Träger an die zwingenden Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III gebunden, die überwiegend solche Dienstleistungen erbringen. Diese Lücke wird mit dem vergabespezifischen Mindestentgelt geschlossen.(Quelle: BMAS Pressemitteilung: Das ändert sich im neuen Jahr http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2017/das-aendert-sich-im-neuen-jahr.html)
Mindestentgelt für pädagogisches Personal in der Weiterbildung gilt jetzt bei allen Anbietern
Am 1. Januar 2018 tritt die Verordnung zur Festsetzung eines vergabespezifischen Mindestentgelts für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) für das Kalenderjahr 2018 in Kraft. Mit dieser Verordnung wird erstmals ein vergabespezifisches Mindestentgelt auf Bundesebene festgesetzt. Es beträgt im Kalenderjahr 2018 15,26 Euro je Zeitstunde. Bisher waren nach dem sogenannten Überwiegensprinzip nur solche Träger an die zwingenden Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III gebunden, die überwiegend solche Dienstleistungen erbringen. Diese Lücke wird mit dem vergabespezifischen Mindestentgelt geschlossen.
(Quelle: BMAS Pressemitteilung: Das ändert sich im neuen Jahr http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2017/das-aendert-sich-im-neuen-jahr.html)
DGB fordert mehr betriebliche Ausbildung
Anlässlich der finalen Ausbildungsmarktbilanz für 2017 des Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) stellt der DGB fest: "Eine Trendwende auf dem Ausbildungsmarkt ist leider nicht in Sichtweite, die Herausforderungen bleiben groß." Der DGB fordert deshalb mehr betriebliche Ausbildungsplätze und dass die Bundesregierung zudem die Assistierte Ausbildung ausweitet. Insbesondere in den Regionen mit einem angespannten Ausbildungsmarkt müsse in den nächsten Jahren verstärkt auch außerbetriebliche Ausbildung angeboten werden. Nur so ließen sich weitere Brüche auf dem Ausbildungsmarkt vermeiden. (Quelle: Newsletter DGB bildungaktuell vom 14.12.2017)Die Zahlen zum Ende des Berufsberatungsjahrs für NRW finden Sie unter dem folgenden Link: statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/201709/iiia5/ausb-ausbildungsstellenmarkt-mit-zkt/ausbildungsstellenmarkt-mit-zkt-301-0-201709-pdf.pdf. Die Ausbildungsmarktzahlen für Ihre Region finden Sie, indem Sie auf der Karte unter dem folgenden Link Ihre Region anklicken:
https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_4236/SiteGlobals/Forms/Themenauswahl/themenauswahl-Form.html?view=processForm&resourceId=210342&input_=&pageLocale=de®ionInd=301&year_month=201709&topicId=30632&topicId.GROUP=1&search=SuchenImpulsfragen: Lassen Sie sich im JC-Beirat über die Umsetzungsabsichten Ihres Jobcenters zum Bundesteilhabegesetz informieren. Ist Ihr Jobcenter schon im Gespräch mit Trägern der Suchthilfe und Arbeitsmarktförderung, um niederschwellige Angebote über diese Bundesförderung zu beantragen? Hat oder beabsichtigt Ihr Jobcenter überhaupt einen Förderantrag zu stellen?
Herausgeber
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Arbeitsausschuss Arbeit/Arbeitslosigkeit
Redaktion
Ina Heythausen, Tel. 0211/6398245
Mail: i.heythausen@diakonie-rwl.de
Reiner Mathes, Tel. 02241/2014296
Mail: reiner.mathes@paritaet-nrw.org