In eigener Sache
Heute erhalten Sie die 2. Ausgabe unseres Quick-Infos für Jobcenter-Beiratsmitglieder für das Jahr 2018. Im Abstand von ca. 8 Wochen informieren wir Sie über aktuelle, für eine aktive Beiratsarbeit wichtige Themen und Beispiele guter regionaler Praxis und begrenzen uns dabei auf wesentliche, kurze Informationen, gegebenenfalls ergänzt um konkrete Impulse und Anregungen für eine aktive Beiratsarbeit. Über Rückmeldungen, die uns helfen Ihren Informationsbedarf einzuschätzen und ressourcenschonend zu agieren, freuen wir uns nach wie vor. Falls Sie gute Projekte und engagierte Vorhaben Ihres Jobcenters wahrnehmen, teilen sie uns diese mit. Dann können wir darüber berichten und eine Umsetzung anderen Ortes anregen.
Um die Adressatenliste aktuell zu halten, bitten wir Sie, uns jeden Wechsel in der Vertretung der Freien Wohlfahrtspflege in der örtlichen Beiratsarbeit mitzuteilen. Diese Informationen richten Sie bitte an Herrn Westerbarkey (h.westerbarkey@caritas-paderborn.de).
Für inhaltliche, weitergehende Fragen zu einzelnen Themen dieses Newsletters stehen Ihnen die jeweiligen Fachberater/innen Ihrer Verbände zur Verfügung:
AWO: Muna Hischma, Telefon: 0231 5483 – 245, Mail: muna.hischma@awo-ww.de
Caritas: Heinrich Westerbarkey, Tel. 05251/209334, Mail: h.westerbarkey@caritas-paderborn.de
DRK: Edith Holtkamp, Tel. 02861/8029319 e.holtkamp@kv-borken.drk.de
Diakonie: Ina Heythausen, Tel. 0211/6398245, Mail: i.heythausen@diakonie-rwl.de
Paritätischer NRW: Reiner Mathes, Tel. 02241/2014296, Mail: reiner.mathes@paritaet-nrw.org
Aktuelle Fachinformationen
BTHG_rehapro_Förderrichtlinie
Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie rehapro "Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation nach § 11 SGB IX" verzögert sich. Aktuell befindet man sich noch im Anhörungsprozess. Voraussichtlich soll Sie im Laufe des Aprils 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Damit verschiebt sich auch der Start für die ersten Projekte. Diese können frühestens im September/Oktober 2018 beginnen. Denn erst nach der Veröffentlichung der Förderrichtlinie können Jobcenter und Rentenversicherungsträger erst ihre Förderanträge für Modellvorhaben zur fachlichen und inhaltlichen Prüfung einreichen, die vor der Bewilligung noch vom Beirat bewertet werden sollen.
Impulsfrage: Bereits im letzten Quick-Info haben wir Sie auf die "Eckpunkte der Förderung" hingewiesen und Sie gebeten in der nächsten Sitzung des JC-Beirates nach örtlichen Umsetzungsabsichten Ihres Jobcenters zu fragen.
Bund finanziert 150.000 Stellen in Sozialen Arbeitsmarkt
Die neue Bundesregierung kündigt in ihrem Koalitionsvertrag an, dem Problem der Langzeitarbeitslosigkeit "mit einem ganzheitlichen Ansatz" zu begegnen. Mit einem "sozialen Arbeitsmarkt" sollen bis zu 150.000 Stellen für Menschen geschaffen werden, die chancenlos auf dem Arbeitsmarkt sind. Geschaffen werden sollen die Stellen bei Kommunen, der privaten Wirtschaft oder gemeinnützigen Trägern. Der Bund stellt den Jobcentern dazu pro Jahr eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen nicht nach dem Königsteiner Schlüssel, sondern anhand der regional festgestellten Zahlen von Langzeitarbeitslosen verteilt werden. Für NRW ist mit insgesamt 40.000 - 50.000 Plätze zu rechnen. Vereinzelt gehen Jobcenter bereits im Vorfeld auf die lokalen privatwirtschaftlichen und gemeinnützige Betriebe zu, um über entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten und -felder ins Gespräch zu kommen.
Impulsfrage: Wird Ihr Jobcenter das neue Regelinstrument "Teilhabe am Arbeitsleben für alle" nutzen? Gibt es bereits erste Überlegungen und Gespräche mit möglichen lokalen Partnern vor Ort dazu?
Bundesratsinitiative mehrere Bundesländer für mehr Geld für Jobcenter
Die Länder Thüringen, Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz möchten, dass der Bund Jobcentern mehr Geld zur Bewältigung ihrer Aufgaben und für Personal zur Verfügung stellt. Seit Jahren seien mehr als 90 Prozent der Jobcenter gezwungen, Mittel umzuschichten, da sie andernfalls ihre Verwaltungskosten nicht decken können. Dies führe dazu, dass immer weniger Geld für die eigentliche Vermittlung von beispielsweise Langzeitarbeitslosen zur Verfügung stehe, heißt es zur Begründung eines gemeinsamen Entschließungsantrags, der am 2. Februar 2018 im Bundesrat vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen wurde. Trotz einer grundsätzlich guten Arbeitsmarktlage in Deutschland, sei die Integration von Langzeitarbeitslosen und Geflüchteten zeit- und kostenintensiv. Durch die wiederholten Mittelkürzungen der Vergangenheit, sei die Handlungsfähigkeit der Jobcenter jedoch massiv eingeschränkt, heißt es in dem Antrag weiter. Allein im Jahr 2016 erfolgten Umschichtungen in Höhe von 764 Millionen Euro. Damit die Jobcenter ihre Arbeit wieder gut bewältigen können, solle die Bundesregierung sie im Bundeshaushalt 2018 deshalb mit deutlich mehr Geld berücksichtigen. Außerdem müssten die Mittelansätze in Bezug auf eine aufgabenrechte Mittelausstattung grundsätzlich überprüft werden.
(Quelle: Beschlussdrucksache:Entschließung des Bundesrates zur aufgabengerechten Mittelausstattung derJobcenter zur Umsetzung des SGB II (PDF, 83KB, nicht barrierefrei)
Impulsfrage: Gibt es in Ihrer Region über den Sozialausschuss und die Trägerversammlung der Jobcenter politische Initiativen und Beschlüsse, mit der das Land aufgefordert wird, einen entsprechenden Antrag auf zusätzliche Bundesmittel für die Arbeit der Jobcenter über den Bundesrat zu stellen bzw. einen bestehenden Antrag entsprechend zu unterstützen?
Empfehlungen des Deutschen Vereins zum Fallmanagement im Jobcenter
Gut 13 Jahre nach Einführung des SGB II ist Fallmanagement weiterhin gefordert, die Langzeitarbeitslosigkeit und den Langzeitbezug abzubauen und dazu beizutragen, den Betroffenen ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.In der Arbeit der Jobcenter hat sich gezeigt, dass ein großer Teil der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende langfristig auf unterstützende Beratung, auf Vermittlung in Beschäftigung und weitere, spezifische Hilfeangebote und Fördermaßnahmen angewiesen ist. Bei vielen Leistungsberechtigten liegt eine verfestigte Hilfebedürftigkeit vor: Etwa eine Million Menschen haben von Januar 2005 bis Dezember 2014 durchgehend SGB-II-Leistungen bezogen. Im Jahr 2017 sind immer noch 2,8 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtige Langzeitleistungsbezieher, d. h., sie waren innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate hilfebedürftig (§6 Abs. 1 RVO zu 348a SGBII). Fast die Hälfte der arbeitslosen Leistungsberechtigten bezog im Dezember 2016 die Leistungen länger als vier Jahre. Der Deutsche Verein benennt mit den vorliegenden Empfehlungen Verbesserungspotenziale für das Fallmanagement in den Jobcentern. Den Jobcentern und politischen Entscheidungsträgern werden Hinweise gegeben, wie diese Verbesserungspotenziale realisiert werden können. Die Empfehlungen finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2017/dv-18-16-fallmanagement.pdf / Quelle: Deutscher Verein
Impulsfragen:
- Inwieweit sind die Empfehlungen in Ihrem Jobcenter bereits gelebte gute Praxis?
- Welche Verbesserungspotentiale könnten zusätzlich realisiert werden?
Angebote für junge benachteiligte Menschen über 19 Jahre müssen über die Regelangebote erbracht werden
Minister Laumann plant wesentliche Änderungen in der durch den ESF finanzierten Arbeitsmarktpolitik. Im nächsten Schuljahr soll das Landes-ESF-Programm "Produktionsschule NRW" durch das "Werkstattjahr neu" ersetzt. Die Platzzahl wird von 2.800 auf 1.500 landesweit reduziert. Zukünftig sollen i.d.R. nur noch junge Menschen unter 19 Jahre das Werkstattjahr besuchen können. (Informationen und Programmaufruf: www.mags.nrw/esf-aufrufe,
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/esf_programmaufruf_werkstattjahr_2018.pdf)Auch das Programm "Jugend in Arbeit-plus" soll Ende 2018 auslaufen. Im Programm werden junge Menschen bis 25 Jahre durch eine intensive sozialpädagogische Beratung und eine Vermittlung durch Kammerfachkräfte vorrangig in Arbeit aber auch in Ausbildung vermittelt.Beratung und Angebote für benachteiligte, arbeitslose junge Menschen zwischen 19 und 25 Jahren sollen zukünftig in den Regionen durch die Jobcenter und Agenturen erbracht werden.
Impulsfrage: Mit welchen regionalen Angebote plant Ihr Jobcenter die wegfallenden landesfinanzierten Angebote für junge Menschen über 19 Jahren zu kompensieren?
Herausgeber
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Arbeitsausschuss Arbeit/Arbeitslosigkeit
Redaktion
Ina Heythausen, Tel. 0211/6398245, Mail: i.heythausen@diakonie-rwl.de
Reiner Mathes, Tel. 02241/2014296, Mail: reiner.mathes@paritaet-nrw.org