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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Ausgabe 2/2019

Quick-Info 2/2019

für Jobcenter-Beiratsmitglieder der freien Wohlfahrtspflege und die Vorsitzenden der örtlichen Ligen.

In eigener Sache

Heute erhalten Sie die zweite Ausgabe 2019 unseres Quick-Infos für Jobcenter-Beiratsmitglieder. 

Über Rückmeldungen zu Ihrem Informationsbedarf, die uns helfen zielgerichtet und ressourcenschonend zu agieren, freuen wir uns ebenso wie über gute Projekte und engagierte Vorhaben Ihres Jobcenters. Sie tragen damit zum Erhalt des Newsletters und zur Umsetzung bewährter Praxis an anderen Orten bei.

Um die Adressatenliste aktuell zu halten, bitten wir Sie, uns jeden Wechsel in der Vertretung der Freien Wohlfahrtspflege in der örtlichen Beiratsarbeit mitzuteilen. Diese Informationen richten Sie bitte an Herrn Westerbarkey (h.westerbarkey@caritas-paderborn.de).

Für inhaltliche, weitergehende Fragen zu einzelnen Themen dieses Newsletters stehen Ihnen die jeweiligen Fachberater/innen Ihrer Verbände zu Verfügung:

AWO: Telefon: Jochen Kamps 0208 8500014, jkamps@awo-oberhausen.de 

Caritas: Heinrich Westerbarkey, Tel. 05251 209334, h.westerbarkey@caritas-paderborn.de 

Diakonie: Ina Heythausen, Tel. 0211 6398-245, i.heythausen@diakonie-rwl.de 

Der Paritätische NRW: Holger Schelte, Telefon: 02323 14778311, schelte@paritaet-nrw.org 

DRK: Edith Holtkamp, Tel. 02861 8029319 e.holtkamp@kv-borken.drk.de 

Aktuelle Fachinformationen

Teilhabechancengesetz

Die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege begrüßt, dass seit 01.01.2019 ein neues Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im SGB II und eine gesetzliche Regelung zur Nutzung von Passiven Leistungen zur Finanzierung von Arbeit (PAT) geschaffen wurden.

Die "Teilhabe am Arbeitsmarkt" jetzt aktiv gestalten - Umsetzungsempfehlungen des Deutschen Vereins zur neuen Förderung für Langzeitarbeitslose.

Der Deutsche Verein hat fachliche Empfehlungen zur Umsetzung der neuen Förderung nach § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ erstellt. Die Umsetzung soll von der Zielstellung geleitet werden, die soziale Teilhabe von gesellschaftlich ausgegrenzten Erwerbslosen und ihren Familien zu verbessern. Die Empfehlungen umfassen u.a. Aussagen zur 

  • Einordnung des § 16 i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt in bestehende arbeitsmarktpol. Konzepte und Instrumente und den Zusammenhang zum Gesamtkonzept „Mitarbeit der Bundesregierung“
  • Verknüpfung der Förderung mit psychosozialen Hilfen und Angeboten der Gesundheitsförderung
  • Identifikation der Zielgruppe
  • Auswahl, Ansprache und Vorbereitung der Förderteilnehmenden
  • Ansprache der Arbeitgeber/ Arbeitsplatzakquise
  • Eingliederung in Arbeit/ Arbeitsplatzgestaltung
  • Umsetzung des begleitenden Coachings
  • Generierung von Anschlussperspektiven/ Sicherung nachhaltiger Integration beim selben Arbeitgeber/Alternativen
  • Zusammenarbeit im örtlichen Beirat
  • Weiterentwicklung von Beschäftigungsträgern und sozialen Betrieben und die
  • Verbindung der Förderung mit den arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten der Länder und Kommunen

Die Umsetzungsempfehlung finden Sie hier zum Download.

 

Teilhabechancengesetz - Umsetzung in NRW

Wir begrüßen, dass in immer mehr Kommunen und Kreisen öffentlich geförderte Arbeitsplätze mit der finanziellen Förderung durch die Jobcenter geschaffen und besetzt werden. Dabei ist die konkrete Ausgestaltung je nach Region recht unterschiedlich. Hier ein regionales Beispiel:

"Konzept zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Bielefeld" (siehe Anhang)

Am 04.04. hat der Stadtrat von Bielfeld ein Konzept zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes beschlossen. Es besagt u.a., dass die Stadt Bielefeld Stadt für die Stellen bei gemeinnützigen Trägern und bei der Stadt,  die durch die Tätigkeit des Beschäftigten keine Einnahmen erzielen lassen, Ausgleichszahlungen pro besetzte Stelle leisten wird, damit die Kosten für die Einrichtung der Stellen gedeckt sind (Fehlbeträgen im 3.- 5. Jahr, Sonderzahlungen, Sachkosten, Anleitungskosten)

G.I.B-Bericht zur Umsetzung der Modellprojekte Integration von langzeitarbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt in NRW (ILA) 

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit 2017/2018 in fünf besonders von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Kommunen Modellprojekte zur Integration von langzeitarbeitslosen Menschen. Die Projekte werden in Essen, Dortmund, Recklinghausen, Gelsenkirchen und Duisburg umgesetzt. Die G.I.B. hat nun einen Bericht erstellt, in dem sich neben Monitoringdaten Erkenntnisse und Impulse sowie gute Beispiele für gelungene Integrationen aus den Kommunen wiederfinden. Der Bericht dient unter anderem auch den Mitgliedern im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Landtag Nordrhein-Westfalen als Diskussionsgrundlage zum Thema Arbeitsmarktintegration langzeitarbeitsloser Menschen. Den Bericht können Sie hier herunterladen: https://www.gib.nrw.de/themen/wege-der-arbeit/g-i-b-bericht-zur-umsetzung-der-modellprojekte-zur-integration-langzeitarbeitsloser-menschen/resolveuid/5870473b675442a5b95a4869088ca893  

Impulsfrage dazu:

Ist die Problematik auch in Ihrer Region im Blick und wird sie angegangen? Wenn ja wie? 

Kampagne sozial.START

Das Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe (ein bundesweiter Zusammenschluss von über 250 sozialen Betrieben) hat eine Kampagne zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes gestartet (https://www.sozialstart.jetzt/). Im Rahmen der Kampagne sollen v.a. Menschen vorgestellt werden, die durch einen sozialversicherungspflichten Job im Rahmen des 16 i SGB II eine Perspektive erhalten könnten und zum anderen Zahlen zum Thema präsentiert werden. So machen die Initiatoren der Kampagne darauf aufmerksam, dass die Zahl der Personen in öffentlich geförderter Beschäftigung gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken (fast 3000 geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse sind bundesweit verloren gegangen verglichen mit Oktober 2018). Im Mai 2019 lag in NRW die Zahl der öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnisse mit -300 unter denen des Vorjahrs.

Impulsfragen dazu:

  • Wie viele langzeitarbeitslose Menschen im Jobcenterbezirk erfüllen die Fördervoraussetzungen für die beiden neuen Teilhabeinstrumente?
  • Wie viele Beschäftigungschancen beabsichtigt Ihr Jobcenter in den Jahren 2019 und 2020 zu fördern (getrennt nach §16i und §16e SGB II)?
  • Sind die zusätzlichen Mittel im Eingliederungstitel für die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in voller Höhe für die Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen eingeplant?
  • Wird die Möglichkeit die fünfjährige Finanzierung durch den Passi-Aktiv-Transfer abzusichern genutzt? Wenn nein, warum nicht
  • Wie wirbt das Jobcenter für die Schaffung von geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten bei Unternehmen, Kommunen, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern?
  • Welche Erwartungen hat das Jobcenter an die besonderen (geschützten) Beschäftigungsangebote von Beschäftigungs- und Qualifizierungsträgern? Gibt es eine Strategie zur Rolle der Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger/ zum Ziel der nachhaltigen Integration in Beschäftigung?
  • Über welchen Zeitraum werden die Arbeitsverträge nach 16i in dem Einzugsbereich des Jobcenters abgeschlossen? Liegen dazu Vorgaben des Jobcenters vor?
  • Sind Fördermaßnahmen nach 16i auf Weisung des Jobcenters bereits wieder beendet worden und wenn ja aus welchem Grund?
  • Wer leistet das begleitende Coaching? Das Jobcenter selbst? Werden Dritte durch Auschreibungsverfahren beauftragt? Gibt es andere Idee für die Umsetzung?  Mit welchem Personalschlüssel wird das Coaching durchgeführt/ an Dritte vergeben?
  • Welche Aufgaben sollen genau durch das begleitende Coaching erfüllt werden (Leistungsbeschreibung)
  • Wie und wann werden die gesetzlichen Anforderungen an Stellungnahmen der Sozialpartner zur Umsetzung des §16i SGB II eingeholt?
  • Soll - wie in der gemeinsamen Erklärung gefordert - im Vorfeld der Umsetzung regelmäßig ein regionaler Konsens über Einsatzfelder und Tätigkeitsbereiche hergestellt werden?
  • Wie wird sich die Arbeit des Beirats verändern, damit es gelingt ein Mitgestalter und konstruktiver Unterstützer zur Ausgestaltung und Gewinnung von Beschäftigungsmöglichkeiten zu werden? 

Weitere Themen

Gemeinsame Initiative der Beiräte der Jobcenter Rhein-Sieg und Bonn

Beiräte der Jobcenter Rhein-Sieg und Bonn schlagen den Mitgliedern des Deutschen Bundestages Gesetzesänderungen vor

Rund 35.000 Menschen, die vom Jobcenter Rhein-Sieg und dem Jobcenter Bonn betreut werden, haben keinen Berufsabschluss. Obwohl die Zielgruppe der Menschen ohne Berufsabschluss sowohl von der Agentur als auch von den beiden Jobcentern gezielt durch Qualifizierungen und Umschulungsmaßnahmen gefördert werden, schaffen nur wenige Teilnehmer/-innen dieser Maßnahmen einen anerkannten Berufsabschluss. Oftmals werden Umschulungen erst gar nicht angetreten oder häufig vorzeitig abgebrochen. Gemeinsam erarbeiteten die Beiräte einen  Katalog an Änderungsvorschlägen, wie die Rahmenbedingungen der Umschulungsmaßnahmen im Sinne der Bewerber/-innen geändert werden sollten, damit  mehr Arbeitslose eine Chance auf Bestehen der Prüfung nach einer Umschulung haben. (weitere Details siehe angehängte Pressemitteilung)

Impulsfrage dazu:

Ist die Problematik auch in Ihrer Region im Blick und wird sie angegangen? Wenn ja wie? 

Arbeitsmarktchancen Geflüchteter im SGB II

Geflüchtete gelangen immer mehr in den Rechtskreis SGB II. Im Fokus ist diese Zielgruppe (mit all ihren Facetten) im SGB II aber nicht, es gibt eher kaum Impulse einer aktiven Arbeitsmarktförderung. Die überwiegend angewandte Aktivierungsmaßnahmen haben eher negative Effekte (Maßnahmehopping, zu kurze Angebote, fehlende Vielfalt der Arbeitsfelder, fehlende inklusie Ansätze). Es braucht: richtige Zugänge zu Fort- und Weiterbildung, Angebote der öffentlich geförderten Beschäftigung (weil Teilhabechancengesetz nicht greift), Zugriff der JC auf externe Hilfssysteme (wi z.B. zur Traumabewältigung), Angebote speziell für geflüchtete Frauen.

Impulsfrage dazu:

Wie stellt sich das Angebot Ihre Jobcenters hinsichtlich dieser Zielgruppe dar?

Fachtagung "Unabhängige Beratung für Erwerbslose in NRW – Was Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen leisten" am 17. Juni 2019 in Köln

Von Arbeitslosigkeit und Armut betroffene oder bedrohte Personen müssen auch in Zukunft auf unabhängige und freiwillige Angebote zur Beratung, Begegnung und Bildung zurückgreifen können. Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW setzt sich deshalb für eine unabhängige Beratungsstruktur für Erwerbslose in NRW ein. Bei der Fachtagung am Montag, 17. Juni 2019, in der Jugendherberge Köln-Deutz erwarten Sie interessante Impulsen und eine Präsentation von guten Beispielen aus der vielfältigen Praxis vor Ort. Zum Fachtag sind alle beruflich und ehrenamtlich Engagierten in Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen eingeladen. Einen detaillierten Programmablauf erhalten Sie hier.

Herausgeber

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Arbeitsausschuss Arbeit/Arbeitslosigkeit

Impressum

Redaktion

Ina Heythausen,  Telefon: 0211 6398-245, E-Mail: i.heythausen@diakonie-rwl.de 

Helmut Flötotto,  Telefon: 0251 8901-251, E-Mail: floetotto@caritas-muenster.de 

Holger Schelte, Telefon: 02323 14778311, E-Mail: schelte@paritaet-nrw.org