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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Ausgabe 3/2016

Quick-Info 3/2016

für Jobcenter-Beiratsmitglieder der freien Wohlfahrtspflege und die Vorsitzenden der örtlichen Ligen.

In eigener Sache

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit präsentieren wir Ihnen die dritte Ausgabe unseres Quick-Infos für Jobcenter Beiratsmitglieder in 2016. Im Abstand von ca. 8 Wochen informieren wir Sie über aktuelle wichtige Themen und Beispiele guter regionaler Praxis. Wir begrenzen uns dabei auf wesentliche, kurze Informationen, gegebenenfalls ergänzt durch konkrete Impulse und Anregungen für eine aktive Beiratsarbeit. Erste positive Rückmeldungen Ihrerseits auf unsere ersten Ausgabe haben uns sehr gefreut und bestätigt, dass wir mit dieser Initiative und Kommunikationsstrategie richtig liegen.

Über weitere  Rückmeldungen, die uns helfen Ihren Informationsbedarf einzuschätzen und ressourcenschonend zu agieren, freuen wir uns nach wie vor. Um die Adressatenliste aktuell zu halten, bitten wir Sie, uns jeden Wechsel in der Vertretung der Freien Wohlfahrtspflege in der örtlichen Beiratsarbeit mitzuteilen.
Diese Informationen richten Sie bitte an Herrn Westerbarkey (h.westerbarkey@caritas-paderborn.de).

 

Für inhaltliche, weitergehende Fragen zu einzelnen Themen dieses Newsletters stehen Ihnen die jeweiligen Fachberater/innen Ihrer Verbände zu Verfügung:

AWO: Philipp Euler, Tel. 0231/5483255, Mail: philipp.euler@awo-ww.de

Caritas: Heinrich Westerbarkey, Tel. 05251/209334, Mail: h.westerbarkey@caritas-paderborn.de

DRK: Edith Holtkamp, Tel. 02861/8029319, Mail: e.holtkamp@kv-borken.drk.de

Diakonie: Ina Heythausen, Tel. 0211/6398245, Mail: i.heythausen@diakonie-rwl.de

Paritätischer NRW:
Reiner Mathes, Tel. 02241/2014296, Mail: reiner.mathes@paritaet-nrw.org

Aktuelle Fachinformationen

"Rechtsvereinfachung“ SGB II

Der Bundesrat hält den Gesetzesentwurf zum SGB II-ÄndG für verbesserungsbedürftig. Dies geht aus einer Stellungnahme vom 18.03.2016 hervor (BR-Drs. 66/16 (B)). So seien die Eingliederungsleistungen weiterzuentwickeln, die Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende anzugleichen, die Leistungen und Finanzierung von Bedarfen für Bildung und Teilhabe fortzuentwickeln und weitere generelle Rechtsvereinfachungen vorzunehmen.
Die Forderungen des Bundesrates finden Sie unter http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2016/0001-0100/0066-16.html

Das BMAS ignoriert in seinem am 6.4.2016 überarbeiteten Gesetzesentwurf die Änderungsvorschläge fast komplett. Diesen können Sie hier abrufen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808041.pdf

Stellungnahme der BAG-Freie Wohlfahrtspflege und des Landkreistages zum Gesetzentwurf

Nach Einschätzung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege lässt der Gesetzesentwurf viele Chancen ungenutzt, die seit längerem diskutierten, sinnvollen Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung zu ergreifen, die Erleichterungen für die Leistungsberechtigten bringen würden, wie etwa die noch im Referentenentwurf vorgesehene Einführung einer Bagatellgrenze bei der Anrechnung kleiner Kapitalerträge oder die vielfach geforderte Einführung eines Globalantrags zur Inanspruchnahme von Leistungen zu Bildung und Teilhabe (BuT). Die Wohlfahrtsverbände wenden sich entschieden gegen die Neuerungen bei Verschärfungen im Leistungsrecht, so insbesondere die stark eingeschränkte rückwirkende Korrektur von fehlerhaften Verwaltungsakten und die Verschärfung von Ersatzansprüchen.

Die gesamte Stellungnahme der BAG FW finden Sie unter
http://www.bagfw.de/uploads/media/2016-03-14_Stellungnahme_Rechtsvereinfachung.pdf

Eine weitere interessante Stellungnahme des Deutschen Vereins finden Sie unter https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungenstellungnahmen-2016-stellungnahme-des-deutschen-vereins-zum-regierungsentwurf-eines-neunten-gesetzes-zur-aenderung-des-zweiten-buches-sozialgesetzbuch-rechtsvereinfachung-br-drucks-6616--2285,772,1000.html

Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VgV) seit dem 18.4.2016 in Kraft

Nach Zustimmung durch Bundestag (24. Februar 2016) und Bundesrat (18. März 2016) wurde die VergRModVO am 14.04.2016 im Bundesgesetzblatt Nr. 16 (BGB. I S. 624) verkündet und tritt mit Wirkung ab 18.04.2016 entsprechend Artikel 7 in Kraft: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/text.xav?SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=&qmf=&hlf=xaver.component.Hitlist_0&bk=bgbl&start=%2F%2F*[%40node_id%3D%271295162%27]&skin=pdf&tlevel=-2&nohist=1

Ein Auszug aus dem Bundesgesetzblatt zu den für die Arbeitsmarktpolitik wichtigen §§ 64,65 und 66 ist als Anlage beigefügt. Die aktuellen Regelungen zum neuen Vergaberecht finden Sie unter https://www.vergabe.nrw.de/vergaberechtvorschriften

Die Hoffnungen der Freien Wohlfahrtspflege hinsichtlich der Berücksichtigung der Besonderheiten sozialer Dienstleistungen bei der Reform des Vergaberechts haben sich nicht erfüllt. Bis auf die Höhe der Schwellenwerte wird sich in der Vergabepraxis voraussichtlich wenig ändern. Zu befürchten ist derzeit vielmehr, dass durch den Wegfall der sogenannten „günstigen Gelegenheit“ zukünftig auch bei „Kofinanzierungen“ von mindestens 50% eine Ausschreibung notwendig wird . Zukünftig werden bereits erbrachte Leistungen für die Bewertung des Erfolgs und der Qualität im Rahmen einer Ausschreibung berücksichtigt. Daten zur Eingliederungsquote, zur Abbruchquoten, zu erreichten Bildungsabschlüsse und zur Zufriedenheit des Auftraggebers mit der Vertragsausführung werden in diesem Zusammenhang berücksichtigt.

Zuschlagserteilung allein nach dem günstigsten Preis?

In der vergaberechtlichen Praxis erfolgt - mit einer gewissen Selbstverständlichkeit - vielfach eine Zuschlagserteilung auf das Angebot mit dem günstigsten Preis. Die Gründe und Motive, warum öffentliche Auftraggeber den Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium wählen und davon absehen, unter Benennung weiterer Zuschlagskriterien den Zuschlag auf das „wirtschaftlichste“ Angebot zu erteilen, mögen unterschiedlich sein und sollen an dieser Stelle nicht bewertet werden. Zu fragen ist allerdings, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen der Preis als alleiniges Zuschlagkriterium ab April 2016 zulässig sein wird.

Die bereits jetzt in der Vergaberechtsprechung geltenden Einschränkungen der Anwendung des Preises als einzigem  Zuschlagskriterium werden vom Gesetzgeber zumindest in der Gesetzesbegründung fortgeführt. Die Zuschlagserteilung allein nach dem günstigsten Preis dürfte danach zukünftig regelmäßig nur noch bei solchen Leistungen zulässig sein, die abschließend bestimmt sind und einheitlichen Standards folgen, ohne dass es von den Bietern im Rahmen der Angebotsabgabe über die Preiskalkulation hinaus weiterer Beiträge bedarf.


Weitere Informationen unter: http://www.euroforum.de/vergaberecht/zuschlagserteilung-allein-nach-dem-guenstigsten-preis/?code=D1600533DU02701&utm_source=CleverReach+GmbH+&utm_medium=emailutm_campaign=10-03-2016+NL+Vergabe+03%2F2016+-+%5BD1600533%5D+-+Melanie&utm_content=Mailing_9984956

Quelle: Newsletter Vergaberecht 3/2016

Impulsfragen

  1. Wodurch stellt Ihr Jobcenter bereits jetzt sicher, dass über den Preis hinaus weiter Zuschlagskriterien bei der Auswahl des Angebotes eine Rolle spielen?
  2. Was wird sich nach Verabschiedung den neuen GWB in der Ausschreibungspraxis ihres Jobcenters verändern?
  3. Bei welchen bisher durch den SGB-II-Träger kofinanzierten Vorhaben könnte es Veränderungen in der Ausschreibungspraxis geben und welche Konsequenzen für die bisherige Zuschlagserteilung könnte das haben?

Unterfinanzierung der Jobcenter und Umschichtungen im Eingliederungstitel

Die Unterfinanzierung der Jobcenter und die Finanzierung des Mehrbedarfs des Bundesanteiles an den Verwaltungskosten aus dem Eingliederungstitel ist ein Dauerthema, zu dem das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe regelmäßig Daten auswertet. Die folgenden beiden
Meldungen informieren über die Haushaltsmittel 2016 und die Umschichtungen aus dem Eingliederungstitel zu Gunsten des Verwaltungshaushalts.

Jobcenter: Bundesanteil an den "Verwaltungskosten" 2006 bis 2016

4,042 Milliarden Euro veranschlagt, 4,810 Milliarden Euro ausgegeben. Nach einem auf  767 Millionen Euro gestiegenen Mehrbedarf für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten" (Hartz IV) in 2015 wurden im Bundeshaushalt 2016 bei den "Verwaltungskosten" 324 Millionen Euro mehr veranschlagt als im Bundeshaushalt 2015 - für "flüchtlingsindizierte Mehrbedarfe" (BMAS: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Zudem wurde vom BMAS im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen die Umverteilung von 330 Millionen Euro der Bundesmittel für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" verordnet - für die dem BMAS (wie schon in den Vorjahren) auch bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2016 unbekannten "nicht flüchtlingsindizierten Mehrbedarfe"!?

Die gesamte BIAJ-Kurzmitteilung vom 10. März 2016 zum Bundesanteil an den "Verwaltungskosten" der Jobcenter in den Haushaltsjahren 2006 bis 2016 finden Sie hier:
http://biaj.de/images/2016-03-10_sgb2-verwaltungskosten-2006-2016.pdf

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe

Jobcentervergleich 2015: Zugeteilte und ausgegebene Bundesmittel (VK und EGL)

Wie verteilten sich die zugeteilten und ausgegebenen Bundesmittel für die „Verwaltungskosten“ und die „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ im Haushaltsjahr 2015 auf die einzelnen Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft von Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit) und Kommunen?

Wie hoch waren im Haushaltsjahr 2015 die „Gesamtverwaltungskosten“ und die „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ pro erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bestand?

Die gesamten BIAJ-Materialien vom 16. März 2016 mit den Daten der 303 Jobcenter (gE) und der Länder (immer nur Jobcenter gE) finden Sie hier: http://biaj.de/images/2016-03-16_vk-egl-jc-)ge-2015.pdf 

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe

Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge

Die folgenden Hinweise informieren Sie über die Positionierung und die Lobbyarbeit der Freien Wohlfahrtspflege zum Thema Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und die Positionierung des Deutschen Landkreistages:

Positionspapier der LAG-FW zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW hat sich zum Thema „Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“ positioniert. Das Positionspapier wurde sowohl an Herrn Minister Schmeltzer, dem DGB NRW, der Reg.Dir. NRW der Bundesagentur für Arbeit, den Arbeits- und
sozialpolitischen Sprechern aller Landtagsfraktionen und den Arbeitgeberbänden mit der Bitte und dem Angebot zum Gespräch versandt.

Abrufen können Sie es unter http://freiewohlfahrtspflege-nrw.de/fileadmin/user_upload/Positionspapier_Integration_von_Gefluechteten.pdf

Integration von Flüchtlingen in den Landkreisen: Herausforderung und Chance Positionspapier des Deutschen Landkreistages

Den Landkreisen kommt bei der Integration von Geflüchteten eine entscheidende Rolle zu. Sie sind als Träger von Ausländer- und Sozialbehörden, von Jugendämtern und Jobcentern sowie im schulischen
Bereich in vielen Handlungsfeldern verantwortlich für Institutionen, die unmittelbare Berührungspunkte zur Integration von Migranten haben.
Darüber hinaus organisieren und koordinieren die Landkreise kreisweite Netzwerke für Integration und beziehen dabei die Gemeinden, die regionale Wirtschaft, die freien Träger, Vereine, die Kirchen sowie andere Religionsgemeinschaften und insbesondere auch die Migrantenselbstorganisationen mit ein.

Das Positionspapier des Landkreistages finden Sie unter http://www.landkreistag.de/images/stories/themen/Fluechtlinge/160209%20DLT%20PosPap%20Integration%20final.pdf

Flüchtlinge und SGB II: Neue Auswertung der G.I.B. veröffentlicht

Eine neue Auswertung der G.I.B. zeigt: Von der Einreise der Flüchtlinge bis zu einer möglichen Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II ergibt sich eine zeitversetzte Kaskade durch die zum Teil langwierigen Anerkennungsverfahren.
Das BAMF hat Zahlen aus den elektronischen Asylverfahrensakten (MARiS) bereitgestellt, nach denen - hochgerechnet für das Jahr 2015 - von ca. 43.190 positiv beschiedenen bzw. aussichtsreichen Anträgen auf Asyl für Nordrhein-Westfalen auszugehen ist.

Weitere Informationen: http://www.gib.nrw.de/themen/monitoring-und-evaluation/SGB-2-umsetzung/monitoring-fluechtlinie-und-sgb-ii/view

Quelle: G.I.B.-Newsletter Nr. 324

Aktueller Bericht 6/2016: Typisierung von Flüchtlingsgruppen nach Alter und Bildungsstand (von Herbert Brücker)

Die schulische Bildung der über 18-jährigen Asylbewerber, die 2015 registriert wurden, ist polarisiert. Gewichtet mit der Bleibewahrscheinlichkeit geben 25 Prozent der Asylbewerber an, keine oder nur eine Grundschule, 26 Prozent eine Mittel- oder Fachschule und 46 Prozent ein Gymnasium, eine Fachhoch- oder Hochschule besucht zu haben.

Die vorliegenden Daten sprechen dafür, dass das Niveau der beruflichen Bildung geringer ist als das der Schulbildung. http://doku.iab.de/aktuell/2016/aktueller_bericht_1606.pdf

Quelle: IAB-Newsletter Nr. 6/2016 vom 01.04.2016

KAoA und Junge Geflüchtete

Im Rahm einer Fachveranstaltung von DGB NRW und Paritätischer NRW trug Herr Dr. Pothmann von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik der TU Dortmund Zahlenmaterial zu Trends, Entwicklungen und Bedarfe für die Integration junger Geflüchteter zusammen. Die Folien zu seinem Beitrag
finden Sie in der Anlage.

Quelle: Reiner Mathes, Der Paritätische NRW, 11.04.2016

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereitet den Aufbau berufsbezogener Deutschsprachförderung vor

Im BMAS ist der Entwurf einer Verordnung zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung vorbereitet, der Anfang Mai 2016 im Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Demnach soll die neue berufsbezogene
Deutschsprachförderung ab Mitte 2016 beginnen und die bestehenden ESF-BAMF-Sprachkurse bis Ende 2017 ablösen. Profitieren soll ein großer Teilnehmerkreis: Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB III,
Arbeitsuchende, Maßnahmenteilnehmer/-innen, Arbeitnehmer/-innen, im Anerkennungsverfahren befindliche Personen und bestimmte Auszubildende.

Insgesamt soll der Personenkreis damit EU-Bürger/-innen, Menschen mit Migrationshintergrund und Asylbewerber/-innen mit guter Bleibeperspektive wie auch ein Teil der geduldeten Personen umfassen. Die Träger sollen ein Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Bei den Angeboten der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist geplant, diese mit Maßnahmen der Arbeitsförderung, etwa den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III, zu verzahnen.

Quelle: Tina Hofmann, Der Paritätische Gesamtverband, 26.4.2016

Neue Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge

Im Kontext des geplanten Integrationsgesetzes, dass noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, sind Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte gemäß Asylbewerberleistungsgesetz auf Basis eines neuen, befristeten "Arbeitsmarktprogramms" des Bundes vorgesehen. Die Durchführung des Programms soll bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegen. Die für das Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Kommunen sollen zur Programmumsetzung eng mit der BA zusammenarbeiten, indem sie die
benötigten Beschäftigungsmöglichkeiten benennen und potenzielle in Frage kommende Leistungsberechtigten benennen. Das Angebot einer sinnvollen und gemeinnützigen Betätigung soll auch den Erwerb von Sprachkompetenzen ermöglichen. Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten, Geduldete und ausreisepflichtigen Personen sind von einer Förderung ausgenommen.

Gleichzeitig sollen die gesetzlichen Grundlagen so verändert werden, dass auch Leistungsberechtigte, die nach 15 Monaten Aufenthalt Leistungen gemäß SGB XII erhalten, in die Arbeitsgelegenheiten gelangen können. Die Arbeitsgelegenheiten sollen zumutbar sein und zugleich einem neuen Sanktionsmechanismus unterworfen werden.

Quelle: Tina Hofmann, Der Paritätische Gesamtverband, 26.04.2016

Grundsicherung für Arbeitsuchende: Zahl der Sanktionen sinkt auf unter eine Million

Im Jahr 2015 wurden insgesamt 980.100 Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in der Grundsicherung (Hartz IV) ausgesprochen. Das sind 21.000 (2,1 Prozent) weniger als 2014. Der Rückgang ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass weniger Sanktionen wegen der Ablehnung einer
Arbeit, Ausbildung oder beruflichen Weiterbildung ausgesprochen wurden.

Auch die gute Lage am Arbeitsmarkt und die intensivere Betreuung der Kunden im Jobcenter haben zu den sinkenden Sanktionszahlen beigetragen. Der überwiegende Teil, nämlich 76 Prozent aller Sanktionen, kommt durch Meldeversäumnisse zustande, wenn beispielsweise Leistungsbezieher unentschuldigt einen Termin beim Jobcenter verstreichen lassen.

Eine aktuelle Statistik zur Zahl der Sanktionen in der Grundsicherung finden Sie auf der Seite der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter diesem Link: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen-Widersprueche-Klagen/Sanktionen-Widersprueche-Klagen-Nav.html (wieder abrufbar ab dem 10.5.2016)

Quelle: G.I.B.-Newsletter Nr. 325, 26.04.2016

Wohlfahrtsverbände schlagen neue Praxis für Bildungs- und Teilhabepaket vor

Die BAG FW fordert die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und bürokratische Hürden abzubauen, damit die Leistungen besser bei Kindern und Jugendlichen ankommen. Insbesondere werden folgende konkrete Ansatzpunkte gesehen:

  • Bundesweiten Globalantrag einführen
  • Antragserfordernis auf persönlichen Schulbedarf bei Kinderzuschlag und Wohngeld (§ 9 Abs. 3 BKKG)
  • Die Höhe des Schulbedarfspaketes ist unzureichend und muss korrigiert werden
  • Flüchtlingskinder nicht von der Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf ausschließen
  • Gesetzliche Verankerung der Fahrkosten zu den Teilhabeleistungen
  • Die Teilhabeleistungen sind der Höhe nach an sich zu niedrig bemessen und müssen deshalb angepasst werden. Sie sollten nicht in einem abschließenden Katalog geregelt werden.
  • Ausweitung der Schüler-Lernförderung (Nachhilfe)
  • Streichung des Eigenanteils von einem Euro je Schultag bei der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

Die gesamte Stellungnahme finden Sie unter http://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmenpositionen/detail/article/botschaften-und-zentrale-anliegen-der-bagfw-zur-reform-des-bildungs-und-teilhabepakets/

Quelle: Homepage BAG FW, 18.4.2016

Beispiele guter regionaler Praxis

Modellprojekt des Lübecker Bildungsfonds

Als Best Practice Beispiel aus den Regionen nennt die Bundesarbeitsgemeinschaft das Modellprojekt des Lübecker Bildungsfonds. Mehr zu dem Modellprojekt finden Sie unter http://www.familie.luebeck.de/files/bildungsfonds/Handreichung_Bildungsfonds-Luebeck_web1.pdf

Wenn Sie entsprechende Hinweise aus Ihren Regionen haben oder Vorhaben und gute Projekte benennen können, teilen Sie diese gerne den unten stehenden Redaktionsmitgliedern mit.

Herausgeber

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Arbeitsausschuss Arbeit/Arbeitslosigkeit

Impressum

 

http://www.wir-fuer-sie-in-nrw.de

Redaktion

Ina Heythausen, Tel. 0211/6398245, Mail: i.heythausen@diakonie-rwl.de

Reiner Mathes, Tel. 02241/2014296, Mail: reiner.mathes@paritaet-nrw.org



Trends, Entwicklungen und Bedarfe für die Integration junger Geflüchteter

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