Quick-Info 3/2017
für Jobcenter-Beiratsmitglieder der freien Wohlfahrtspflege und die Vorsitzenden der örtlichen Ligen.
Erschienen: 06.09.2017
In eigener Sache
Heute erhalten Sie die 3. Ausgabe unseres Quick-Infos für Jobcenter-Beiratsmitglieder. Im Abstand von ca. 8 Wochen informieren wir Sie über aktuelle, für eine aktive Beiratsarbeit wichtige Themen und Beispiele guter regionaler Praxis und begrenzen uns dabei auf wesentliche, kurze Informationen, gegebenenfalls ergänzt um konkrete Impulse und Anregungen für eine aktive Beiratsarbeit. Über Rückmeldungen, die uns helfen Ihren Informationsbedarf einzuschätzen und ressourcenschonend zu agieren, freuen wir uns nach wie vor.
Um die Adressatenliste aktuell zu halten, bitten wir Sie, uns jeden Wechsel in der Vertretung der Freien Wohlfahrtspflege in der örtlichen Beiratsarbeit mitzuteilen. Diese Informationen richten Sie bitte an Herrn Westerbarkey (h.westerbarkey@caritas-paderborn.de).
Für inhaltliche, weitergehende Fragen zu einzelnen Themen dieses Newsletters stehen Ihnen die jeweiligen Fachberater/innen Ihrer Verbände zu Verfügung:
AWO: Muna Hischma, Telefon: 0231 5483 – 245, muna.hischma@awo-ww.de
Caritas: Heinrich Westerbarkey, Tel. 05251/209334, h.westerbarkey@caritas-paderborn.de
DRK: Edith Holtkamp, Tel. 02861/8029319 e.holtkamp@kv-borken.drk.de
Diakonie: Ina Heythausen, Tel. 0211/6398245, i.heythausen@diakonie-rwl.de
Paritätischer NRW: Reiner Mathes, Tel. 02241/2014296, reiner.mathes@paritaet-nrw.org
Aktuelle Fachinformationen
Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation § 11 SGB IX (neu)
Zur Stärkung der Rehabilitation sind gemäß § 11 des neuen Bundesteilhabegesetzes Modellvorhaben zu fördern, „…die den Vorrang von Leistungen zur Teilhabe (§9) und die Sicherung der Erwerbstätigkeit (§ 10) unterstützen.“ Hintergrund der geplanten Modellvorhaben ist die große Zahl von Menschen, die wegen psychischen Erkrankungen eine Erwerbsminderungsrente beziehen.
Bisheriger Zeitplan: Die Veröffentlichung der Eckpunkte ist für November 2017 geplant, die Antragphase soll Ende März 2018 enden. Beginnen sollen die Modellvorhaben im Juni/Juli 2018. Weitere Förderwellen sind für 2019 und 2020 geplant. Für die Modellvorhaben werden in fünf Jahren eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Antragsberechtigt sind ausschließlich Jobcenter und Rentenversicherungsträger. Örtliche Arbeitsmarktträger können als Kooperationspartner an den Projekten partizipieren. Inwieweit die Mittel an die Träger per Ausschreibung weiter gegeben werden müssen, ist noch unklar. Das zuständige Referat im BMAS verfolgt derzeit die Vorstellung, die Kooperationspartner der JC und der Rentenversicherungsträger an den Projektentwicklungen zu beteiligen. Für den Herbst sind bundesweit vier regionale Veranstaltungen geplant, bei der auch einzelne Plätze für Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege vorgesehen sind. Aus den Rückmeldungen erhoffen wir uns dann weitere Informationen, die wir dann auch Ihnen zur Verfügung stellen werden. Beigefügt ist eine Präsentation des BMAS mit ersten Informationen zu den Hintergründen und zur Ausrichtung der Modellvorhaben.
Quelle: Fachtagung des Paritätischen Wohlfahrtsverband in Berlin, 16.8.2017
Impulsfragen:
- Wird sich Ihr Jobcenter an dem Modellvorhaben beteiligen und besondere niederschwellige, unterstützende Angebote für psychisch Erkrankte aber erwerbsfähige hilfebedürftige SGB-II-Bezieher konzipieren und durchführen?
- Wie sind die augenblicklichen Überlegungen dazu?
- Werden die freien Träger und weitere Experten an der Entwicklung von Konzeption und Angeboten beteiligt?
- Wieviele Hilfebedürftige, die zu dieser Zielgruppe zählen könnten, sind dem Jobcenter bekannt?
Information für Mitglieder im Beirat der Jobcenter über neue Möglichkeiten der "Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher" nach § 16 h SGB II und Empfehlungen zur Umsetzung
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit veröffentlicht aktuell ein Informationspapier speziell für Mitglieder von Jobcenterbeiräten. Darin geht es um eine kurze Übersicht über die neuen Möglichkeiten der "Förderung schwer zu erreichender Jugendlicher" nach § 16 h SGB II und um konkrete Empfehlungen zur Umsetzung.
Mit dem § 16 h SGB II ist im August 2016 ein neuer Fördertatbestand in das SGB II aufgenommen worden, der sich an junge Menschen unter 25 Jahren richtet, die von den Angeboten der Sozialleistungssysteme derzeit (zumindest zeitweise) nicht erreicht werden. Diesen Zielgruppen sollen passgenaue Betreuungs- und Unterstützungsleistungen angeboten werden, damit sie bestehende individuelle Schwierigkeiten überwinden, Hilfe annehmen und nach Möglichkeit eine schulische und/oder berufliche Qualifikation abschließen können. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit empfiehlt eine enge Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und SGB-II-Träger, damit die Kompetenzen und Erfahrungen der Jugendhilfe in die Angebote einbezogen werden.
Das Informationspapier finden Sie unter: www.jugendsozialarbeit.de/media/raw/KV_Infoblatt_pp_16_h_SGB_II.pdf
Weiteres Material zum Thema finden Sie unter: http://rmhserver2.netestate.de/koop_jsa/kooperation_jugendhilfe_arbeitsfoerderung
Quelle: Druckfrisch 6
Impulsfragen:
- Gibt es Kennzahlen darüber, wieviele junge Menschen von den Angeboten des SGB II in ihrer Region nicht erreicht werden, für die sich dieses Angebot eignen würde?
- Gibt es für diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen geeignete Jugendhilfemaßnahmen wie etwa Jugendwerkstätten nach dem Konzept Jugendwerkstätten.NRW ?
- Plant Ihr Jobcenter Maßnahmen nach § 16 h SGB II im kommenden Haushaltsjahr anzubieten? Liegen dazu schon konzeptionelle Überlegungen vor, die mit der örtlichen Jugendhilfe abgestimmt sind?
Öffentlich geförderte Beschäftigung
Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren – Den sozialen Arbeitsmarkt umsetzen und ausbauen
Im Rahmen einer Pressekonferenz haben der DGB NRW und das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe (Diakonie RWL) die neue Landesregierung aufgefordert, in Nordrhein-Westfalen einen sozialen Arbeitsmarkt zu etablieren. „Die rund 300.000 Langzeitarbeitslosen in NRW profitieren kaum von der positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes“, erklärte Andreas Meyer-Lauber, Vorsitzender des DGB NRW. „Gerade für ältere An- und Ungelernte ist es schwer möglich, nach mehrjähriger Arbeitslosigkeit noch eine reguläre Beschäftigung zu finden.“ Christian Heine-Göttelmann, Vorstand der Diakonie RWL, berichtete von vielen positiven Erfahrungen, die seine Träger mit öffentlich geförderter Beschäftigung gemacht hätten.Das gemeinsame Konzept für einen sozialen Arbeitsmarkt sowie eine Übersicht über die Langzeitarbeitslosigkeit in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten in NRW finden Sie unter:
https://nrw.dgb.de/sozialer-arbeitsmarkt oder www.diakonie-rwl.de/meldungen/sozialer-arbeitsmarkt
Die neue Landesregierung und die Zukunft des sozialen Arbeitsmarktes in Nordrhein-Westfalen?
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, hat auf Bitten der SPD-Fraktion im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Bericht zur Zukunft des sozialen Arbeitsmarkts in NRW gegeben. Der Bericht besagt, dass die derzeit laufenden Landesprogramme weiter geführt werden.Darin heißt es u. a.: „Die noch von der alten Landesregierung initiierte Förderung von Modellprojekten in vier besonders von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Kommunen des Landes wird von der aktuellen Landesregierung mit neuer, veränderter Ausrichtung fortgesetzt……
Mit Unterstützung der flankierenden Landesförderung zum Bundesprogramm "Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt" konnte die Zahl der geförderten Arbeitsplätze im Rahmen dieses Programms Anfang des Jahres mit 3.328 zusätzlichen Plätzen mehr als verdoppelt werden. Die Weiterbewilligung der flankierenden Landesförderung wird wie geplant in den nächsten Monaten erfolgen. Das ESF-kofinanzierte Landesprogramm "Öffentlich geförderte Beschäftigung Nordrhein-Westfalen" werden wir fortsetzen. Die Rahmenbedingungen für eine Einbeziehung von Arbeitsplätzen der privaten Wirtschaft werden derzeit durch die Abteilung Arbeit geprüft. Darüber hinaus werden wir mit den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, den kommunalen Spitzenverbänden, der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit und den Wohlfahrtsverbänden in den Dialog darüber treten, wie wir Unternehmen stärker für die Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen gewinnen können, wo gegebenenfalls Gesetzesinitiativen auf Bundesebene notwendig sind und welche zusätzlichen Unterstützungsleistungen der Landesregierung als notwendig erachtet werden.“ Den vollständigen Bericht finden Sie im Anhang.
Quelle: Landtag NRW
Impulsfragen:
- Wieviele Langzeitarbeitslose sind (vorübergehend) sozialversicherungspflichtig in Stellen des sozialen Arbeitsmarktes in ihrer Region - finanziert über Mittel des SGB II - beschäftigt?
- Plant Ihr Jobcenter noch weitere Stellen zukünftig einzurichten?
- Gibt es in ihrer Region die Initiativkraft, ein Interessensbündnis für einen sozialen Arbeitsmarkt zu aktivieren, um gegenüber dem Land NRW und dem Bund sich für die Finanzierung über den Passiv-Aktiv-Transfer stark zu machen?
Arbeits und Ausbildungsmarkt und Arbeitsmarktpolitik
Datenanalysen zum Arbeitsmarkt, zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, zum Fachkräftebedarf, zu Qualifizierungsangeboten im SGB II
Ranking der Arbeitslosenquoten in den 16 Ländern und 15 Großstädten von 2003 bzw. 2008 bis Juni 2017
Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat ein Ranking der (jahresdurchschnittlichen) Arbeitslosenquoten der 16 Länder von 2003 bis Juni 2017 sowie der (jahresdurchschnittlichen) Arbeitslosenquoten der 15 Großstädte von 2008 bis Juni 2017 erstellt. Nordrhein-Westfalen ist demnach von Platz 9 (im Jahr 2003) auf Platz 12 (Juni 2017) gefallen (niedrigste Arbeitslosenquote = Rang 1, höchste Arbeitslosenquote = Rang 16). Bei den Großstädten ist Essen von Platz 11 auf Platz 14 gefallen, Duisburg von Platz 12 auf Platz 15 (rote Laterne) und Dortmund hat sich - nach einigem Auf und Ab - auf Platz 13 gehalten. Die Rankings können Sie sich hier angucken:
http://biaj.de/archiv-kurzmitteilungen/941-ranking-der-arbeitslosenquoten-in-den-16-laendern-und-15-grossstaedten-2003-bzw-2008-bis-juni-2017-zwei-abbildungen.html
Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ), 03.07.2017
G.I.B. Arbeitsmarktreport 1. Quartal 2017 Die Landesberatungsgesellschaft G.I.B. veröffentlicht regelmäßig einen Arbeitsmarktreport NRW.
Saisonal bedingt stieg die Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung in Nordrhein-Westfalen im Verlauf des 1. Quartals zunächst leicht an. Im März sanken die Arbeitslosen- und die Unterbeschäftigungsquote dann auf 7,6 % bzw. 10,2 %. Gegenüber dem Vorjahresmonat (März 2016) ging die Zahl der Arbeitslosen um -3,7 % sowie die Zahl der Langzeitarbeitslosen um -7,9 % deutlich zurück. Die Zahl der Unterbeschäftigten stieg hingegen um +3,1 % an. Weitere Informationen unter:
www.gib.nrw.de/themen/monitoring-und-evaluation/arbeitsmarkt-monitoring/quartalsberichte-1/g-i-b-arbeitsmarktreport-1-quartal-2017
Quelle: G.I.B.-Newsletter Nr. 349
„Interaktive Datenplattform – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)“ der G.I.B.
In Nordrhein-Westfalen wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende von insgesamt 53 Jobcentern umgesetzt. Die G.I.B. stellt Arbeitsmarktakteuren und der Fachöffentlichkeit u.a. Daten zur Verfügung, die anhand ausgewählter Indikatoren Vergleiche für alle Kreise und kreisfreien Städte in NRW ermöglichen. Auch für die Gruppe der U25-Leistungsberechtigten lassen sich regional interessante Vergleiche ziehen.
Sie gelangen zur "Interaktiven Datenplattform SGB II" auf der Webseite der G.I.B. unter: https://gib-service.de/sgbii/default.aspx
Quelle: G.I.B.
Fachkräfteengpassanalyse der BA
Die Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit stellt eine Möglichkeit dar, die aktuelle Fachkräftesituation zu bewerten. Sie basiert auf Statistikdaten der Bundesagentur für Arbeit wie den gemeldeten Stellen und registrierten Arbeitslosen. Zur Analyse: https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Fachkraeftebedarf-Stellen/Fachkraefte/BA-FK-Engpassanalyse-2017-06.pdf
Quelle: BA
Impulsfragen:
- In welchen Branchen sind in Ihrer Region Fachkräfteengpässe zu verzeichnen?
- Welche arbeitsmarktpolitische Strategien und Schlussfolgerungen ziehen hier Jobcenter und Arbeitsagentur für das kommende Haushaltsjahr?
- Haben Jobcenter und Arbeitsagentur arbeitsmarktpolitische Antworten auf den wachsenden Fachkräftebedarf in den personennahen Dienstleistungen wie Pflege, Kindergärten, gesundheitliche Grundversorgung?
Qualifizierungsmaßnahmen: Immer weniger Weiterbildungen für Hartz-IV-Empfänger
Immer weniger Hartz-IV-Empfänger werden bei Aus- und Weiterbildungen von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gefördert. Dies zeigen Statistiken der BA. Doch gerade arbeitslose Hartz-IV-Empfänger sind oft schlecht qualifiziert und deshalb dringend auf Unterstützung angewiesen. Denn mehrere Studien belegen: Die Digitalisierung der Arbeitswelt macht Aus- und Weiterbildungen in Zukunft immer wichtiger.
2016 nahmen insgesamt rund 358.000 Menschen in Deutschland an einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit (BA) teil. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein leichter Anstieg um 3,2 Prozent, wie aus der Förderstatistik der BA hervorgeht. Allerdings werden arbeitslose Hartz-IV-Bezieher seltener gefördert als arbeitslose Empfänger von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Seit 2011 hat die Zahl von Hartz-IV-Empfängern in Qualifizierungsmaßnahmen kontinuierlich abgenommen und belief sich in 2016 auf knapp 83.000 Personen. Im Gegensatz dazu werden immer mehr Empfänger von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung von der BA auf diese Weise gefördert – mittlerweile über 275.500 Personen. (Quelle: Homepage O-Ton-Arbeitsmarkt, http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/qualifizierungsmassnahmen-immer-weniger-weiterbildungen-fuer-hartz-iv-empfaenger)
Impulsfragen:
- Wie sieht die Förderstatistik für Ihre Region aus?
- Wieviele arbeitslose Empfänger von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung wurden in 2016 im Vergleich zu 2015 gefördert?
- Gibt es Planzahlen für 2017 und 2018? Wieviele erwerbsfähige Hartz IV_Bezieher wurden in 2016 gegenüber 2015 gefördert und wie sehen die Planzahlen für 2017 und 2018 aus?
Eingliederungsetat
Regierung will weniger Geld für Langzeitarbeitslose ausgeben
Ein Blick in den mehr als 1000 Seiten starken Entwurf für den Bundeshaushalt für 2018, den die Bundesregierung Ende Juni beschlossen hat, zeigt, dass für 2018 weniger Geld als bislang für die "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" vorgesehen ist. 2017 waren 4,443 Mrd. Euro innerhalb des Hartz-IV-Systems für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" vorgesehen. 2018 plant Wolfgang Schäuble mit 4,185 Mrd. Euro, also genau 258 Mio. Euro weniger. Bei den Verwaltungskosten für die staatliche Grundsicherung (Hartz IV) sind 2018 noch 4,55 Mrd. Euro vorgesehen. 2016 wurden aber etwa 5,13 Mrd. Euro ausgegeben. In den vergangenen Jahren wurden deshalb stets Hunderte Millionen aus dem Topf für die Förderung und Qualifizierung von Arbeitslosen herausgenommen, um steigende Ausgaben in den Jobcentern für Personal, Gebäude oder Energie auszugleichen. Ob es bei den Kürzungen bleibt oder mehr für die Förderung von Langzeitarbeitslosen investiert wird, muss die nächste Regierung entscheiden.
Mehr dazu können Sie hier lesen: http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/hartz-iv-regierung-will-weniger-geld-fuer-langzeitarbeitslose-ausgeben-1.3626677
Quelle: Thomas Öchsner, Süddeutsche.de, 14.08.2017
Ausbildungsmarkt
Auch 2016 wurde das Budget der Jobcenter für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen weiter erhöht. Insgesamt standen den Jobcentern 2016 über 3,85 Milliarden Euro zur Verfügung. Für diesen Zweck ausgegeben haben sie jedoch lediglich knapp 3,13 Milliarden Euro – die Ausschöpfungsquote stagnierte somit weiterhin auf historischen Tiefstand. Weitere Informationen unter: http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/newsletter/arbeitsmarktpolitische-massnahmen-2016-budget-gewachsen-ausschoepfung-stagniert
Quelle: O-Ton Arbeitsmarkt – Newsletter Nr. 8/2017
Ausbildungsmarkt
Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis (BWP) 4/2016 Passungsprobleme
Seit dem Jahr 2014 zeichnen sich zunehmend Passungsprobleme ab und verändern das Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt. Welche Folgen ergeben sich daraus zum einen für die Rekrutierung von Fach- und Nachwuchskräften und andererseits für die Jugendlichen bei der Suche nach Ausbildungsstellen? Hintergründe und Folgen dieser Veränderungen stehen im Mittelpunkt dieser BWP-Ausgabe.
Quelle: BWP - kurz und aktuell 4/2017 www.bibb.de/bwp-4-2016
NRW: Immer weniger Auszubildende
Laut der amtlichen Statistik in NRW befanden sich Ende 2016 nur noch 297.219 junge Menschen in einer dualen Ausbildung und damit 2,1 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Seit Beginn der Aufzeichnungen der Berufsbildungsstatistik im Jahr 1976 war dies bisher die geringste Zahl an Auszubildenden. In allen Bereichen mit Ausnahme des Öffentlichen Dienstes sank der Anteil der Auszubildenden. Die Gründe dafür sind vielfältig: sinkende Ausbildungsquote der Betriebe, regionale Passungsprobleme, sinkende Schülerzahlen, Alternativen zur dualen Ausbildung. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite von Information und Technik Nordrhein-Westfalen unter: https://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2017/pres_182_17.html
Ausbildungssituation NRW und regionale Passungsprobleme
Die Bundesagentur für Arbeit hat zwei Präsentationen zur Ausbildungssituation in NRW zusammengestellt, in denen insbesondere auch die regionalen Passungsprobleme ausgeführt sind:
Ausbildungsmarkt 2016 in NRW:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtg4/~edisp/egov-content471889.pdf
NRW-Ausbildungsatlas 2016:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtc5/~edisp/egov-content450614.pdf?_ba.sid=EGOV-CONTENT450617
Quelle: Pressemitteilung von Information und Technik Nordrhein-Westfalen vom 05.07.2017, Der Ausbildungsmarkt in NRW 2016, © Bundesagentur für Arbeit Stand: September 2016, Ausbildungsatlas NRW von 2016, © Bundesagentur für Arbeit Stand: Juni 2016
Impulsfragen:
Fragen Sie nach einem Ausbildungsbericht von Arbeitsagentur und Jobcenter für Ihre Region.
- Wie sieht die Ausbildungssituation konkret für das Ausbildungsjahr 2017/18 aus.
- Wieviele junge Menschen, die sich seit Okt. 2016 - jetzt um einen Ausbildungsplatz beworben haben, sind noch unversorgt?
- Wie hoch ist der Anteil derjenigen, die dauerhaft keinen beruflichen Abschluss erwerben?
- Durch welche Angebote versucht das Jobcenter den Erwerb eines Ausbildungsabschlusses zu unterstützen?
Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen
Geflüchtete Menschen am NRW-Arbeitsmarkt: 75.000 Menschen in Sprach- und Qualifizierungskursen
Ende Mai waren in Nordrhein-Westfalen 54.511 Menschen mit einem Fluchthintergrund arbeitslos gemeldet. Das waren 7,8 Prozent aller im Bundesland gemeldeten Arbeitslosen. Rund 75.000 Menschen mit einem Fluchthintergrund nehmen in NRW derzeit an Sprach- und berufsbildenden Maßnahmen teil. Weitere Informationen: https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/service/Ueberuns/Regionaldirektionen/NordrheinWestfalen/Presse/Presseinformationen/Detail/index.htm?dfContentId=EGOV-CONTENT522277
Quelle: G.I.B.-Newsletter Nr. 349
Impulsfragen:
- Wieviele erwerbsfähige Menschen mit Fluchthintergrund sind in ihrer Region arbeitslos gemeldet?
- Wieviele Menschen mit Fluchthintergrund nehmen in ihrer Region derzeit an Sprach- und berufsbildenden Maßnahmen teil?
- Wieviele Plätze von FIM-Maßnahmen sind bei Ihnen beantragt und wieviele davon sind besetzt? Sind solche Maßnahmen noch für 2018 geplant?
- Gibt es für Ihre Region ein gemeinsames Konzept der am Integrationsprozess beteiigten Akteure zur nachhaltigen Integration geflüchteter Menschen?
- Gibt es beim Jobcenter ihrer Region eine zentrale Anlaufstelle für geflüchtete Menschen für die zentrale Erstantragsstelle und Beratung für Menschen mit anerkanntem Fluchthintergrund?
- Lassen Sie sich das Betreuungs- und Beratungskonzept für geflüchtete Menschen im SGB II vorstellen?
- Fragen Sie nach der Beteiligung Dritter an der Planung und Umsetzung?
Beispiele guter regionaler Praxis
Gesucht werden gute, erfolgreiche, innovative und bedarfsgerechte Förder- und Beschäftigungsangebote aus Ihrer Region. Diese möchten wir als good-practice-Beispiele vorstellen und damit zur Nachahmung in anderen Regionen anregen. Wenn Sie entsprechende Hinweise haben oder Vorhaben und Projekte benennen können, teilen Sie diese gerne den unten stehenden Redaktionsmitgliedern mit.
Herausgeber
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Arbeitsausschuss Arbeit/Arbeitslosigkeit
Redaktion
Ina Heythausen, Tel. 0211/6398245, Mail: i.heythausen@diakonie-rwl.de
Reiner Mathes, Tel. 02241/2014296, Mail: reiner.mathes@paritaet-nrw.org