Quick-Info 3/2019
für Jobcenter-Beiratsmitglieder der freien Wohlfahrtspflege und die Vorsitzenden der örtlichen Ligen.
In eigener Sache
Über Rückmeldungen zu Ihrem Informationsbedarf, die uns helfen zielgerichtet und ressourcenschonend zu agieren, freuen wir uns ebenso wie über gute Projekte und engagierte Vorhaben Ihres Jobcenters. Sie tragen damit zum Erhalt des Newsletters und zur Umsetzung bewährter Praxis an anderen Orten bei.
Um die Adressatenliste aktuell zu halten, bitten wir Sie, uns jeden Wechsel in der Vertretung der Freien Wohlfahrtspflege in der örtlichen Beiratsarbeit mitzuteilen. Diese Informationen richten Sie bitte an Herrn Westerbarkey (h.westerbarkey@caritas-paderborn.de).
Für inhaltliche, weitergehende Fragen zu einzelnen Themen dieses Newsletters stehen Ihnen die jeweiligen Fachberater/innen Ihrer Verbände zu Verfügung:
- AWO: Jochen Kamps, Tel. 0208/8500014, jkamps@awo-oberhausen.de
- Caritas: Heinrich Westerbarkey, Tel. 05251/209334, h.westerbarkey@caritas-paderborn.de
- DRK: Edith Holtkamp, Tel. 02861/8029319, e.holtkamp@kv-borken.drk.de
- Diakonie: Ina Heythausen, Tel. 0211/6398245, i.heythausen@diakonie-rwl.de
- Paritätischer NRW: Holger Schelte, Tel. 02323/14778311, schelte@paritaet-nrw.org
Aktuelle Fachinformationen
Thema: Langzeitarbeitslosigkeit/ Sozialer Arbeitsmarkt
Teilhabechancengesetz: Sozialer Arbeitsmarkt verliert an Dynamik
Seit Jahresbeginn können Langzeitarbeitslose in einer der beiden Maßnahmen nach dem Teilhabechancengesetz einen geförderten Arbeitsplatz erhalten. Im Juli zählten die Förderungen zusammen über 25.000 Teilnehmende. Doch nun gehen die Neueintritte in die Maßnahmen wieder zurück und ein Teil der Jobcenter nutzt die Instrumente kaum oder gar nicht. Im regionalen Vergleich zeigt sich zwar, dass die neuen Instrumente mit Abstand am meisten in Nordrhein-Westfalen angewendet werden. Im bevölkerungsreichsten Bundesland wurden im August 2019 rund 8.500 Teilnehmende in den beiden Instrumenten des Teilhabechancengesetzes gefördert. Dass die hohen Teilnehmerzahlen in Nordrhein-Westfalen aber nicht nur mit der Größe des Bundeslandes zu erklären sind, zeigt eine Auswertung der Instrumente auf Jobcenterebene. Im März 2019 waren acht der zehn Jobcenter mit den meisten Teilnehmenden in der "Teilhabe am Arbeitsmarkt" Jobcenter aus Nordrhein-Westfalen. Dennoch bedarf es weiterer Anstrengungen, das Ziel von mindestens 15.000 geförderten Arbeitsplätzen in 2019 zu erreichen.
Der Soziale Arbeitsmarkt in NRW – eine Zwischenbilanz für das 1. Halbjahr
Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW hat einen Bericht zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Nordrhein-Westfalen für das 1. Halbjahr 2019 veröffentlicht. Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes planen die Jobcenter in Nordrhein-Westfalen in 2019 bisher landesweit mit rund 15.000 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Darunter rund 10.500 Plätze mit dem neuen Instrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II) und 4.500 Plätze mit dem überarbeiteten Instrument "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (§ 16e SGB II). Dabei sind die zusätzlichen finanziellen Spielräume durch den Passiv-Aktiv-Transfer noch nicht berücksichtigt. Die Zwischenbilanz gibt u.a. einen Überblick über die Gesamtzahlen der Teilnehmenden in NRW im Vergleich zum gesamten Bundesgebiet sowie eine grobe Einteilung nach bestimmten Strukturmerkmalen und Wirtschaftsabschnitten. Mit dem Bericht wird der Berichtswunsch der Fraktion der SPD aus der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 3. Juli 2019 durch den Sprecher der SPD-Fraktion erfüllt (siehe auch Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 17/6589)).
Siehe auch Pressemitteilung des MAGS NRW vom 03.09.2019 "Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen kommt voran".
Quelle: Landtag NRW
"Konzept zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Bielefeld" (siehe Dateisammlung)
Am 04.04. hat der Stadtrat von Bielefeld ein Konzept zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes beschlossen. Es besagt u.a., dass die Stadt Bielefeld Stadt für die Stellen bei gemeinnützigen Trägern und bei der Stadt, die durch die Tätigkeit des Beschäftigten keine Einnahmen erzielen lassen, Ausgleichszahlungen pro besetzte Stelle leisten wird, damit die Kosten für die Einrichtung der Stellen gedeckt sind (Fehlbeträgen im 3.- 5. Jahr, Sonderzahlungen, Sachkosten, Anleitungskosten.
Aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege ist das Konzept in Bielefeld gut geeignet, die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes zu flankieren.
Auch Arbeitsminister Laumann empfiehlt den Kommunen, die Möglichkeiten vollumfänglich zu nutzen (siehe angehängtes Schreiben) und weist daraufhin, dass formell auch den Kommunen in schwierigen finanziellen Situationen die Möglichkeiten des kommunalen Passiv-Aktiv-Transfers zur Verfügung stehen.
Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben bis Juli 2019:
343 Millionen Euro weniger als in den ersten sieben Monaten 2018
Von Januar bis Juli 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung*; ohne Unterkunft und Heizung) 343 Millionen Euro (2,7 Prozent) weniger ausgegeben als von Januar bis Juli 2018 bzw. 758 Millionen Euro (5,9 Prozent) weniger als von Januar bis Juli 2017.
In den zwölf Monaten von August 2018 bis Juli 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung*; ohne Unterkunft und Heizung) insgesamt 20,200 Milliarden Euro ausgegeben - nach 20,349 Milliarden Euro in 2016, 21,423 Milliarden Euro in 2017 und 20,543 Milliarden Euro in 2018.
Quelle: BIAJ
Blickpunkt Arbeitsmarkt: Arbeitsmarktsituation von langzeitarbeitslosen Menschen
Der jährlich veröffentlichte Bericht der BA beleuchtet anhand von Texten und Grafiken die Strukturen und die Dynamik in der Langzeitarbeitslosigkeit sowie den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente bei langzeitarbeitslosen Menschen.
Impulsfragen
- Wie viele langzeitarbeitslose Menschen im Jobcenterbezirk erfüllen die Fördervoraussetzungen für die beiden neuen Teilhabeinstrumente?
- Wie viele Beschäftigungschancen plant Ihr Jobcenter in den Jahren 2019 und 2020 zu fördern (getrennt nach §16i und §16e SGB II)?
- Wie viele Beschäftigungschancen hat Ihr Jobcenter in 2019 bereits eingerichtet (getrennt nach §16i und §16e SGB II)?
- Nutzen die Kommunen im Jobcenterbezirk - wie vom Land NRW bzw. vom Deutschen Verein (Anhang) empfohlen - den "kommunalen Passiv-Aktiv-Transfer" und unterstützen mit den eingesparten Mittel der Kosten der Unterkunft (KdU) die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes auch finanziell?
- Über welchen Zeitraum werden die Arbeitsverträge nach 16i in dem Einzugsbereich des Jobcenters abgeschlossen? Liegen dazu Vorgaben des Jobcenters vor?
- Wer leistet das begleitende Coaching? Das Jobcenter selbst? Welche "Dritte" sind durch Ausschreibungsverfahren beauftragt worden? Gibt es andere Idee für die Umsetzung?
Thema: Unabhängigen Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren in Nordrhein-Westfalen erhalten
NRW-Wohlfahrtspflege dringt auf unabhängige Hilfen für Erwerbslose
Die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege fordert die Weiterfinanzierung von unabhängigen Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren durch ein Landesprogramm unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds. „Die 73 Stellen und 79 Zentren in NRW müssen erhalten bleiben“, forderte die Freie Wohlfahrtspflege anlässlich eines Fachtags mit 170 Experten am 17. Juni 2019 in Köln. Die Bewilligungen laufen Ende 2020 aus.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert derzeit unabhängige Beratungsangebote und Arbeitslosenzentren als Orte der Begegnung, Vernetzung und niederschwelliger Bildungsangebote. Die unabhängige Erwerbslosenberatungsstellen ergänzen die SGB II-Beratung der Jobcenter. Im Konfliktfall vermitteln sie zwischen Arbeitslosen und Jobcenter und tragen zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten bei. Sowohl Erwerbslosenberatungsstellen als auch die Arbeitslosenzentren üben eine Lotsenfunktion aus und fördern soziale Teilhabe. Als niedrigschwellige Anlaufstellen können sie erklären, vermitteln und die Interessen der Menschen in den Mittelpunkt rücken, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind.
Nachdem Überlegungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) bekannt wurden, das langjährig bewährte Programm einzustellen, wurde seitens der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege ein Argumentationspapier entwickelt, das die Mobilisierung kommunaler Akteure für den Erhalt des Landesprogramms unterstützen soll. Zur landesweiten Veranstaltung in Köln waren nicht nur die Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren sondern auch das MAGS, die Jobcenter und landespolitische Vertreter eingeladen. Minister Laumann hat bei einem Bericht im Landtag angekündigt, Ende 2019 über eine Weiterförderung zu entscheiden. Angedacht wird derzeit eine Ausweitung der Beratungsinhalte auf das Thema „prekäre Beschäftigung vor allem von zugewanderten Menschen aus Südosteuropa (Armutszuwanderung)“. Eine am regionalen Bedarf orientierte Weiterentwicklung der Beratungsangebote wird von der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege unterstützt, jedoch nicht zu Lasten der unabhängige SGB II-Beratung, Gegebenenfalls muss aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege - bei der Berücksichtigung weiterer Zielgruppenwie (z. B. osteuropäische Zuwanderer) und deren Beratungsbedarf - das regionale unabhängige Angebot ausgeweitet werden.
Zur Information sind die Pressemitteilung der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege, das Argumentationspapier und die Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD (einschließlich Anlage) zur landesweiten Struktur der Angebote beigefügt. Der Anlage zur Kleinen Anfrage ist die regionale Verteilung der Angebote zu entnehmen.
Impulsfragen
- Ist in Ihrer Region bekannt/ wird thematisiert, dass die Förderung der unabhängigen Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren Ende 2020 auslaufen könnte? Gegebenenfalls könnte dies im Jobcenterbeirat mit dem Ziel einer Positionierung der Region für den Erhalt der bewährten Angebote thematisiert werden.
- Aktuell wird der Zusammenhang zwischen dem Gefühle „abgehängt zu sein“ und dem Zulauf zu rechtspopulistische Parteien öffentlich diskutiert. Die niederschwelligen Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren erfüllen ein wichtige Funktion als anwaltschaftliche Interessensvertretung von Menschen im SGB II-Bezug und tragen damit nicht nur zum Rechtsfrieden sondern auch zur Sicherung demokratischer Werte bei. Gegebenenfalls könnte dieser Nutzen unabhängiger (Beratungs)Angebote für demokratische Werte in den Fokus gerückt werden.
- Besteht in Ihrer Region ein Beratungsbedarf zum Thema „prekäre Beschäftigung von zugewanderten Menschen aus Südosteuropa“, der über Einzelfälle hinausgeht?
Für die Interessensvertretung der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege bitten wir um Ihre Rückmeldungen zum regionalen Diskurs/ Positionierungen über Bedarf und Nutzen einer Landesförderung unabhängiger, niedrigschwelliger Angebote für erwerbslose bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen.
Weitere wichtige Informationen zu Themen des SGB II
Bundesrechnungshof kritisiert massiv die Eingliederungsvereinbarungen in den Jobcentern
Der Bundesrechnungshof hat stichprobenartig in einer erneuten Prüfung die Eingliederungsvereinbarungen zwischen Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten und den Jobcentern geprüft. Das Ergebnis: Fast jede zweite Vereinbarung war ungültig oder fehlerhaft. Deswegen raten sie dem Bundesministerium darüber nachzudenken, „ob die Eingliederungsvereinbarung in der derzeitigen Form das geeignete Instrument ist, die Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ ist. Sie schlagen vor, dass die gesetzliche Pflicht einer Vereinbarung zu einer „Kann-Regelung“ umgewandelt wird. So wären zeitliche Kapazitäten für eine intensivere Beratung oder eine Erhöhung der Kontaktdichte möglich. In einer Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit heißt es: „Vor dem Hintergrund der vom Bundesrechnungshof wiederholt festgestellten hohen Fehlerquote hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der BA Gespräche aufgenommen, um zu untersuchen, wie die mit der Eingliederungsvereinbarung verbundenen gesetzgeberischen Ziele in der Verwaltungspraxis besser erreicht und bestehende Defizite und Schwierigkeiten abgebaut werden können.“
Quelle: Blog Inge Hannemann
Problemanzeige des Deutschen Vereins zur Bemessung des Bedarfs an Haushaltsenergie und des Mehrbedarfs bei dezentraler Warmwasserbereitung in Haushalten der Grundsicherung und Sozialhilfe – Lösungsperspektiven
Viele Haushalte der Grundsicherung und Sozialhilfe sind durch hohe Stromkosten belastet. Es besteht die Gefahr von Überschuldung, Stromsperre und Wohnungsverlust. Die vorliegende Problemanzeige des Deutschen Vereins soll dazu beitragen, dass diese Haushalte die benötigte Haushaltsenergie als Infrastruktur des alltäglichen Lebens sicher nutzen können.
Rechtsgutachten: Hartz-IV-Sätze für Kinder sind zu niedrig
Fast zwei Millionen Kinder in Deutschland leben in einem Hartz-IV-Haushalt. Ein nun veröffentlichtes Rechtsgutachten zeigt nun, dass die Leistungen für Kinder und ihre Eltern im Hartz-IV-System zu knapp bemessen sind und vor allem das Ziel der sozialen Teilhabe nicht erreichen.
Quelle: O-Ton Arbeitsmarkt vom 09.08.2019
Schulbuchentscheidungen NRW/BSG
Das SG Düsseldorf hat unter Verweis auf die durch das BSG entschieden Fälle vom Mai 2019 den Antragsstellern einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern als Härtefall-Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zuerkannt.
Das BSG wendet in den genannten Entscheidungen – anders als in der Begründung des SG Köln in seinem Beschluss vom Mai 2019 (Az. S 40 AS 352/19) sowie die Vorgängerinstanzen aus Niedersachsen – den § 21 Abs. 6 SGB II nicht analog, sondern unmittelbar an. Demnach sind Kosten für Schulbücher, die Schüler mangels Lernmittelfreiheit selbst kaufen müssen, durch das Jobcenter als Härtefallmehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen. Das Urteil des BSG (Az. B 14 As 13/18 R) ist abrufbar unter diesem Link: www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/2019_05_08_B_14_AS_13_18_R.html
In der Eilentscheidung des SG Düsseldorf wird das beklagte Jobcenter bereits zum jetzigen Zeitpunkt, d. h. im Verfahren zum Eilrechtsschutz zur Kostenerstattung verpflichtet. Der offensichtliche Rechtsanspruch erfordert es nach Auffassung des Gerichts nicht, dass bis zu einer Hauptsacheentscheidung abzuwarten ist. In der Folge „treten die Anforderungen an den Anforderungsgrund nach § 86b Abs. 2 S. 2 SGG zurück.“ Die Entscheidung ist auf der Tacheles-Homepage abrufbar:
Dokument aufrufen
Unter Berufung auf diese Entscheidung können in der Praxis die entsprechenden Kosten geltend gemacht werden.
Quelle: Simone Patrin, Diakonie RWL
Arbeitslosenreport NRW 03/2019
Endstation Hartz IV? – Freie Wohlfahrtspflege NRW kritisiert, dass Ausstieg zu selten gelingt
Nur eine Minderheit schafft den Ausstieg aus Hartz IV und eine Rückkehr ins normale Berufsleben. Dies zeigt der aktuelle Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Jeden Monat schaffen es lediglich knapp zwei Prozent der 1,16 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher in NRW, einen sozialversicherungspflichtigen Job zu bekommen. Die Hälfte kann davon nicht leben.
Davon berichtet der aktuelle Arbeitslosenreport NRW 03/2019 (siehe Dateisammlung), den die NRW Wohlfahrtsverbände gemeinsam herausgeben.
Dateisammlung
- Arbeitslosenreport NRW 03/2019 93 KB | Typ: PDF
- Arbeitslosenreport NRW 03/2019 – Datenanhang 382 KB | Typ: PDF
- Konzept zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Bielefeld 162 KB | Typ: PDF
Herausgeber
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Arbeitsausschuss Arbeit/Arbeitslosigkeit
Redaktion
- Holger Schelte, Tel. 02323/14778311, schelte@paritaet-nrw.org
- Ina Heythausen, Tel. 0211/6398245, i.heythausen@diakonie-rwl.de