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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Ausgabe 4/2016

Quick-Info 4/2016

für Jobcenter-Beiratsmitglieder der freien Wohlfahrtspflege und die Vorsitzenden der örtlichen Ligen.

In eigener Sache

hiermit präsentieren wir Ihnen die aktuelle Ausgabe unseres Quick-Infos für Jobcenter-Beiratsmitglieder. Im Abstand von ca. 8 Wochen informieren wir Sie über aktuelle, für eine aktive Beiratsarbeit wichtige Themen und Beispiele guter regionaler Praxis und begrenzen uns dabei auf wesentliche, kurze Informationen, gegebenenfalls ergänzt um konkrete Impulse und Anregungen für eine aktive Beiratsarbeit. Die positiven Rückmeldungen Ihrerseits bestätigen, dass wir mit dieser Initiative richtig liegen.

Über Rückmeldungen, die uns helfen Ihren Informationsbedarf einzuschätzen und ressourcenschonend zu agieren, freuen wir uns nach wie vor.

Um die Adressatenliste aktuell zu halten, bitten wir Sie, uns jeden Wechsel in der Vertretung der Freien Wohlfahrtspflege in der örtlichen Beiratsarbeit mitzuteilen. Diese Informationen richten Sie bitte an Herrn Westerbarkey (h.westerbarkey@caritas-paderborn.de).

Für inhaltliche, weitergehende Fragen zu einzelnen Themen dieses Newsletters stehen Ihnen die jeweiligen Fachberater/innen Ihrer Verbände zu Verfügung:

AWO: Philipp Euler, Tel.: 0231/5483- 255, Mail: philipp.euler@awo-ww.de

Caritas:
Heinrich Westerbarkey, Tel. 05251/209334, Mail: h.westerbarkey@caritas-paderborn.de

DRK: Edith Holtkamp, Tel. 02861/8029319, Mail: e.holtkamp@kv-borken.drk.de

Diakonie: Ina Heythausen, Tel. 0211/6398245, Mail: i.heythausen@diakonie-rwl.de

Paritätischer NRW: Reiner Mathes, Tel. 02241/2014296, Mail: reiner.mathes@paritaet-nrw.org

Veranstaltungshinweis

Save the date: Ankündigung Werkstattgespräch für Jobcenter-Beiratsmitglieder der Freien Wohlfahrtspflege am 24.11.2016 von 9.30 - 14.00 Uhr in 45127 Essen, Caritasverband für das Bistum Essen, Am Porscheplatz 1

Auch in diesem Jahr organisieren die Fachreferenten Arbeitsmarkt der Freien Wohlfahrtspflege NRW ein Werkstattgespräch für die örtlichen Jobcenter-Beiratsmitglieder der Freien Wohlfahrtspflege. Als Themenschwerpunkte sind die Fördermöglichkeiten im SGB II nach den Änderungen durch das Rechtsvereinfachungsgesetz, die Arbeitsweise und Erfahrungen mit den Integrationspoints der Agenturen für Arbeit geplant. Selbstverständlich gibt es auch Raum für Erfahrungsaustausch. Eine Einladung wird den örtlichen Arbeitsgemeinschaften und den uns bekannten Vertreterinnen und Vertretern der Wohlfahrtspflege in den Jobcenter-Beiräten noch zu gehen.

Aktuelle Fachinformationen

1. Aktive Arbeitsmarktpolitik: EU-Vergleich und Entwicklung des Eingliederungstitels und der Verwaltungskosten

Gut zu wissen: Weniger als Deutschland investierten EU-15-weit nur Griechenland, Italien, Portugal und Spanien sowie Luxemburg in die aktive Arbeitsmarktpolitik. Aber nur in Deutschland übersteigen die Ausgaben für die Verwaltung der Arbeitslosen sowie für die Beratung und Arbeitsvermittlung mit 0,35 Prozent des BIP die Kosten für die Maßnahmen selbst (0,3 Prozent). Für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ wurden im Haushaltsjahr 2015 insgesamt 1,019 Milliarden Euro weniger ausgegeben. Dem standen Mehrausgaben für die „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ in Höhe von 767 Millionen Euro gegenüber.

Hintergrundinformationen dazu finden Sie in den folgenden beiden Meldungen:

Arbeitsmarkt: Im EU-Vergleich investiert Deutschland wenig
Nur 0,65 Prozent seines Brutto-Inlands-Produkts (BIP) investierte Deutschland im Jahr 2013 in eine aktive Arbeitsmarktpolitik. Im Vergleich mit 15 anderen EU-Staaten ist das nur unteres Mittelfeld. Diese investierten im Mittel 0,8 Prozent ihres BIP. Die skandinavischen Staaten wandten für die Aktivierung von Arbeitslosen deutlich mehr Geld auf. In Dänemark erreichten die Ausgaben 1,7 Prozent des BIP, in Schweden und Finnland 1,3 beziehungsweise ein Prozent. Zur aktiven Arbeitsmarktpolitik zählen in dieser Statistik die arbeitsmarktpolitischen Services, darunter Beratung und Arbeitsvermittlung sowie die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und die damit verbundene Administration.

Maßnahmen umfassen unter anderem Kurse und Weiterbildungen, Einstellungsanreize für Arbeitgeber, öffentlich geförderte Beschäftigung und Rehabilitationsmaßnahmen. Die Ausgaben für die finanzielle Unterstützung von Arbeitsuchenden zählen zur passiven Arbeitsmarktpolitik und werden in der Auswertung nicht berücksichtigt. Weniger als Deutschland investierten EU-15-weit nur die Krisenstaaten Griechenland, Italien, Portugal und Spanien sowie Luxemburg. Aber nur in Deutschland übersteigen die Ausgaben für die Verwaltung der Arbeitslosen (auch die Verwaltung der passiven Arbeitsmarktleistungen wird hier dazu gezählt) sowie für die Beratung und Arbeitsvermittlung mit 0,35 Prozent des BIP die Kosten für die Maßnahmen selbst (0,3 Prozent).

eurostat: LMP Datenbank: http://ec.europa.eu/eurostat/web/labour-market/labour-market-policy/database

Quelle: GPC-Newsletter Nr. 151

BIAJ-Kurzmitteilung: Hartz IV: 767 Millionen Euro mehr für „Verwaltung“, 669 Millionen Euro weniger für „Eingliederu­ng"

Die Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2015 zeigt: Für den Bundesanteil an den "Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende" wurden 767 Millionen Euro mehr ausgegeben und für die "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" 669 Millionen Euro weniger als im Bundeshaushalt veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2015 wurden vom Bund pro erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 1.111 Euro für "Verwaltungskosten" (ohne den kommunalen Finanzierungsanteil) und 747 Euro für "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" ausgegeben.

Die BIAJ-Kurzmitteilung vom 25. Juni 2016 mit einem Blick auf die Bundes-, Landes- und örtlich-regionalen Zahlen der Jahre 2007 bis 2016 finden Sie hier: http://biaj.de/archiv-kurzmitteilungen/782-hartz-iv-767-millionen-euro-mehr-fuer-verwaltung-669-millionen-euro-weniger-fuer-eingliederung.html

2. Langzeitarbeitslosigkeit: Daten, Fakten und eine vielversprechende Evaluation

Gut zu wissen: Die Zahl der Langzeitarbeitslosen in NRW ist unverändert hoch….
Aber, beim Landeprogramm öffentlich geförderter Beschäftigung in NRW" wurde – im Gegensatz zu entsprechenden Förderprogrammen der Bundesebene – die avisierte Zielgruppe erreicht. Bei der Evaluation wurden keine signifikanten Lock-in Effekte festgestellt. Begründet wurde dies im Bericht vor allem mit dem Verzicht auf Zielvorgaben hinsichtlich der Platzbesetzung. Außerdem wird die positiven Wirkung der sozialpädagogischen Begleitung insbesondere mit Blick auf die Teilhabechancen der Teilnehmenden hervorgehoben. Die Beschäftigungsangebote waren für die große Mehrzahl der Teilnehmenden angemessen herausfordernd und wurden als arbeitsmarktnah bewertet.

Hintergrundinformationen dazu finden Sie in den folgenden beiden Meldungen:

Die Arbeitsmarktsituation von langzeitarbeitslosen Menschen 2015
Die Broschüre (http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Personengruppen/Broschuere/Langzeitarbeitslosigkeit.pdf) beleuchtet Strukturen, Dynamik und den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente bei langzeitarbeitslosen Menschen. Themen sind die allgemeine Lage auf dem Arbeitsmarkt 2015, das Niveau und Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit, Strukturmerkmale, Dynamik der Langzeitarbeitslosigkeit, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Langzeitleistungsbezug, Regionale Unterschiede und ein europäischer Vergleich. Aktuelle Zahlen finden Sie hier: http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31934/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=17450&year_month=aktuell&year_month.GROUP=1&search=Suchen

Quelle: BAG-Arbeit, Newsletter 05|2016

Newsletter O-Ton Arbeitsmarkt Nr. 3/2016:

Längere Ein-Euro-Jobs für Langzeitarbeitslose – Missbrauch oder verbesserte Förderung?

Besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose sollen laut Plänen des Arbeitsministeriums zukünftig länger an Ein-Euro-Jobs teilnehmen können. Presse und Opposition kritisieren die Gesetzesänderung als „Sackgasse“ und fürchten dauerhaften Missbrauch der Teilnehmer als billige Arbeitskräfte. Übersehen wird dabei, dass ... das Ministerium davon ablenkt, dass weitreichendere Reformen nötig wären.

Trotz Sonderprogrammen – Abbau der Förderung von Langzeitarbeitslosen geht unter Nahles weiter

Die Bundesprogramme für Langzeitarbeitslose von Ministerin Nahles laufen schleppend an. Die Jobcenter haben nur einen Teil der möglichen Stellen beantragt. Selbst wenn die geplanten Teilnehmerzahlen noch erreicht werden sollten: In ihrer (Nahles) Amtszeit nehmen weniger Personen an Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung teil.

Hintergrundinformationen zu beiden Meldungen finden Sie in der Ausgabe 3 des O-Ton-Newsletters. Weitere interessante Berichte finden Sie auch in den Ausgaben 4 und 5

Quelle: O-Ton Arbeitsmarkt, 17.5.2016

NRW-Studie belegt Erfolg von öffentlich geförderter Beschäftigung – Gefühl der Zugehörigkeit gestärkt

Langzeitarbeitslose können nach den Ergebnissen eines Modellprojekts in Nordrhein-Westfalen durch öffentlich geförderte Beschäftigung vielfach wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert und gesellschaftlich integriert werden. Seit 2013 wurden mit dem Programm mehr als 90 Projekte mit insgesamt rund 2.000 Teilnehmerplätzen gefördert. Rund die Hälfte der Geförderten kam so wieder in eine Beschäftigung oder begann eine Ausbildung. Etwa ein Viertel der Teilnehmer konnte wieder im regulären Arbeitsmarkt Fuß fassen.

Die Jobs verbesserten auch das soziale Teilhabeempfinden der arbeitslosen Menschen. Entscheidend für den Erfolg sei eine sorgfältige Auswahl der Geförderten, heißt es in einer Evaluation des Programms, das vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) evaluiert wurde.

Minister Schmeltzer betonte, die öffentlich geförderte Beschäftigung sei eine Chance für viele Menschen, die sonst aus ihrer Langzeitarbeitslosigkeit nicht mehr herausgefunden hätten. Nach wie vor profitierten Menschen, die ein Jahr und länger ohne Stelle seien, nicht von der aktuell positiven Entwicklung des Arbeitsmarkts. Vor diesem Hintergrund sei auch der Bund gefordert, die Rahmenbedingungen für die Regelförderung zu verbessern, forderte der SPD-Politiker. Das NRW-Fördermodell biete sich dabei als "Blaupause" für einen bundesweiten Einsatz an.

Wichtige Teilaspekte können dem Bericht zum Lohnhallengespräch der G.I.B. NRW zur Vorstellung der Evaluationsergebnisse entnommen werden: https://www.mais.nrw/oegb_veranstaltung_studie. Sie finden den IAB_Kurzbericht unter: http://www.iab.de/194/section.aspx/Publikation/k160428p01 und den vollständigen Evaluationsbericht unter http://www.iab.de/185/section.aspx/Publikation/k160427303 (Achtung: 239 Seiten).

Quelle: Pressestelle MAIS NRW

Impulsfragen

  • Beteiligt sich Ihr Jobcenter am Landesprogramm „öffentlich geförderte Beschäftigung NRW“? ( Hintergrundinformation: die Jobcenter beteiligen sich durch die Förderung von Arbeitsverhältnissen, über Landes-ESF-Mittel werden Coaching und Qualifizierung gefördert.
  • Ist bei Ihnen angedacht, die guten Evaluationsergebnisse zum Anlass zu nehmen, die Förderung innerhalb des Landesprogramms auszuweiten?
  • Sofern sich Ihr Jobcenter am Bundes-ESF-Programm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit oder am Programm Soziale Teilhabe beteiligt: Wie viele der bewilligten Plätze sind derzeit besetzt?

3. SGB II Rechtsvereinfachungsgesetz

Am 23.06.2016 hat der Bundestag mit den Stimmen der CDU und SPD dem Gesetzesentwurf zum 9. SGB II Änderungsgesetz zugestimmt. Nun muss der Bundesrat über das Gesetz entscheiden.

Den Mut, endlich ein Grundsicherungssystem zu schaffen, das die Verbesserung der gesellschaftlichen Beteiligung einkommensarmer Menschen ins Zentrum stellt, konnte die Regierungskoalition nicht aufbringen. Eine echte Reform der Grundsicherung im Sinne der Betroffenen steht weiterhin aus. Eine Begrenzung der Sanktionen gibt es nicht. Im Zusammenspiel mit der Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose beim Mindestlohn bleibt der massive Druck in Richtung prekärer Beschäftigung für Leistungsberechtigte erhalten. Die Regierungsfraktionen haben mit der abschließenden Lesung des Gesetzentwurfes einen Änderungsantrag eingebracht, mit folgenden Änderungen für die aktive Arbeitsmarktpolitik und Beiratsarbeit:

  • § 3 Abs. 2a - Integrationskurse
    Die Teilnahme an Integrationskursen wird für Leistungsbeziehende mit Migrationshintergrund in der Grundsicherung zum Teil der Eingliederungsvereinbarung – und damit auch sanktionsbewehrt.

  • 16d Abs. 6 – Arbeitsgelegenheiten
    In fünf Jahren dürfen drei – nicht wie bisher nur zwei - Jahre Beschäftigung in Arbeitsgelegenheiten gefördert werden. Zukünftig werden auch Kosten für sozialpädagogische Betreuung (wieder) übernommen.

  • § 16e – Förderung von Arbeitsverhältnissen
    Kosten für eine tätigkeitsbezogene Unterweisung und sozialpädagogische Betreuung sollen auf Antrag erstattet werden.

  • § 16g – nachgehende Betreuung
    Bis zu 6 Monate nach Auslaufen des Leistungsanspruches können nicht nur Aktivierungs- und Eingliederungsleistungen, sondern auch Leistungen aus dem Vermittlungsbudget oder der Freien Förderung weiter erbracht werden.

  • § 18 – örtliche Zusammenarbeit
    Die Zusammenarbeit mit Trägern der sozialen Arbeit und Akteuren am Arbeitsmarkt in Netzwerken für Aktivierung, Beratung und Chancen wird detaillierter beschrieben. Die Zusammenarbeit der Jobcenter mit anderen Akteuren und Beteiligten des örtlichen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes wird konkretisiert und soll so der gesteigerten Bedeutung der Zusammenarbeit Rechnung tragen. Diverse Akteure werden explizit benannt, neben Trägern der freien Wohlfahrtspflege z.B. auch Einrichtungen und Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und sonstigen Einrichtungen und Diensten des Gesundheitswesens. Außerdem werden – dem Änderungsantrag des Bundesrates entnommen – beispielhaft zwei Konstellationen, in denen eine Zusammenarbeit erforderlich ist benannt: Die eine Ausführung bezieht sich auf den Ansatz, nach dem die gesamte Bedarfsgemeinschaft gefördert werden soll, um zu erreichen, dass die Hilfebedürftigkeit insgesamt überwunden werden kann. Die andere Ausführung rückt die Zusammenarbeit bei sozial benachteiligten und individuell beeinträchtigten jungen Menschen in den Fokus.

  • § 18d – örtlicher Beirat
    Der örtliche Beirat wird gestärkt, in dem Stellungnahmen des Beirats durch das Jobcenter berücksichtigt werden müssen. Besonders hervorgehoben wird die Rolle der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Durch die Änderung soll den Stellungnahmen der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer insbesondere bei der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten ein besonderes Gewicht zukommen.

Die weiteren Änderungen sind dem als Anlage beigefügten Änderungsantrag der Fraktionen CDU/ CSU und SPD zu entnehmen. Das Portal Sozialpolitik bietet unter dem Link: http://www.portal-sozialpolitik.de/recht/gesetzgebung/gesetzgebung-18-wahlperiode/neuntes_gesetz_zur_aenderung_des_zweiten_buches_sozialgesetzbuch einen Überblick zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsprozesses; Sie finden dort die Vorentwürfe, Dokumente zur Gesetzgebung und Stellungnahmen zum Prozess.

4. (Arbeits)Integration von Flüchtlingen: neue Bundesprogramme, ein umstrittenes Integrationsgesetz, über welche zusätzlichen Mittel können die Jobcenter verfügen?

Soziale Teilhabe durch Arbeit für junge erwachsene Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (STAFFEL)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Förderrichtlinie für das Bundesprogramm STAFFEL veröffentlicht, mit dem junge erwachsene Flüchtlinge und weitere erwerbsfähige inländische Personen aus dem SGB II, die ebenfalls eine Perspektive auf dem deutschen Arbeitsmarkt suchen, gefördert werden sollen. Für einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten werden Arbeitsverhältnisse gefördert, die mit der genannten Personengruppe zwischen 25 und 35 Jahren besetzt werden. Daneben sollen die Teilnehmer(innen) während der Beschäftigung angeleitet, betreut und auf weitere geeignete Integrationsangebote aufmerksam gemacht werden. Antragsfrist ist der 31. Juli 2016. Es handelt sich um ein Modellvorhaben, das zunächst an ca 15 Standorten durchgeführt werden soll. Weitere Informationen erhalten Sie hier und durch die Suche im Bundesanzeiger unter: http://www.jugendsozialarbeit.info/jsa/lagkjsnrw/web.nsf/gfx/081A08387BC51FA5C1257FCE00451D1A/$file/Bundesanzeiger.pdf

Quelle: Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 31.05.2016

Impulsfragen

  • Beabsichtigt Ihr Jobcenter, sich an dem Bundesprogramm zu beteiligen.
  • Gibt es schon konzeptionelle Überlegungen für Einsatzplätze und Vorhaben?
  • Sind Planungsgespräche mit den örtlich-regionalen Partnern geplant bzw. bereits durchgeführt, die sich in den vergangenen Jahren bereits bei der Koordination von Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose bewährt haben bzw. integrationsfördernde Einsatzstellen zur Verfügung gestellt haben?

Stellungnahme der BAG der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAG FW) zum Entwurf der Richtlinie für das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat zum Entwurf der Richtlinie für das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) vom 25.05.2016 Stellung genommen. Grundsätzlich ist die BAG FW der Ansicht, dass es im Sinne einer weitestgehenden inklusiven Förderung keiner Sondermaßnahmen im Bereich Arbeitsmarktintegration für Flüchtlinge bedarf und dass diese so weit wie möglich mit den vorhandenen Regelinstrumenten frühzeitig gefördert werden sollen. Während des Asylverfahrens können sich dafür auch Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anbieten, weil sie eine Möglichkeit bieten, den häufig monotonen Alltag in der Erstaufnahmeeinrichtung tagesstrukturierend zu gestalten und für die Gemeinschaft sinnvolle Aufgaben zu verrichten. Bei der Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des geplanten Arbeitsmarktprogramms sind den Verbänden diese Punkte besonders wichtig:

  • Freiwilligkeit der Arbeitsgelegenheit / keine Pflicht zur Wahrnehmung
  • Vorrang von Angeboten der Sprachförderung und Arbeitsmarktintegration sicherstellen
  • Öffnung des Programms für weitere Asylberechtigte
  • Angebote für Eltern unterbreiten
  • Programmvorgaben verändern
  • Mehraufwandsentschädigung von 1,05 €

Sie finden die Stellungnahme unter: http://www.bagfw.de/gremien-themen/sozialkommission-i/detail/article/stellungnahme-der-bagfw-zum-entwurf-der-richtlinie-fuer-das-arbeitsmarktprogramm-fluechtlingsintegra/ .

Zur Information ist der Entwurf der Richtlinie für das Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) hier beigefügt.


Quelle: BAG FW, 6.6.2016

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Entwurf eines Integrationsgesetzes, BT-DRS. 18/8615

Anlässlich der Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 20. Juni 2016 hat die Diakonie erneut umfangreich zum Entwurf eines Integrationsgesetzes Stellung genommen.

Der vorliegende Entwurf eines Integrationsgesetzes leistet aus Sicht der Diakonie Deutschland keinen wesentlichen Beitrag, um Asylsuchenden und Geduldeten Teilhabe zu ermöglichen und sie in der Nutzung und Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Potentiale zu unterstützen. Nur wenige Maßnahmen stellen eine wirkliche Unterstützung der Integration dar, die vorgesehenen Leistungskürzungen und Restriktionen unterstellen dagegen oft pauschal einen mangelnden „Integrationswillen“. Der Gesetzentwurf ist an vielen Stellen von einer ablehnenden und misstrauischen Haltung gegenüber Schutzsuchenden mit Zwangsmaßnahmen und Sanktionen gegen sie geprägt. Flüchtlingen in Deutschland Schutz zu gewähren und für jeden einzelnen Schutzsuchenden ein rechtstaatliches Asylverfahren sicherzustellen, in dem das individuelle Schutzersuchen geprüft wird, ist eine verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Pflicht gegenüber Menschen in Not, die Opfer von Krieg, Gewalt und Verfolgung geworden sind. Der Gesetzentwurf erweckt den unzutreffenden Eindruck, der Großteil der Flüchtlinge verweigere aktive Integration. Die vielfältigen Erfahrungen der Diakonie mit Flüchtlingen belegen dagegen, dass sich Flüchtlinge trotz oft traumatischer Flucht und besonders schwieriger Startbedingungen unter großen Anstrengungen bemühen, sich mit ihren Fähigkeiten und Kenntnissen in Deutschland einzubringen und zu integrieren. Dies zu betonen, ist angesichts zunehmender Ressentiments und Gewalt gegen Flüchtlinge von rechtspopulistischer und rechtsextremer Seite ein wichtiges Anliegen. Sie finden die Stellungnahme unter: http://www.diakonie.de/media/Diakonie_StN_Integrationsgesetz_oA_160614.pdf

Quelle: Diakonie Deutschland, 15.6.2016

BIAJ-Kurzmitteilung: Jobcenter 2016: Die Verteilung der zweiten Rate für „flüchtlingsinduzierte Mehrbedarfe“

Aufgrund „flüchtlingsinduzierter Mehrbedarfe" wurden im Bundeshaushalt 2016 zusätzliche Mittel für die insgesamt 408 Jobcenter veranschlagt. Die erste Hälfte (60 Prozent) wurde zum Jahresanfang 2016 verteilt, die zweite Tranche war für das zweiten Quartal 2016 angekündigt. Der prozentuale Anteil der zweiten Rate weicht bei einzelnen Jobcentern erheblich vom prozentualen Anteil der deutlich höheren ersten Rate ab. Das BIAJ hat in seiner Tabelle vom 5. Juni einen differenzierten Ländervergleich und eine Übersicht aller Jobcenter veröffentlicht. In der Übersicht ist ablesbar, wie viele Mittel ihr Jobcenter zusätzlich absolut erhalten hat und wieviel Mittel für zusätzliche Verwaltungsausgaben und für aktive Eingliederungsmittel hinzugekommen sind.

Quelle: BIAJ-Kurzmitteilung v. 5.6.2016

Impulsfragen

  • Wie viel zusätzliche Mittel hat ihr Jobcenter für „flüchtlingsinduzierte Mehrbedarfe“ in 2016 vom Bund erhalten. Ist die zweite Rate in Ihrem Jobcenter geringer ausgefallen als erwartet?
  • Wie viele der zusätzlichen Mittel werden für Verwaltungskosten, wie viele direkt für Eingliederungsmittel ausgegeben? (In der Tabelle des BIAJ ist eine prozentuale Aufteilung von ca 57 % für Verwaltungskosten und ca. 43 % für Eingliederugsmittel aufgeführt).
  • Wie viel zusätzliches Personal wurde eingestellt und welche zusätzlichen arbeitsfördernden Maßnahmen für Geflüchtete wurden bzw. werden in 2016 durchgeführt?

5. Sozialbericht NRW

Sozialbericht NRW zeigt: viele Menschen sind und bleiben ausgegrenzt.

Der im Juli vorgelegte Sozialbericht NRW zeigt, trotz verschiedener Förderprogramme hat sich in den letzten 10 Jahren an der Armutssituation in NRW wenig geändert. Die Zahl armer Alleinerziehender ist konstant hoch geblieben, die Anzahl derjenigen, die im Alter arm sind, steigt. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW problematisiert, dass 16,2 Prozent der Menschen in NRW aufgrund von Armut vom „normalen Leben“ ausgrenzt sind. In ihrem Kapitel zum Sozialbericht gibt die Freie Wohlfahrtspflege den Betroffenen selbst das Wort. Soziale Ausgrenzung bei Gesundheit, Wohnen, Bildung und Teilhabe wird dargestellt und mit Fakten hinterlegt. Dabei beschränkt sich die Freie Wohlfahrtspflege nicht auf die Darstellung sozialer Defizite, sie bietet Lösungswege. Die Armut von Kindern und Jugendlichen hat sich auf hohem Niveau eingependelt. Jedes fünfte Kind in NRW ist arm und das unverändert seit 2006. Der Sozialbericht des Landes NRW gehört seit 1992 zur etablierten Armutsberichtserstattung der Landesregierung und ist von allen Parteien anerkannt. Der Berichtsteil der Freien Wohlfahrtspflege zum Sozialbericht „Armen eine Stimme geben“ ist als Broschüre und zum download über www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de zu beziehen. Begleitend sind zwei Filmberichte Betroffener erschienen sowie in Zusammenarbeit mit der Armutskonferenz eine simple-show zum Thema „Was ist Armut“ https://www.youtube.com/user/WohlfahrtspflegeNRW.
Ziel der Veröffentlichungen ist, die Ursachen von Armut und sozialer Ausgrenzung zu verdeutlichen und auf Lösungen hinzuwirken.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen, 28.6.2016

Impulsfragen

  • Wie schätzt Ihr Jobcenter die verfestigten Tendenzen der Armut bei bestimmten Zielgruppen ein, gibt es vergleichbare Tendenzen in Ihrer Region oder weichen die Ergebnisse von den Landeswerten deutlich ab.
  • Welche Konsequenzen sind vom Jobcenter für die aktive Arbeitsförderung im SGB II aus den Erkenntnissen für Ihre Region zu ziehen?

6. Beispiele guter regionaler Praxis

An dieser Stelle möchten wir Beispiele guter regionaler Praxis aus den Jobcentern oder sozialgesetzbuch-übergreifender Arbeit darstellen. Wenn Sie entsprechende Hinweise haben oder Vorhaben und Projekte benennen können, teilen Sie diese gerne den unten stehenden Redaktionsmitgliedern mit.

Bis Redaktionsschluss lagen uns keine von Ihnen benannten Beispiele vor, so dass dieser Platz dieses Mal "weiß" bleibt.

Herausgeber

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Arbeitsausschuss Arbeit/Arbeitslosigkeit

Impressum

Redaktion

Ina Heythausen, Tel. 0211/6398245, Mail: i.heythausen@diakonie-rwl.de

Reiner Mathes, Tel. 02241/2014296, Mail: reiner.mathes@paritaet-nrw.org