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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Ausgabe 4/2017

Quick-Info 4 / 2017

für Jobcenter-Beiratsmitglieder der freien Wohlfahrtspflege und die Vorsitzenden der örtlichen Ligen

In eigener Sache

Heute erhalten Sie die 4. Ausgabe unseres Quick-Infos für Jobcenter-Beiratsmitglieder. Im Abstand von ca. 8 Wochen informieren wir Sie über aktuelle, für eine aktive Beiratsarbeit wichtige Themen und Beispiele guter regionaler Praxis und begrenzen uns dabei auf wesentliche, kurze Informationen, gegebenenfalls ergänzt um konkrete Impulse und Anregungen für eine aktive Beiratsarbeit. Über Rückmeldungen, die uns helfen Ihren Informationsbedarf einzuschätzen und ressourcenschonend zu agieren, freuen wir uns nach wie vor.
Um die Adressatenliste aktuell zu halten, bitten wir Sie, uns jeden Wechsel in der Vertretung der Freien Wohlfahrtspflege in der örtlichen Beiratsarbeit mitzuteilen. Diese Informationen richten Sie bitte an Herrn Westerbarkey (h.westerbarkey@caritas-paderborn.de).
 
Für inhaltliche, weitergehende Fragen zu einzelnen Themen dieses Newsletters stehen Ihnen die jeweiligen Fachberater/innen Ihrer Verbände zu Verfügung:
AWO: Muna Hischma, Telefon: 0231 5483 – 245, muna.hischma@awo-ww.de
Caritas: Heinrich Westerbarkey, Tel. 05251/209334, h.westerbarkey@caritas-paderborn.de
DRK: Edith Holtkamp, Tel. 02861/8029319 e.holtkamp@kv-borken.drk.de
Diakonie: Ina Heythausen, Tel. 0211/6398245, i.heythausen@diakonie-rwl.de
Paritätischer NRW: Reiner Mathes, Tel. 02241/2014296, reiner.mathes@paritaet-nrw.org

Aktuelle Fachinformationen

Mittelzuteilung für die Jobcenter 2018

Das BMAS hat am 18.10.17 zunächst vorläufige über die Budgets für Eingliederungs- und Verwaltungskosten informiert, die den Jobcentern in 2018 zugeteilt werden. Ein Teil der Eingliederungs- und Verwaltungsmittel (insgesamt 840 Mio. Euro) wird auch im nächsten Jahr für sogenannte „flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe“ nach einem gesonderten Maßstab verteilt, der den Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Fluchtgeschichte in den jeweiligen Jobcentern berücksichtigt. Insgesamt sollen auf der Basis des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2018 den Jobcentern 3,435 Mrd. Euro + 300 Mio. Euro für Leistungen zur Eingliederung aufgrund flüchtlingsbedingter Mehrbedarfe zur Verfügung gestellt werden. Für die Verwaltungskosten der Jobcenter werden vorläufig insgesamt 4,335 Mrd. Euro + 540 Mio. Euro für flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe vorgesehen. Das BMAS weist erneut darauf hin, dass in 2018 die sog. vorläufige Haushaltsführung des Bundes greifen wird.Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) weist in diesem Zusammenhang auf die darin enthaltene Kürzung der „SGB II-Eingliederungsleistungen“ (EGL) um 246,9 Millionen Euro sowie die Steigerung um 68,5 Millionen Euro beim Bundesanteil an den „Verwaltungskosten“ (VWK) der Jobcenter hin: www.biaj.de/archiv-materialien/989-jobcenter-2018-mittelkuerzungen-eine-groko-vorlage-fuer-die-jamaika-koalition.html



Konsequenzen für Jobcenter und Träger der Arbeitsförderung durch vorläufige Haushaltsführung im Bund Jobcenter-Beiräte sollten hier unbedingt aktiv werden

Das BMAS hat die Jobcenter kürzlich darüber informiert, wie die Eingliederungsmittel des Bundes auf die Jobcenter in 2018 vorläufig verteilt werden. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Regierungsbildung im Bund handelt es sich infolge des vorläufigen Bundeshaushaltes und der vorläufigen Haushaltsführung um vorläufige Orientierungswerte. Die in der Anlage genannten Budgets für die einzelnen Jobcenter sind lediglich vorläufige Orientierungswerte, die als Anhaltspunkt für die Bewirtschaftung und Aufstellung des Budgets des jeweiligen Jobcenters gelten. Nach unseren Informationen wird es so sein, dass die Jobcenter für die aktive Arbeitsmarktförderung bis zur endgültigen Haushaltsverabschiedung monatlich jeweils nur 1/12 der vorgesehenen Eingliederungsmittel erhalten. Damit können die Jobcenter in 2018 keine längerfristigen Maßnahmen finanzieren und werden ihre Geschäftspolitik entsprechend darauf einstellen müssen. Vereinzelt haben Jobcenter ihre Partner der Arbeitsförderung darüber bereits informiert. Eigentlich müsste dazu auch eine Beratung in den Jobcenter-Beiräten stattfinden bzw. stattgefunden haben. Für die Anbieter von Leistungen der Arbeitsförderung und Jugendberufshilfe können durch diese Haushaltslage der Jobcenter erhebliche Schwierigkeiten auftreten, die derzeit in Gänze noch gar nicht absehbar sind. Gegenwärtig geht man davon aus, dass diese „Hängepartie“ noch bis August 2018 gehen wird. Wir empfehlen Ihnen als Jobcenter-Beiratsmitglied, wenn nicht bereits geschehen, eine Sondersitzung kurzfristig einzuberufen, um über die Konsequenzen dieser Haushaltslage und die Hintergründe gemeinsam zu beraten. Außerdem empfehlen wir kurzfristig anzuregen, dass die Jobcenter noch überschüssige Mittel für 2017 dafür nutzen, etwaige fällige Optionen für laufende Maßnahmen sofort zu ziehen, damit diese auf Nachhaltigkeit angelegten Angebote nicht in 2018 unterbrochen werden und neu ausgeschrieben werden müssen mit dann sicherlich kürzeren Vertragslaufzeiten.

Haushalt 2018 der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Gegenüber den Jobcentern ist der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit gut ausgestattet. Anlässlich der Verabschiedung des Haushalts der Bundesagentur für Arbeit 2018 durch den Verwaltungsrat der BA (der auch noch von der Bundesregierung zu genehmigen ist) betont die BA angesichts einer guten Finanzsituation, "gut gerüstet zu sein". Im Haushalt der BA ist festgelegt, dass die gesamte aktive Arbeitsförderung ein Budget von 9,8 Milliarden Euro umfassen und damit in etwa auf Vorjahresniveau liegen soll. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung soll ein unverändertes Budget von 1,7 Milliarden Euro erhalten. Das Budget für die Förderung der Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben wird um 100 Millionen Euro auf 2,5 Milliarden Euro erhöht. Mehr dazu finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/presse/2017-25-der-haushalt-2018-der-baQuelle: BA-Presseinfo Nr. 25



Ausbildungssituation im Herbst 2017

Die Bundesagentur für Arbeit verzeichnet für den Herbst eine ähnliche Situation auf dem Ausbildungsmarkt wie im Vorjahr: Die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen als auch die Zahl der unversorgten Bewerber lag nur leicht höher als im letzten Jahr. Allerdings haben die regionalen, beruflichen und qualifikatorischen Ungleichgewichte insgesamt zugenommen. Regional betrachtet fehlten betriebliche Ausbildungsstellen vor allem in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hessen. Einen Mangel an Bewerber_innen sind vor allem in der Hotelerie/Gastronomie und bestimmten Handwerks- und Bauberufen spürbar. Wie im Vorjahr mündete nur rund jede/-r zweite gemeldete Bewerber/-in in eine Berufsausbildung ein. Andere Bewerber/-innen entschieden sich für einen weiteren (Berufs-)Schulbesuch, ein Praktikum oder Studium, eine geförderte Qualifizierung oder eine Einstiegsqualifizierung. Zudem halten noch 56.500 Bewerber_innen, die zum 30. September zwar in eine Alternative eingemündet sind, ihren Vermittlungswunsch in eine duale Ausbildung aufrecht. Weitere InformationenQuelle: Presseinfo Nr. 24 der Bundesagentur für Arbeit vom 02.11.2017

Jobcenter benachteiligen Menschen mit ausländischen Namen

Eine Untersuchung bei Jobcentern zeigt die Benachteiligung von Menschen mit ausländischen Namen. Bei Anfragen erhalten sie häufiger unzureichende Informationen. Im Rahmen des Tests verschickten die Wissenschaftler in den Jahren 2014 und 2015 fiktive E-Mails an 408 Jobcenter und stellten Fragen zum Thema Hartz IV. Dabei erhielten Menschen mit türkischen oder rumänischen Namen qualitativ schlechtere Auskünfte als Menschen mit deutschen Namen. Die Forscher verwendeten sechs deutsch, türkisch und rumänisch klingende Namen. Die Mails variierten unter anderem in Berufsbezeichnung, Geschlecht und Sprachstil. In den Mails fragten die potenziellen Antragsteller, welche Unterlagen für eine Antragstellung beim Arbeitslosengeld II benötigt würden und ob auch Unterlagen von Familienangehörigen für den Antrag wichtig seien. Im Nachgang analysierten die Wissenschaftler die Antworten der Jobcenter. Das Ergebnis zeigt: Die Jobcenter beantworteten unabhängig vom Namen alle Mails, aber die Fragesteller mit ausländischen Namen erhielten häufiger unzureichende und weniger detaillierte Informationen. Das Informationsdefizit hätte sie davon abhalten können, einen Antrag auf eine Grundsicherung nach Hartz IV zu stellen. Jobcenter unter kommunaler Verwaltung schnitten dabei deutlich schlechter ab als Jobcenter, die direkt der Bundesagentur für Arbeit unterstellt sind. Gleichermaßen schnitten westdeutsche Behörden schlechter ab als ostdeutsche Behörden. Die Studie von Anselm Rink und Johannes Hemker wurde unter dem Titel „Multiple dimensions of bureaucratic discrimination: Evidence from German welfare offices“ im American Journal of Political Science veröffentlicht und in einem Artikel von MIGAZIN vorgestellt. MIGAZIN ist ein unabhängiges Online-Magazin mit Themen rund um Integration und Migration in Deutschland.Wir empfehlen Ihnen diese Fragestellung auch einmal in einer Beiratssitzung anzusprechen. Dabei geht es vor allem um die Fragestellungen zur interkulturellen Kompetenz und Öffnung der Jobcenter und der Mitarbeitenden.Quelle: Claudia Karstens, Der Paritätische Gesamtverband

Herausgeber

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW

Arbeitsausschuss Arbeit/Arbeitslosigkeit

Redaktion

Ina Heythausen, Tel. 0211/6398245
Mail: i.heythausen@diakonie-rwl.de

Reiner Mathes, Tel. 02241/2014296
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