Quick-Info 5/2016
für Jobcenter-Beiratsmitglieder der freien Wohlfahrtspflege und die Vorsitzenden der örtlichen Ligen.
In eigener Sache
hiermit präsentieren wir Ihnen die aktuelle Ausgabe unseres Quick-Infos für Jobcenter-Beiratsmitglieder. Im Abstand von ca. 8 Wochen informieren wir Sie über aktuelle, für eine aktive Beiratsarbeit wichtige Themen und Beispiele guter regionaler Praxis und begrenzen uns dabei auf wesentliche, kurze Informationen, gegebenenfalls ergänzt um konkrete Impulse und Anregungen für eine aktive Beiratsarbeit. Die positiven Rückmeldungen Ihrerseits bestätigen, dass wir mit dieser Initiative richtig liegen.
Über Rückmeldungen, die uns helfen Ihren Informationsbedarf einzuschätzen und ressourcenschonend zu agieren, freuen wir uns nach wie vor.
Um die Adressatenliste aktuell zu halten, bitten wir Sie, uns jeden Wechsel in der Vertretung der Freien Wohlfahrtspflege in der örtlichen Beiratsarbeit mitzuteilen. Diese Informationen richten Sie bitte an Herrn Westerbarkey (h.westerbarkey@caritas-paderborn.de).
Für inhaltliche, weitergehende Fragen zu einzelnen Themen dieses Newsletters stehen Ihnen die jeweiligen Fachberater/innen Ihrer Verbände zu Verfügung:
AWO: Philipp Euler, Tel.: 0231/5483- 255, Mail: philipp.euler@awo-ww.de
Caritas: Heinrich Westerbarkey, Tel. 05251/209334, Mail: h.westerbarkey@caritas-paderborn.de
DRK: Edith Holtkamp, Tel. 02861/8029319, Mail: e.holtkamp@kv-borken.drk.de
Diakonie: Ina Heythausen, Tel. 0211/6398245, Mail: i.heythausen@diakonie-rwl.de
Paritätischer NRW: Reiner Mathes, Tel. 02241/2014296, Mail: reiner.mathes@paritaet-nrw.org
Veranstaltung: Werkstattgespräch „mitberatung@mitgestaltung“ 2016 am 24.11.2016 in Essen
Die Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege in NRW setzt die Reihe ihrer Werkstattgespräche „mitberatung@mitgestaltung“ 2016 fort und lädt die Mitglieder der Freie Wohlfahrtspflege in Jobcenter Beiräten und interessierte Fachkräfte aus dem Feld der Beschäftigungsförderung der Freie Wohlfahrtspflege am Donnerstag 24.11.2016 herzlich nach Essen ein.
Wir wollen mit Ihnen Fragen zu den Auswirkungen gesetzlicher Neuerungen und ihren Möglichkeiten der Mitberatung und Gestaltung der Arbeitsmarktprogramme vor Ort diskutieren. Dazu haben wir mit Thomas Lenz, Jobcenter Wuppertal und Sefer Öncel, Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in NRW zwei Fachleute gewinnen können.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter diesem Direktlink
Quelle: LAG FW NRW
„Flüchtlingsintegrationsprogramm“ (FIM)
Ab dem 1.8.2016 bis Ende 2020 können bundesweit jährlich zusätzlich 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingerichtet werden. Als Laufzeit für das Förderprogramm wird der 1.8.2016 bis 31.12.2020 angegeben. Vielerorts laufen die Planungen dazu erst an.
Zielsetzung des Programms ist, Flüchtlinge bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens niedrigschwellig an den deutschen Arbeitsmarkt heranzuführen. Dabei sollen sinnvolle, gemeinwohlorientierte Beschäftigungen in und außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen angeboten werden. Die Bundesagentur für Arbeit ist mit der Durchführung und Abrechnung des Arbeitsmarktprogrammes beauftragt. Dort sind also die Anträge und Abrechnungen einzureichen. In NRW werden Mittel für ca. 21.200 Flüchtlinge jährlich bereitgestellt werden.
Impulsfragen
- Wieviele Stellen wird es im FIM-Programm für Ihre Region geben?
- Wie sind diese ausgestattet?
- In welchen Arbeitsfeldern werden/sollen die Geflüchtete eingesetzt werden?
- Gibt es in ihrem Jobcenter bereits SGB-II-Arbeitsgelegenheiten speziell für geflüchtete Menschen?
- Wie sind diese ausgestattet?
Daten zu den Eingliederungsbilanzen in neuem Format
Mit geändertem Layout und Datei-Format möchte die Statistik der BA die Nutzerfreundlichkeit der im Juli 2016 neu veröffentlichten Daten zu den Eingliederungsbilanzen steigern. Der Tabellenteil enthält die Datengrundlage zur Erstellung der Eingliederungsbilanz. Die Darstellung der Kennzahlen in Form von Regionenübersichten ermöglichen einheitliche Berechnungsmaßstäbe für die Agenturen für Arbeit und Jobcenter. Über eine Exportfunktion lässt sich für jeden Agentur- bzw. Jobcenterbezirk sowie die übergeordneten Regionen ein Tabellenwerk erzeugen, das sämtliche Kennzahlen für die jeweils ausgewählte Region abbildet. Die Ausgabe der Daten im Excel-Format ermöglicht eine flexible Weiterverarbeitung auch für andere Zwecke. Unterstützt wird die tabellarische Abbildung der Daten durch grafische Darstellungen in der Visualisierung "Arbeitslosigkeit und Förderung im interregionalen Vergleich". Die Visualisierung löst die Datei „Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt im interregionalen Vergleich“ ab.
Zu den Tabellenheften und der Visualisierung gelangen Sie über diesen Direktlink
Quelle: Newsletter der BA - Statistik und Arbeitsmarktberichterstattung 11/2016
Produktionsschule NRW - Stand der Entwicklung
Im September 2016 startet der nächste Produktionsschul-Durchlauf in NRW mit einer Laufzeit von 2 Jahren. Die Zahl der zu besetzenden Plätze hat sich im Vergleich zum Vorjahr als stabil erwiesen: 2.870 Jugendliche können in diesem Jahr einen Produktionsschulplatz antreten. Geändert hat sich allerdings das Verhältnis der Rechtskreise unterhalb der Gesamtteilnehmendenzahl: 56% SGB III, 38% SGB II, 6% SGB VIII.
Quelle: Landesverband Produktionsschulen NRW
Impulsfragen
- Wie sieht es mit den Produktionsschulplätzen in ihrer Region aus?
- Wieviele Plätze werden angeboten, davon werden wieviele über SGB II, SGB III oder SGB VIII kofinanziert?
- Gibt es Besetzungsprobleme, wenn ja warum?
Jobcenter 2017: Fiktive Verteilung der Bundesmittel für "SGB II-Eingliederungsleistungen"
Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) macht auf seine Materialien "Jobcenter 2017: Fiktive Verteilung der Bundesmittel für "SGB II-Eingliederungsleistungen" und den Bundesanteil an den "Gesamtverwaltungskosten" aufmerksam. Darin stellt das Institut dar, wie sich die im Bundeshaushalt 2017 (Entwurf) veranschlagten Mittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und die „Verwaltungskosten“ der Jobcenter auf die einzelnen Jobcenter verteilen würden, wenn die Anteile der Jobcenter ausschließlich nach § 1 Absatz 5 und 6 und § 2 Absatz 6 und 7 der Eingliederungsmittel-Verordnung 2016 ermittelt würden.
Die vom BIAJ berechnete fiktive Verteilung auf die 408 Jobcenter (und die 16 Bundesländer) finden Sie als PDF unter diesem Direktlink
Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe
Impulsfragen
Stellen Sie Fragen zum Haushaltsplan Ihres Jobcenters für 2017:
- Wie sieht der Mittelansatz für 2017 aus?
- Welche Schwerpunkte und Ziele sollen mit den Mitteln in 2017 verfolgt werden?
- Welche zusätzlichen Initiativen werden unternommen, um die schlechten Vermittlungs- und Integrationszahlen für erwerbsfähige SGB-II-Beziehende zu verbessern?
(s. dazu auch Arbeitslosenreport NRW 3/2016 v. 19.09.16)
Bildungschancen 2016 - Zahl der Schulabgänger*innen ohne Abschluss steigt leicht
Rund 47.000 Jugendliche haben im Jahr 2014 ihre Schule ohne Abschluss verlassen. Laut Caritas-Bildungsstudie 2016 stieg die Quote bundesweit auf 5,7 Prozent. Der Berufseinstieg für diese jungen Leute ist schwierig. Abhilfe bietet eine frühzeitige Förderung. Seit dem Jahr 2012 wertet die Caritas jährlich die Zahlen der amtlichen Statistik zu den Schulabgänger*innen ohne Hauptschulabschluss aus. Damit will sie den Blick auf die jungen Leute lenken, die in einer Gesellschaft, deren Arbeitsplatzangebot immer mehr durch Bildung bestimmt ist, eine schlechte Ausgangsposition haben.
Die bis auf Kreisebene ausgewerteten Ergebnisse können Sie sich in einer interaktiven Karte anzeigen lassen. Direktlink
Quelle: Reiner Mathes, Der Paritätische NRW
Impulsfragen
- Wie sieht die Zahl der Schulabgänger/innen ohne Schulabschluss in ihrer Region aus?
- Gibt es für Abgänger ohne Schulabschluss geeignete Übergangsangebote?
- Wie werden die Abgänger ohne Abschluss an Ausbildung und Arbeit herangeführt?
- Gibt es dafür ein schlüssiges Konzept im Sinne der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ und „Kein Kind/Jugendlichen zurücklassen“?
Jobcenterpersonalräte kritisieren das Rechtsvereinfachungsgesetz
Die Jobcenter Personalräte kritisieren das Rechtsvereinfachungsgesetz, weil es mehr Arbeit und Verwaltungsaufwand schaffe. Die Stellungnahme vom 24.08.2016 finden Sie unter diesem Direktlink
Quelle: Harald Thomé Newsletter 27.08.2016
Datenplattform SGB II: neu - regional - interaktiv. Monitoring Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wie hoch ist aktuell die SGB II-Quote in Ihrer Stadt? Wie viele der erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden sind erwerbstätig? Wie sah das im Vorquartal aus und wie gestaltet sich dies dagegen im Kreis nebenan oder in NRW insgesamt? Auf der "Interaktiven Datenplattform SGB II" stellt die G.I.B. aktuelle, NRW-spezifische Daten zu den Rahmenbedingungen des lokalen Arbeitsmarktes sowie der Zusammensetzung der Arbeitsuchenden im SGB II für die Kreise und Städte bereit. Wählen Sie, welche Regionen, Zeitbezüge und Indikatoren Sie einander gegenüberstellen möchten.
Zur Interaktiven Datenplattform SGB II gelangen Sie mit diesem Direktlink
Quelle: G.I.B.-Newsletter Nr. 331
Jugendberufsagenturen und die Vermittlung von jungen Erwachsenen in Ausbildung und Arbeit
In diesem Bericht werden Agenturbezirke mit und ohne Jugendberufsagenturen anhand verschiedener Indikatoren verglichen. Die zur Analyse verwendeten Daten der Bundesagentur für Arbeit umfassen alle Jugendlichen, die sich bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter gemeldet haben, um bei der Ausbildungsplatzsuche unterstützt zu werden. Insgesamt deuten nahezu alle Ergebnisse dieser Analyse auf einen positiven Zusammenhang zwischen der Einmündungsquote und dem Vorhandensein von Jugendberufsagenturen in den Agenturbezirken hin. Den Bericht finden Sie unter diesem Downloadlink
Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
Beispiele guter regionaler Praxis
Aus Bonn wird uns Folgendes gutes Beispiel benannt:
Die Bundestadt Bonn beteiligt sich im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung am Projekt des Jobcenters Bonn „Brücke II“. Seit April 2014 zunächst bis Ende 2016 unterstützt die Stadt die Idee, mit dem „Aktiv-Passiv-Transfer“ die Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Förderung von Beschäftigung umzuwidmen. Da das Jobcenter in 2014 nicht in die Landesförderung aufgenommen wurde, haben Stadt und Jobcenter ein eigenes Programm aufgelegt.
Ziel ist die Heranführung schwer zu vermittelnder Langzeitbezieher an den Arbeitsmarkt, um drohende Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden und soziale Inklusion zu ermöglichen. Sollte darüber hinaus eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden, honoriert dies die Stadt Bonn durch Zahlung einer Integrationsprämie in Höhe von 3.000,- Euro an den Beschäftigungsträger. Durch den Aktiv-Passiv-Transfer entstehen der Stadt Bonn keine zusätzlichen Kosten. Das Fördervorhaben ist auf 20 Teilnehmende ausgerichtet. Das Fördervorhaben soll auch über 2016 hinaus fortgeführt werden.
Mehr dazu in den Beschlussvorlagen für den Rat der Stadt:
https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/16/1612460.pdf
http://www2.bonn.de/bo_ris/daten/O/Pdf/14/1410837ED2.pdf (Konzept)
Wenn Sie auch entsprechende Hinweise aus Ihren Regionen haben oder Vorhaben und gute Projekte benennen können, teilen Sie diese gerne den unten stehenden Redaktionsmitgliedern mit.
Herausgeber
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Arbeitsausschuss Arbeit/Arbeitslosigkeit
Redaktion
Ina Heythausen, Tel. 0211/6398245, Mail: i.heythausen@diakonie-rwl.de
Reiner Mathes, Tel. 02241/2014296, Mail: reiner.mathes@paritaet-nrw.org