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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Ausgabe 6/2016

Quick-Info 6/2016

für Jobcenter-Beiratsmitglieder der freien Wohlfahrtspflege und die Vorsitzenden der örtlichen Ligen.

In eigener Sache

Hiermit präsentieren wir Ihnen die aktuelle Ausgabe unseres Quick-Infos für Jobcenter-Beiratsmitglieder. Im Abstand von ca. 8 Wochen informieren wir Sie über aktuelle, für eine aktive Beiratsarbeit wichtige Themen und Beispiele guter regionaler Praxis und begrenzen uns dabei auf wesentliche, kurze Informationen, gegebenenfalls ergänzt um konkrete Impulse und Anregungen für eine aktive Beiratsarbeit. Die positiven Rückmeldungen Ihrerseits bestätigen, dass wir mit dieser Initiative richtig liegen.
Über Rückmeldungen, die uns helfen Ihren Informationsbedarf einzuschätzen und ressourcenschonend zu agieren, freuen wir uns nach wie vor.

Wenn Sie Beispiele guter Praxis rund um Angebote, Initiativen und Fördermaßnahmen des SGB II kennen und diese für empfehlenswert halten, schicken Sie diese an die Redaktion (Kontaktdaten am Ende des Newsletter). Wir veröffentlichen diese dann gerne in der dann folgenden Ausgabe.

Um die Adressatenliste aktuell zu halten, bitten wir Sie, uns jeden Wechsel in der Vertretung der Freien Wohlfahrtspflege in der örtlichen Beiratsarbeit mitzuteilen. Diese Informationen richten Sie bitte anHerrn Westerbarkey (h.westerbarkey@caritas-paderborn.de).

Für inhaltliche, weitergehende Fragen zu einzelnen Themen dieses Newsletters stehen Ihnen die jeweiligen Fachberater/innen Ihrer Verbände zu Verfügung:

AWO: Philipp Euler, Tel. 0231/5483255, Mail: philipp.euler@awo-ww.de

Caritas: Heinrich Westerbarkey, Tel. 05251/209334, Mail: h.westerbarkey@caritas-paderborn.de

DRK: Edith Holtkamp, Tel. 02861/8029319 e.holtkamp@kv-borken.drk.de

Diakonie: Ina Heythausen, Tel. 0211/6398245, Mail: i.heythausen@diakonie-rwl.de

Paritätischer NRW: Reiner Mathes, Tel. 02241/2014296, Mail: reiner.mathes@paritaet-nrw.org

Aktuelle Fachinformationen

Langzeitarbeitslosigkeit/ SGB II-Leistungsbezug
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich November 2016
4,778 Millionen Arbeitsuchende im November 2016 (10.000 mehr als im November 2015): davon 2,532 Millionen als Arbeitslose registrierte Arbeitsuchende (101.000 weniger als im November 2015) und 2,246 Millionen nichtarbeitslose Arbeitsuchende (111.000 mehr als im November 2015). (Zum Länder- und Rechtskreisvergleich siehe im Download Seite 3 bis 5) 4,280 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB: Arbeitslosengeld II) im November 2016, darunter 1,776 Millionen (41,5 Prozent) als Arbeitslose im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) registriert. Anmerkung: Nie zuvor war der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die nicht als arbeitslos im Rechtskreis SGB II registriert wurden, so hoch wie im November 2016: 58,5 Prozent! (Zum Ländervergleich siehe im Download Seite 8)
Zum Ländervergleich im November 2016 mit bemerkenswerten Veränderungsraten im Vorjahresvergleich (nicht nur im Saarland) siehe die BIAJ-Kurzmitteilung vom 30. November 2016: Download (http://biaj.de/images/2016-11-30_arbeitsuchende-arbeitslose-rechtskreise-elb-laender-112016.pdf )

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe
IAB-Regional Nordrhein-Westfalen 2/2016: Langzeitarbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen
Trotz anhaltenden Beschäftigungswachstums stagniert die Zahl der Arbeitslosen in Nordrhein-Westfalen, wie in Deutschland insgesamt, in den letzten Jahren.
Infolgedessen kann es zu Verfestigungen der Arbeitslosigkeit sowie zu längeren Arbeitslosigkeitsdauern kommen. Dies zeigt sich auch darin, dass die Zahl der Personen mit besonders langer Dauer der Arbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen zuletzt gestiegen ist.
Dieser Beitrag widmet sich zwei Fragestellungen: Einerseits wird der Bestand der Arbeitslosen in Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf verschiedene Strukturmerkmale sowie auf die regionale Verteilung analysiert; zum anderen stehen die Übergänge aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung im Fokus.
Abstract und kostenlosen Volltext-Download finden Sie unter:
http://www.iab.de/242/section.aspx/Publikation/k160831301
Quelle: IAB-Newsletter Nr. 16/2016

Kommentar:
Wie die Auswertungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe ermittelten Daten zeigen, ist Nordrhein-Westfalen im bundesweiten Vergleich in besonderer Weise von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Dies wird derzeit auch sowohl vom Arbeitsministerium als auch von der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und vielen Jobcentern so kommuniziert. In der breiten Öffentlichkeit allerdings ist das Thema nicht mehr präsent, vielleicht auch nicht bei allen Vertreterinnen und Vertretern im Jobcenterbeirat. Daher könnten die Analysen für einen Blick auf die spezifische Situation in der Region und zur Kommunikation über das Problem der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit genutzt werden. Sie könnten entsprechende Anfragen im Vorfeld einer Beiratssitzung formulieren und um Darstellung der örtlich/regionalen Situation bitten.

Impulsfragen:

  • In Nordrhein-Westfalen steigt die Zahl der Personen mit besonders langer Dauer der Arbeitslosigkeit weiter an. Wie sieht es in Ihrer Region aus?
  • Wie viele Menschen in Ihrer Region gehören zu den sogenannten „arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen“ (d.h. mehr als 30 Monate arbeitslos?
  • Welche Angebote macht ihr Jobcenter diesen Menschen?
  • Wie hoch ist der Anteil der arbeitsmarktfernen langzeitarbeitslosen, die nachhaltig in eine Beschäftigung integriert werden?
  • Sofern dieser Anteil verschwindend klein ist: Was müsste getan werden, welcher Angebote bedarf es, um die Menschen nachhaltig zu beschäftigen?

Ruhrgebietsstädte appellieren an Bundeskanzlerin für einen kommunal gesteuerten und geförderten Arbeitsmarkt

Mitte September haben sich 15 Landräte und Oberbürgermeister des Ruhrgebiets mit einem Brief zum Thema Langzeitarbeitslosigkeit an Bundeskanzlerin Angela Merkel gewandt. Die Langzeitarbeitslosigkeit wird als eines der drängendsten Probleme des Ruhrgebietes beschrieben. Jeder dritte Mensch ohne Arbeit ist bereits seit mehr als einem Jahr auf der Suche nach Arbeit. Den Städten und Kreisen fehlen jedoch die ausreichenden Instrumente, diesen Menschen, für die die Langzeitarbeitslosigkeit ein schweres Schicksal ist, ausreichend zu helfen. Die 15 Oberbürgermeister und Landräte der Region haben sich - über Parteigrenzen hinweg - daher mit einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel gewandt. Sie fordern in dem Schreiben einen kommunal geförderten Arbeitsmarkt, um den Betroffenen den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu ebnen. Zudem bemängeln sie, dass die bestehenden Programme nicht ausreichend effektiv und nachhaltig sind.

IAB-Kurzbericht 21/2016: Erwerbsbedingte Abgänge aus der Grundsicherung: Der Abbau von Hemmnissen macht‘s möglich

Gesundheitliche Einschränkungen gehören zu den größten Hindernissen für Hartz- IV-Empfänger auf der Suche nach einer bedarfsdeckenden Beschäftigung. Auch wer schon lange im Leistungsbezug ist, tut sich schwer, einen neuen Job zu finden. Ein Lebensalter über 50 zählt ebenfalls zu den stärksten Hindernissen. Die Chancen für eine bedarfsdeckende Beschäftigungsaufnahme werden zudem deutlich durch mangelnde Deutschkenntnisse, das Fehlen eines Berufsabschlusses und Betreuungspflichten im Rahmen der Kindererziehung verringert. Mehr als drei Viertel der Grundsicherungsempfänger weisen mindestens zwei dieser sogenannten Hemmnisse auf. Können Hemmnisse abgebaut werden, so verbessern sich die Chancen auf Aufnahme einer bedarfsdeckenden Beschäftigung im Jahr des Abbaus erheblich. Die IAB-Analyse zeigt, dass es sich lohnt in den Abbau von Hemmnissen zu investieren.
Abstract, Grafiken und kostenlosen Volltext-Download finden Sie unter:
http://www.iab.de/194/section.aspx/Publikation/k160930301
Quelle: IAB Newsletter 21/2016

Impulsfragen:

  • Gibt es in Ihrer Region gute Beispiele zum Abbau von sogenannten „Vermittlungshemmnissen“?
  • Gelingt ein nachfolgendes zielgerichtetes Coaching, um Menschen in nachhaltige Beschäftigung zu integrieren?
  • Sind entsprechende Coachingangebote für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose geplant
  • Was sind die besonderen Rahmenbedingungen des Gelingens?
  • Welche Bedeutung hat öffentlich geförderte Beschäftigung für den Abbau von sogenannten Vermittlungshemmnissen und die nachhaltige Integration in Arbeit?

Welche Ein-Euro-Jobber werden qualifiziert?

„Der Beitrag untersucht Qualifizierungsmaßnahmen, welche im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, sogenannten Ein-Euro-Jobs, von Betriebs- und Verwaltungsstätten durchgeführt werden können. Da von einem positiven Einfluss von Bildungsmaßnahmen auf die Beschäftigungschancen von nicht erwerbstätigen Personen ausgegangen werden kann, sind die Einflussgrößen auf die Möglichkeit der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme von besonderem Interesse. Die Ergebnisse zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, an einer Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen, vor allem von der Anzahl der potentiellen Teilnehmer, aber auch von der auszuführenden Tätigkeit getrieben wird. Zudem werden jüngere Maßnahmeteilnehmer wahrscheinlicher weiterqualifiziert als ältere." http://www.iab.de/183/section.aspx/Publikation/k161019301
Quelle: IAB Newsletter

Kommentar:
Seit 2010 sind die Teilnehmerzahlen bei AGH in NRW wegen der Kürzungen im Eingliederungstitel um mehr als zwei Drittel zurück gegangen.

Impulsfragen:

  • Inwiefern orientiert sich die Auswahl der Tätigkeitfelder für Arbeitsgelegenheiten am Abbau von Vermittlungshemmnissen und dem langfristigen Ziel der Integration in Arbeit?
  • Wie sieht die Altersstruktur der Ein-Euro-Jobber in Ihrer Region aus?
  • Ist der der hohe Anteil der über 50 Jahre alten Menschen in verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit entsprechend berücksichtigt?
  • Wie hoch ist der Frauenanteil?

Jeder Zielgruppe ihre Maßnahme?

Vor allem im SGB II/III-Sozialgesetzbuch werden Maßnahmen für bestimmte Zielgruppen ausgeschrieben. Die Förderung dieser Gruppen soll aufgrund von bestimmten Merkmalen (bspw. Migrationshintergrund, fehlender oder gefährdeter Schulabschluss, fehlende Ausbildungsperspektive oder -reife) begründet werden. Daher wird oftmals einer Zielgruppe eine bestimmte Maßnahme zugewiesen. Diese Förderpraxis sieht Dr. Andreas Oehme in einem Gastbeitrag für die Plattform "überaus" in Bezug auf die Förderangebote für Jugendliche und junge Erwachsene kritisch. Er stellt fest, Jugend ist immer vielfältiger und komplexer geworden, und die seriöse Jugendforschung verweist nicht ohne Grund darauf, dass man heute nur noch von Jugenden im Plural sprechen kann. Wir brauchen eine andere Idee davon, wie wir den (Hilfe)Bedarf und die Hilfe(Maßnahme) zusammendenken. Er plädiert für flexible Hilfen, die der Verschiedenheit der Jugendlichen und ihren unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessen gerecht werden. Unterstützungsleistungen, Dauer und Intensität müssen von Fall zu Fall und im Verlauf flexibel gestaltet werden können. Den gesamten Beitrag erhalten Sie auf der Webseite von überaus unter: https://www.ueberaus.de/wws/jeder_zielgruppe_ihre_massnahme.php

Kommentar:
Der im Rahmen SGB II-Rechtsvereinfachung eingeführte §16h ermöglicht die individuelle Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (leistungsberechtigte Personen unter 26 Jahren) in Abstimmung mit der öffentlichen Jugendhilfe. Diese neue Rechtsgrundlage sieht explizit die Form der Zuwendung für entsprechende Maßnahmen vor, da das Vergaberecht nicht geeignet ist, um flexible, individuelle Hilfen zu fördern.

Impulsfragen:

  • Wie groß schätzt das Jobcenter die Gruppe der jungen Menschen, die durch die Angebote des SGB II und III nicht erreicht werden?
  • Werden die neuen gesetzlichen Möglichkeiten bereits genutzt?
  • Wird das Zuwendungsrecht für Maßnahmen nach §16h genutzt?

Ausbildung

Bilanz am NRW-Ausbildungsmarkt 2015/2016

2015/2016 gab es im zweiten Jahr in Folge mehr angebotene Ausbildungsstellen (https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/service/Ueberuns/Regionaldirektionen/NordrheinWestfalen/Presse/Presseinformationen/Detail/index.htm?dfContentId=EGOV-CONTENT471901) als im Vorjahr bei einer sinkenden Zahl der Bewerberinnen und Bewerbern. Die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage konnte jedoch wieder nicht geschlossen werden. Angebotene Ausbildungsplätze decken sich häufig nicht mit den Qualifikationen und beruflichen Vorstellungen der Schulabgänger. In einigen Branchen fällt es schwer, Ausbildungsplätze zu besetzen. Lediglich in den Regionen Münsterland und Südwestfalen ist der Ausbildungsmarkt annähernd ausgeglichen. Die Ausbildungsmarktzahlen für NRW findet man unter dem folgenden Link: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/service/Ueberuns/Regionaldirektionen/NordrheinWestfalen/Presse/Presseinformationen/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI613408
Quelle: BA, Regionaldirektion NRW

DGB-Kurzanalyse: Öffentliche Ausbildungsstatistik verschleiert die Lage auf dem Ausbildungsmarkt

Anhand der aktuellen BA-Ausbildungsstatistik vom 2. November 2016 analysiert der DGB die Widersprüche zur Lage auf dem Ausbildungsmarkt. Die offiziellen Unversorgten, die Bewerber in Ersatzmaßnahmen, die ihren Vermittlungswunsch auch für das Jahr 2016 aufrecht erhalten (alternativer Verbleib), die Bewerber in Ersatzmaßnahmen, die ihren Vermittlungswunsch vorerst aufgeschoben haben sowie die unbekannt verbliebenen Bewerber. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Jugendlichen, die einen Ausbildungsplatz suchen, als Bewerber/-innen in der offiziellen Statistik gezählt werden. Jugendliche, die nach dem Kriterienkatalog „Ausbildungsreife“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht als „ausbildungsreif“ deklariert werden, erhalten keinen Bewerberstatus und fallen aus der offiziellen Ausbildungsbilanz somit gänzlich heraus. Für den DGB ist die Ausbildungsstatistik politisch bedeutend, denn es geht auch um ein Signal an die Jugendlichen. Durch die These vom Bewerbermangel wird den Jugendlichen suggeriert, auf sie warte ein entspannter Ausbildungsmarkt. Dies ist aber nicht so. Nicht einmal jeder zweite Hauptschüler (45,3 Prozent) schafft nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung nahtlos den Sprung von der Schule in die Ausbildung. Rund 283.000 Jugendliche, die als ausbildungsreif eingestuft werden, gingen leer aus. Sie sind in Maßnahmen des Übergangssystems eingemündet. Der DGB hält ihre Chancen auf einen Berufsabschluss für gering. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack meint, die Geschichte vom Azubi-Mangel entpuppe sich bei Licht betrachtet als Märchen. Angesichts der Tatsache, dass mehr als 1,2 Millionen Menschen bis 29 Jahre ohne Berufsabschluss sind, fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eine Ausbildungsgarantie. GEW-Vorstand Ansgar Klinger stellt klar, "Das Recht auf Ausbildung darf nicht von der konjunkturellen Entwicklung abhängen. Wir brauchen eine Ausbildungsplatzumlage, die ausbildungswilligen Unternehmen ermöglicht, zusätzliche Lehrstellen zu schaffen".
http://www.dgb.de/themen/++co++a201fcec-a1ac-11e6-90a2-525400e5a74a
Quelle: DGB

Kommentar:
Trotz der dramatischen Situation am Ausbildungsmarkt beginnt die Pressemitteilung des Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit mit der Erfolgsmeldung „mehr Ausbildungsstellen“. Dies verschleiert, dass bundesweit immer weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen werden, nur 51% der AusbildungsbewerberInnen bekommen tatsächlich einen Ausbildungsplatz. In Nordrhein-Westfalen ist die Lage am Ausbildungsmarkt besonders schwierig. Trotz eines Bewerberrückgangs ist die Zahl der unvermittelten BewerberInnen im Vergleich zum Vorjahr (historischer Tiefstand) nochmal um 88 (= 1,3%) auf 6.786 gestiegen. Obwohl in den Vorjahren im November bereits verlässlichen Kammerzahlen zu den abgeschlossenen Ausbildungsverträgen vorlagen, sind diese derzeit nicht zu finden. Sie werden voraussichtlich erst durch das Bundesinstitut für Berufsbildung Anfang des Jahres veröffentlichte werden.

Impulsfragen:

  • Wie sieht die Situation am Ausbildungsmarkt in Ihrer Region aus?
  • Wie hoch ist der Anteil derjenigen, die dauerhaft keinen beruflichen Abschluss erwerben?
  • Durch welche Angebote versucht das Jobcenter den Erwerb eines Ausbildungsabschlusses zu unterstützen?

 

Integration geflüchteter Menschen

Befragung von Geflüchteten: Flucht, Ankunft in Deutschland und erste Schritte der Integration
Die Untersuchung stellt fest, dass die seit 2013 eingereisten Geflüchteten eine hohe Bildungsorientierung zeigen. Es gibt viele gemeinsame Wertvorstellungen bei Geflüchteten und Deutschen. Die häufigsten Fluchtursachen sind Angst vor gewaltsamen Konflikten und Krieg. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von mehr als 2300 geflüchteten Menschen über 18 Jahren, die gemeinsam vom IAB, dem Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) durchgeführt wurde. Abstract, Grafiken und kostenlosen Volltext-Download finden Sie unter: http://www.iab.de/194/section.aspx/Publikation/k161111301
Quelle: IAB-Newsletter Nr. 19/2016

Impulsfragen:

  • Wie werden die Allgemeinbildung und die Vorkenntnisse beruflicher Bildung und die Arbeitsmarktintegrationschancen der in ihre Region neu zugewanderten Menschen von Ihrem Jobcenter bewertet?
  • Wie verteilen sich die Geflüchteten in Ihrer Region auf die einzelnen Sozialgesetze (Asylbewerberleistungsgesetz, SGB II, SGB III, SGB VIII)
  • Wie viele Leistungsberechtigte im SGB II haben einen Flüchtlingshintergrund? Ist das und wird das statistisch erfasst? Wie sieht die Alterstruktur bei den Geflüchteten in ihrer Region aus? (Wieviele sind schulpflichtig, zwischen 18 - 25 Jahre, unter 35 Jahre)
  • Wie sieht das Verhältnis zwischen Frauen und Männern bei den Geflüchteten in der Altersklasse 15 - 35 Jahre aus?

Thema: Regelsätze im SGB II - Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Stellungnahme der BAG Freie Wohlfahrtspflege

Die Wohlfahrtsverbände beziehen gemeinsam Position zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermittlung von Regelbedarfen. Siehe dazu auch:http://www.bagfw.de/veroeffentlichungen/stellungnahmenpositionen/detail/article/stellungnahme-der-bagfw-zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-ermittlung-von-regelbedarfen-und-aenderungen/ Dabei bewerten sie die aktuelle Bemessung der Regelbedarfe im SGB II nach wie vor als nicht ausreichend. Die Wohlfahrtsverbände fordern dringend, eine bedarfsgerechte Erhöhung der Regelbedarfe vorzunehmen. Dies hat im Wege einer Neubemessung zu erfolgen, bei der insbesondere die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen auf anderem, sachgerechterem Wege ermittelt werden. Zudem ist ein umgangsbedingter Mehrbedarf zur Existenzsicherung von Kindern einzuführen, die sich in den Haushalten ihrer getrennt lebenden Eltern aufhalten. Verdeckt Arme – also an sich Leistungsberechtigte, die aber keinen Antrag auf Sozialleistungen gestellt haben – sind aus der Berechnung auszunehmen. Das soziokulturelle Existenzminimum muss bedarfsgerecht abgesichert werden. Die notwendigen finanziellen Mittel müssen bereitgestellt werden. Die Diakonie Deutschland kritisiert in der Anhörung zu dem Gesetzesentwurf, dass der Gesetzgeber bei seiner Festlegung der Regelbedarfe für Hartz IV und Sozialhilfe bis zu 150 Euro mit teilweise haarsträubenden Begründungen herausgestrichen habe. Ein im Auftrag der Diakonie Deutschland erstelltes konsistentes Statistikmodell für eine faire Regelsatzermittlung zeigt, dass die tatsächlichen Bedarfe teilweise wesentlich höher sind als die im Gesetzentwurf ausgewiesenen Regelsätze. Für Alleinstehende und Alleinerziehende müsste der Regelsatz bei 560,23 Euro liegen, also rund 150 Euro höher sein, bei Paaren zusammengerechnet 144 Euro höher und bei Kindern je nach Altersgruppe 16 bis 78 Euro. Link zur umfangreichen Pressemappe zur Regelsatzneuberechnung (PDF, 2081 KB)
(https://info.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/PressemappeRegelsatzneuberechnungPressegespraech.pdf) der Diakonie.
Quelle: Homepage Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege und Diakonie Deutschland

Beispiele guter regionaler Praxis

aus Bonn
Ein weiteres Mal bekommen wir einen Hinweis guter Praxis aus Bonn: Fortsetzung des Kommunalen Programmes in Kooperation mit dem Jobcenter Bonn.
Die Bundesstadt beteiligt sich im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung am Projekt des Jobcenters Bonn „Integrieren und Rückhalt geben“. Das Projekt beginnt am 01.07.2016 und endet am 31.12.2018. In dieser Zeit soll insgesamt 20 Teilnehmenden eine mindestens einjährige Teil habe am Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Insgesamt beträgt der Zuschuss für den Förderzeitraum für bis maximal 20 Teilnehmende bis zu 219.000€. Das entspricht mindestens den durchschnittlich kalkulierten (und damit eingesparten) Kosten der Unterkunft.
Mit dem Förderangebot hat das Jobcenter Bonn die besonders förderbedürftigen Zielgruppen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Blick, die neben der bestehenden Langzeitarbeitslosigkeit gesundheitliche Einschränkungen haben und/ oderminderjährige Kinder erziehen. Ziel der Maßnahme ist die Heranführung von schwer zu vermittelnden Leistungsberechtigten an den Arbeitsmarkt, um einer drohenden Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit entgegen zu wirken und die Chance der sozialen Inklusion zu ermöglichen. Die Besonderheit dieses Programms besteht in der kompletten Förderung der Lohnkosten. Damit verbunden ist die Anforderung an den Arbeitgeber,sich im besonderen Maße um die Begleitung und Integration der geförderten Arbeitnehmer/innen zu bemühen. Das Jobcenter Bonn finanziert 75 % der Kosten, die restlichen 25 % werden von der Bundesstadt Bonn übernommen. Die Bundesstadt Bonn unterstützt die Idee, mit dem sogenannten „Aktiv-Passiv-Transfer“ die Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes (kommunaler Anteil: Kosten der Unterkunft) in Förderung von Beschäftigung umzuwidmen. Das Jobcenter Bonn kalkuliert die eigenen Kosten für die Gesamtlaufzeit mit 655.452,00 €. Es verbleiben 218.484,00 € (25%) anteilig bei der Bundesstadt Bonn. Dies wären pro Teilnehmendem bei einer maximal 2jährigen Laufzeit ca. 455,00 € monatlich. Zum Vergleich: Die durchschnittlich errechneten monatlichen Kosten der Unterkunft belaufen sich lt. Statistik der Bundesagentur für Arbeit auf 487,00 € pro Bedarfsgemeinschaft (Stand März 2016).
Quelle: Manfred Becker, sachkundiger Bürger im Bonner Sozialausschuss und Mitglied der Trägerversammlung des Bonner Jobcenters

aus Wuppertal
Der Verwaltungsrat des Jobcenters in Wuppertal hat per Beschluss festgelegt, dass man auf eine Umwidmung von Geldern des Eingliederungstitels zugunsten des Verwaltungsbudgets verzichtet.
Das Wuppertaler Jobcenter ist damit das einzige in NRW, das die vorab geplanten Mittel für aktive Arbeitsmarktförderung in der vorgesehenen Höhe auch verausgabt und keinen Cent zusätzlich in das Verwaltungsbudget verschiebt. Der nächste Arbeitslosenreport NRW wird u.a. dieses Thema aufgreifen. Sie finden den zum 12.12. erscheinenden aktuellen, wie auch die bisher erschienen Arbeitslosenreporte NRW der Freien Wohlfahrtspflege NRW unter www.arbeitslosenreport-nrw.de
Quelle: Aussage Vorstandsvorsitzender Wuppertaler Jobcenter, Thomas Lenz, bei Tagung für Jobcenter-Beiratsmitglieder in der Freien Wohlfahrtspflege in NRW, 24.11.2016

Hier könnte auch ihr Beispiel guter regionaler Praxis aus ihrem Jobcenter oder sozialgesetzbuch-übergreifender Arbeit stehen. Wenn Sie entsprechende Hinweise haben oder Vorhaben und Projekte benennen können, teilen Sie diese gerne den unten stehenden Redaktionsmitgliedern mit.




Das Redaktionsteam wünscht Ihnen eine entschleunigte Adventszeit, schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Die nächste Ausgabe des Quick-Infos erscheint Anfang Februar 2017

Herausgeber

Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW
Arbeitsausschuss Arbeit/Arbeitslosigkeit

Impressum

Redaktion

Ina Heythausen, Tel. 0211/6398245, Mail: i.heythausen@diakonie-rwl.de

Reiner Mathes, Tel. 02241/2014296, Mail: reiner.mathes@paritaet-nrw.org