Antidiskriminierungsarbeit bedeutet einerseits, Betroffene psychosozial und juristisch zu beraten sowie andererseits, strukturelle und institutionelle Diskriminierung offenzulegen und gemeinsam mit den handelnden Akteur*innen zu beheben. Als Opferschutzberatung hat Antidiskriminierungsberatung zudem für die von Diskriminierung betroffenen Menschen eine wichtige Funktion, denn sie unterstützt sie – auch gerichtlich – in der Wahrnehmung ihrer Rechte und stärkt sie durch flankierende Angebote. Diese mehrgleisige Arbeit ist heute wieder stark gefordert.