Die Freie Wohlfahrtspflege unterstützt das Anliegen der Landesregierung, den Rechten der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen, die sich aus der Charta ergeben sowie den Anforderungen, die aus der UN-Behindertenrechtskonvention abzuleiten sind, Rechnung zu tragen. Die Stärkung der Teilhabesicherung und -unterstützung ist gemeinsames Anliegen.