Beim Entwurf zur „Siebten Verordnung zur Änderung der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung“ handelt es sich im Wesentlichen um Veränderungen der Altenpflege-Umlageverordnung des Landes NRW, die notwendig sind, um dieses Umlageverfahren bis zum 31. Dezember 2024 zu beenden.