Damit die Versorgung von Menschen in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen weiterhin gesichert und die betroffenen Menschen dort gut versorgt werden können, hält die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW die Veränderung des zurzeit vorliegenden Entwurfes in einigen Punkten für existenziell notwendig. Ihr Augenmerk möchten wir auf die Punkte aus unserer Stellungnahme vom 27.02.2020 richten, die schon mit der bestehenden Verordnung zu wirtschaftlichen Nachteilen für unsere Einrichtungen führen und abermals in der neuen Verordnung keine Berücksichtigung finden. Nur wenn Einrichtungsträger in die Lage versetzt werden, entsprechende Angebote aufrecht zu erhalten und weiter zu entwickeln, können die Menschen in Nordrhein-Westfalen auch qualitativ hochwertig versorgt werden.