Münster. Die über 180 in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW organisierten Betreuungsvereine tragen mit ihrer sogenannten „Querschnittsarbeit“ dazu bei, dass sich bürgerschaftliches Engagement entwickelt und qualifizierte ehrenamtliche Betreuer zur Verfügung stehen.
Mit ihren ehrenamtlichen und hauptamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern in den Betreuungsvereinen garantieren sie eine passgenaue Unterstützung der ihnen anvertrauten Menschen. Bislang hat das Land diese Arbeit der Betreuungsvereine nur unvollständig und unzureichend gefördert. 2,6 Millionen Euro: So groß war die Finanzierungslücke für die Querschnittsarbeit in den Betreuungsvereinen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2012. „Wir brauchen mehr Geld“, fordert Christian Schumacher, Sprecher des Fachausschusses in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAGFW). „Nur dann können wir unserer gesellschaftlich notwendigen und gesetzlich verankerten Aufgabe zukünftig nachkommen und den Menschen, die auf eine rechtliche Betreuung angewiesen sind, weiterhin helfen.“ Deshalb unterstützt die LAGFW einen Antrag der CDU-Opposition im Landtag, der die Finanzierung der Betreuungsvereine verbessern soll.
Denn die Arbeit der über 180 Betreuungsvereine in NRW ist wichtig: Die Anzahl der gerichtlich bestellten Betreuungen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. „Viele sozialrechtlichen Fragen sind so komplex geworden, dass immer mehr Menschen dabei Unterstützung benötigen“, erklärt Schumacher diesen Anstieg. Zudem spiele hier auch der demographische Wandel und der Wegfall familiärer Strukturen eine Rolle.
Aktuell haben sechs nordrhein-westfälische Betreuungsvereine ihre Arbeit eingestellt bzw. werden sie einstellen müssen. „Wir befürchten, dass weitere Betreuungsvereine folgen werden. Der damit verbundene Wegfall der ehrenamtlichen Betreuungen wird zu erheblichen Kostensteigerungen im Justizhaushalt führen“, so Schumacher.