Betreuungsvereine sind eine unverzichtbare Strukturressource im Betreuungswesen. Bei ihrer Fachtagung fordert die Freien Wohlfahrtspflege NRW im Gespräch mit Bundes- und Landespolitikern die Sicherung der Betreuungsvereine.
Die Zahl der gerichtlichen Betreuungsverfahren ist seit Einführung des Betreuungsrechts im Jahr 1992 auf ca. 290.000 Fälle in 2014 angestiegen. Über 180 in der LAG der Freien Wohlfahrtspflege NRW organisierte Betreuungsvereine tragen mit ihrer Querschnittsarbeit dazu bei, dass sich bürgerschaftliches Engagement entwickelt, qualifizierte ehrenamtliche Betreuer zur Verfügung stehen und die Vorsorgeinstrumente genutzt und bekannter werden. Von verschiedenen Seiten wird die Arbeit der Betreuungsvereine als wichtiger Beitrag zur Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts hoch gelobt. „Die ehrenamtliche rechtliche Betreuung hat aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege für die betroffenen Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Rechtsgeschäfte einen besonderen Wert“ betont Andreas Johnsen, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege NRW bei der Fachtagung am 18. Januar 2016 in Düsseldorf.
Über 160 im Betreuungswesen in NRW tätige Akteure haben sich mit den inhaltlichen Entwicklungen und Herausforderungen der ehrenamtlichen Betreuungsarbeit und mit dem Instrument der Vorsorge durch Vollmachten befasst. Nachmittags wurde in einem Podiumsgespräch mit Vertretern aus der Landes- und Bundespolitik die Sicherung der Arbeit der Betreuungsvereine thematisiert.
Minister Rainer Schmeltzer vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, sagte in seinem Redebeitrag: „Die Betreuungsvereine sind mit ihrer Arbeit für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer der Kitt in der Betreuungsarbeit“.
Doch die Zukunft der Betreuungsvereine ist gefährdet. In den letzten zwei Jahren mussten allein in NRW 7 Betreuungsvereine schließen, weil die Finanzierung nicht mehr auskömmlich war. Davon waren ca. 350 ehrenamtliche Betreuer betroffen, die nun nicht mehr durch die Betreuungsvereine begleitet werden und dadurch ggf. die ehrenamtliche Arbeit aufgeben.
„Die ehrenamtliche rechtliche Betreuung kann nur durch die Stärkung der Betreuungsvereine dauerhaft gesichert werden.“ Mit diesem Aufruf an die Landes- und Bundespolitik unterstreicht der Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW, Andreas Johnsen, die Forderung der Betreuungsvereine, die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine durch das Land NRW auskömmlich zu finanzieren und eine Bundesratsinitiative zu ergreifen, damit es zu einer Erhöhung der Stundenvergütung bei den Betreuern kommt.
In diesen Regionen mussten Betreuungsvereine geschlossen werden:
Bielefeld, Duisburg, Köln, Recklinghausen, Remscheid, Paderborn und Herford
Hintergrundinfos unter:
Inhaltliche Auskunft erteilt:
Helmut Flötotto
Referat Soziale Arbeit
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