Direkt zum Inhalt der Seite springen

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Fördermittel für Langzeitarbeitslose werden zum Notgroschen der Jobcenter

Der aktuelle Arbeitslosenreport NRW der Freien Wohlfahrtspflege NRW kritisiert den radikalen Rotstift bei den Eingliederungsleistungen im SGB II. Zudem kommt von dem Wenigen, was geblieben ist, nicht alles direkt bei den Hilfebedürftigen an. 
 
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind Mittel, die zur Förderung der erwerbsfähigen Leistungsempfänger im SGB II (= Hartz-IV-Beziehende) mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen vorgesehen sind. Das Budget für diese Leistungen wurde durch die Bundesregierung in den letzten Jahren radikal zusammengestrichen. Standen für die arbeitsmarktpolitische Förderung von Hartz-IV-Beziehende 2010 noch 1,47 Mrd. Euro zur Verfügung, waren es 2013 nur noch 850 Millionen Euro. Von dieser Talfahrt hat sich der Eingliederungstitel trotz geringfügiger Budgeterhöhungen in 2014 und 2015 nie wieder erholt. Insgesamt sind in Folge dieser bundespolitischen Weichenstellung die Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in NRW von 2010 bis 2015 um 35 Prozent zurückgefahren worden. „Wenn wir verhindern wollen, dass über 4 Millionen erwerbsfähige Hartz-IV-Beziehende in Deutschland, davon mehr als 1 Million in NRW, dauerhaft von der Gesellschaft abgehängt werden, müssen die Mittel zur Eingliederung in Arbeit im SGB II wieder deutlich angehoben werden“ kritisiert Andreas Johnsen, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege NRW.

Zusätzlich verschärft wird die Unterfinanzierung von arbeitsmarktpolitischen Förderangeboten für Hartz-IV-Beziehende durch den Bund dadurch, dass von den bereits reduzierten Mitteln immer weniger für den eigentlich vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Die Jobcenter stopfen seit Jahren Löcher in ihrem Verwaltungsetat mit Geld, das ursprünglich für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit vorgesehen war. Auch ihr durch den Bund finanzierter Etat wurde in den vergangenen Jahren nicht an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. 2015 erreichte diese Umschichtung zwischen den Budgets in NRW einen erneuten Höchstwert: Mit rund 155 Millionen Euro verwendeten die Jobcenter 16 Prozent des Eingliederungsetats für andere Zwecke, z. B. ihre eigenen Personal- und Sachkosten. Von den 950 Millionen Euro, die für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zur Verfügung standen, wurden 2015 tatsächlich nur 795 Millionen auch dafür genutzt. „Das ist ein Skandal“, so Andreas Johnsen. „Diese Praxis muss ein Ende haben. Sie ist zwar legal, aber nicht legitim. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert eine eigenständige, transparente und faire Erhöhung der Verwaltungsbudgets der Jobcenter anstatt der aktuell ausufernden Umschichtungspraxis.“ 

Bei der Entscheidung ob und wieviel Eingliederungsmittel die Jobcenter umschichten, gibt es regionale Spielräume, die sehr unterschiedlich genutzt werden. So gibt es in NRW neben Jobcentern, die mehr als ein Drittel ihrer Eingliederungsmittel in den Verwaltungsetat umschichten (Kleve: 36 Prozent), immerhin auch ein Jobcenter, dass 2015 sogar ein Prozent des Verwaltungsetats dem Eingliederungsetat zuführte (Wuppertal: 1 Prozent).

Die Zahlen im aktuellen Arbeitslosenreport der Freien Wohlfahrtspflege zeigen: nur jeder zwölfte Hartz-IV-Beziehende (8,3 Prozent) im erwerbsfähigen Alter wurde lt. Aktivierungsquote der Bundesagentur für Arbeit im Durchschnitt des Jahres 2015 mit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme gefördert. 2012 lag die Quote noch bei 8,5 Prozent, 2011 sogar bei 10,2 Prozent. Diese Entwicklung ist keine Konsequenz aus sinkenden Arbeitslosen- und Hilfeempfängerzahlen, sondern Folge derSparmaßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik und der zunehmenden Umschichtung der Mittel für aktive
Arbeitsmarktförderung in die Verwaltungsbudgets der Jobcenter. Auch hier sind die regionalen Unterschiede in NRW beachtlich: Während die Aktivierungsquote im Kreis Euskirchen 2015 einen Tiefstand von 4,0 Prozent erreichte, lag sie in Wuppertal bei 28,6 Prozent.

Hintergrund:
Die Wohlfahrtsverbände in NRW veröffentlichen mehrmals jährlich den „Arbeitslosenreport NRW“. Darin enthalten sind aktuelle Zahlen und Analysen für Nordrhein-Westfalen; Basis sind Daten der offiziellen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Jede Ausgabe widmet sich einem Schwerpunktthema. Hinzu kommen Kennzahlen zu Unterbeschäftigung, Langzeitarbeitslosigkeit und SBGII-Hilfequoten, um längerfristige Entwicklungen sichtbar zu machen. Der Arbeitslosenreport NRW  sowie übersichtliche Datenblätter mit regionalen Zahlen können im Internet unter <link http: www.arbeitslosenreport-nrw.de die externe seite in einem neuen>www.arbeitslosenreport-nrw.de heruntergeladen werden.
Der Arbeitslosenreport NRW ist ein Kooperationsprojekt der Freien Wohlfahrtspflege NRW mit dem Institut für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM) der Hochschule Koblenz.
Ziel der regelmäßigen Veröffentlichung ist es, den öffentlichen Fokus auf das Thema Arbeitslosigkeit als wesentliche Ursache von Armut und sozialer Ausgrenzung zu lenken, die offizielle Arbeitsmarkt-Berichterstattung kritisch zu hinterfragen und dabei insbesondere die Situation in Nordrhein-Westfalen zu beleuchten.