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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Freie Wohlfahrtspflege NRW fordert, die Rechte von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu stärken

Düsseldorf, 10. Oktober 2018. Jugendhilfe hat Vorrang vor Ausländerrecht – diese Position vertreten Experten der Freien Wohlfahrtspflege Nordrhein-Westfalen bei einer Tagung in Düsseldorf. Geflüchtete Kinder und Jugendliche brauchen besonderen Schutz und wirksame Hilfen.

Die aktuellen politischen Entwicklungen und geplanten Gesetzesvorhaben, so die Einschätzung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, wirken sich bedrohlich aus auf die Kinder und Jugendlichen, die in den letzten Jahren Zuflucht in Nordrhein-Westfalen gesucht haben. „Geflüchtete Kinder sind in erster Linie Schutzbefohlene, die besondere Fürsorge brauchen“, erklärt Christian Heine-Göttelmann, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW. „Wir können nicht hinnehmen, dass junge Menschen, die vor Krieg, Elend und massiver Gewalt geflohen sind, bei uns in Unsicherheit leben. Als Freie Wohlfahrtspflege setzen wir uns mit vielen Maßnahmen dafür ein, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen eine neue Heimat und eine sichere Lebensperspektive finden.“

Wenn geflüchtete Familien zu lange in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes bleiben müssen, können die Kinder keine Tageseinrichtung oder Schule besuchen. So werden sie auch noch zu Bildungsverlierern. Wird darüber hinaus noch eine Familienzusammenführung verhindert oder verzögert, ist der grundgesetzlich garantierte Schutz der Familie ausgehebelt. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW befürchtet ein Zwei-Klassen-Recht in der Jugendhilfe, wenn die guten Standards der Jugendhilfe nicht für alle gelten.

Bei dem Fachtag mit Experten aus Ministerium, Wissenschaft, Freier Wohlfahrtspflege und Kinderrechte-Organisationen werden die Rechte geflüchteter Menschen in den Vordergrund gestellt: Das Recht auf Bildung – auch in den Landesunterkünften; das Recht auf Selbstbestimmung – besonders für Mädchen und junge Frauen; das Recht auf Familie und das Recht auf Schutz und Förderung – insbesondere für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. „Kinder und Jugendliche verbringen unter Umständen über ein Jahr in den Landesunterkünften. Sie müssen in dieser Zeit in Kitas und Schulen gehen, wie andere Kinder in ihrem Alter auch. Was hier verpasst wird, kann später kaum noch aufgeholt werden“, erklärt der Vorsitzende Christian Heine-Göttelmann.

 

Gruppenbild

Christian Heine-Göttelmann (Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW), Jan Lamontain (Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW), Helga Siemens-Weibring (Beauftragte Sozialpolitik der Diakonie RWL), Thomas Berthold (terre de hommes Deutschland), Paul Krane-Naumann (Caritasverband für das Erzbistum Paderborn)