Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko des dauerhaften Hartz IV-Bezugs und damit der Altersarmut. In NRW sind vier von fünf Hartz IV-Empfängern ab 55 Jahren seit mindestens zwei Jahren auf diese staatliche Unterstützung angewiesen, zwei von drei sogar seit über vier Jahren. 44.000 Hartz IV-Bezieher, die das 58. Lebensjahr vollendet haben, fehlen in der Statistik der Arbeitslosen komplett, da sie aufgrund einer Sonderregelung nicht mehr erfasst werden.
„Selbst in diesem Alter haben die allermeisten Menschen noch fast zehn Berufsjahre bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze vor sich. Es ist unwürdig, ihnen keine Chance mehr auf einen Job zu geben“, kritisiert der Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege NRW, Christian Heine-Göttelmann. „Wir müssen alles daran setzen, ihnen so lange wie möglich den Zugang zu sinnstiftender, guter Arbeit offenzuhalten.“
Ältere Hartz IV-Bezieher ab 50 Jahren nehmen laut Arbeitslosenreport NRW dreimal seltener an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung teil als jüngere Hartz IV-Bezieher. Dabei gelten als Hauptgründe für ihre Schwierigkeiten bei der Jobsuche fehlende oder veraltete berufliche Qualifikationen, aber auch Vorbehalte von Arbeitgebern. „Für ältere Arbeitslose müssen spezifische Weiterbildungs- und Förderangebote entwickelt und finanziert werden“, fordert Heine-Göttelmann. Auch sei für die Beratung mehr Zeit nötig, was wiederum einen besseren Betreuungsschlüssel bei den Jobcentern erfordere.
Der Arbeitslosenreport zeigt aber auch, dass ältere Menschen überproportional häufig in Arbeitsgelegenheiten oder in geförderten sozialversicherungspflichtigen Stellen beschäftigt sind (41 Prozent der Fördermaßnahmen). „Für ältere Langzeitarbeitslose, die große gesundheitliche Probleme oder besondere soziale Schwierigkeiten haben, ist ein solcher Arbeitsplatz oft die einzige realistische Chance, ihr Menschenrecht auf Arbeit zu verwirklichen“, erklärt der Vorsitzende. „Auch deshalb freuen wir uns über den Ausbau öffentlich geförderter Arbeitsplätze mit Sozialversicherungspflicht und Arbeitsvertrag, den das Teilhabechancengesetz ab Januar 2019 möglich machen wird.“
Die Freie Wohlfahrtspflege fordert, in besonderen Härtefällen den betroffenen Menschen auf Wunsch eine entfristete Fortsetzung ihrer öffentlich geförderten Beschäftigung bis zum Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze zu ermöglichen. „Arbeit bedeutet Wertschätzung, soziale Teilhabe und Tagesstruktur“, betont Heine-Göttelmann. „Das wünschen sich auch ältere Menschen. Sie haben ein Recht darauf, eines Tages aus der Arbeit und nicht aus der Arbeitslosigkeit in Rente zu gehen.“
Hintergrund:
Die Wohlfahrtsverbände in NRW veröffentlichen mehrmals jährlich den „Arbeitslosenreport NRW“. Basis sind Daten der offiziellen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Hinzu kommen Kennzahlen zu Unterbeschäftigung, Langzeitarbeitslosigkeit und zur Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften, um längerfristige Entwicklungen sichtbar zu machen. Der Arbeitslosenreport NRW sowie übersichtliche Datenblätter mit regionalen Zahlen können im Internet unter www.arbeitslosenreport-nrw.de heruntergeladen werden. Der Arbeitslosenreport NRW ist ein Kooperationsprojekt der Freien Wohlfahrtspflege NRW mit dem Institut für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung (ISAM) der Hochschule Koblenz.
Der Report mit allen Daten: <link http: www.arbeitslosenreport-nrw.de>www.arbeitslosenreport-nrw.de