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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

KiBiZ-Reform: Freie Wohlfahrtspflege sieht Schieflage bei Finanzierung und Auftrag

Kosten unzureichend berücksichtigt / Notfalls Trägerschaft an Kommunen abgeben / Einseitig auf Bildung ausgerichtet

Düsseldorf/Münster, 30.04.2014. Zentrale Forderungen der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder sieht die Freie Wohlfahrtspflege NRW im Entwurf zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) nicht berücksichtigt. Bei der Anhörung am Mittwoch, 30.04.2014 im Landtag sah der münstersche Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann Schwierigkeiten vor allem bei der Finanzierung und der einseitigen Betonung der Bildung. Die Freie Wohlfahrtspflege fordere eine Anhebung der Kindpauschalen und der jährlichen Steigerungsraten, die die tatsächlichen Kosten berücksichtigt. Ansonsten sei damit zu rechnen, dass freie Träger den Betrieb der Kindertageseinrichtungen aufgeben und sie die Trägerschaft an die Kommunen abgeben müssten. »Die Grundlage des gesamten Finanzierungssystems der Tageseinrichtungen ist nicht mehr stimmig", kritisierte Kessmann als Vorsitzender des Ausschusses Tageseinrichtungen für Kinder der Freien Wohlfahrtspflege NRW: »Die im Gesetzentwurf verfolgte Zielsetzung der Qualitätssteigerung läuft damit ins Leere."

Vorgesehen ist im Reformentwurf des KiBiz eine jährliche Anhebung der Kindpauschalen um 1,5 Prozent. Dies decke aber weder die Teuerung bei den Sachkosten und schon gar nicht die Tarifsteigerungen ab, so Kessmann. Auch unter erheblichem Einsatz eigener Mittel hätten die freien Träger den Kommunen die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen U3-Platz ermöglicht. Jetzt stehe es in der Verantwortung des Landes und der Kommunen, dass »das Gesamtsystem finanzierbar bleibt".

Es sei zu erwarten, dass die im Öffentlichen Dienst beschlossenen Tariferhöhungen von den Wohlfahrtsverbänden in ihren Tarifwerken übernommen würden, erklärte Kessmann. Das sei auch angesichts des Fachkräftemangels und der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den Kommunen erforderlich. Ohne eine entsprechende Refinanzierung müssten entweder Tageseinrichtungen in die Trägerschaft der Kommunen abgegeben oder das Personal reduziert werden. Das gefährde allerdings die Betriebserlaubnis und auf jeden Fall die Qualität der Arbeit. Dringend notwendig sei aber insbesondere bei Kindern unter drei Jahren eine personelle Aufstockung. Diese Forderung sei im neuen KiBiz nicht enthalten. Zusätzlich zu zwei Fachkräften müssten weitere Ergänzungskräfte eingesetzt werden können.

Dabei betone das neue KiBiz stärker als bisher die Bildungsfunktion der Tageseinrichtungen. »Vernachlässigt werden die für uns gleichrangigen Funktionen Erziehung und Bildung", erklärte Kessmann. Es wachse damit die Gefahr, dass die Kitas »nur noch aus dem Blickwinkel der Verwertbarkeit der Ergebnisse für die anschließende schulische Bildung betrachtet werden". Für die aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege im Detail vorgetragenen Änderungswünsche an den Gesetzentwurf ist laut Kessmann das Wohl des Kindes der zentrale Maßstab.

Download der Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW zum neuen KiBiz-Entwurf:
www.freiewohlfahrtspflege-nrw.de unter Positionen > Archiv 2014

Presseanfragen:
Marita Haude - Koordinatorin Arbeitsausschuss Tageseinrichtungen für Kinder
der LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW
c/o Caritasverband für die Diözese Münster e.V.
Kardinal-von-Galen-Ring 45 - 48149 Münster
0251 8901-259
haude@caritas-muenster.de