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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Kuren für pflegende Angehörige trotz Corona weiter möglich

Kur und Corona? Das passt auf den ersten Blick nicht zusammen. Doch Kuren sind trotz Corona möglich und bei den aktuellen Belastungen wichtiger denn je – darauf machen die Kurberatungsstellen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW jetzt aufmerksam. Eine Kur kann in dieser Zeit besonders Müttern und Vätern, aber auch pflegenden Angehörigen Entlastung bieten. Die Kur-Kliniken sind geöffnet und sorgen mit umfassenden Maßnahmen für die Sicherheit der Gäste.

Schon vor der Pandemie waren die psychischen und physischen Belastungen für viele pflegende Angehörige hoch. In NRW gibt es 800.000 Pflegebedürftige, von denen über eine halbe Million ohne jede externe Unterstützung wie ambulanter Pflegedienste zuhause betreut und versorgt werden. Eine Pflege dauert im Schnitt bis zu acht Jahre. Durch die Pandemie hat sich die Belastungssituation noch verschärft. „Pflegende Angehörige sind durch den Lockdown in der Pandemie extrem belastet, weil unterstützende Angebote wie Tagespflegen, Besuche von anderen Angehörigen, Selbsthilfegruppen und alltägliche Kontakte wegfallen“, sagt Verena Ising-Volmer vom Fachausschuss Müttergenesung der Freien Wohlfahrtspflege NRW.

Seit einiger Zeit gibt es in NRW auch Kur-Angebote für pflegende Angehörige. Eine Kur biete eine Auszeit, „in der sich der Pflegende einmal wieder um sich selbst und seine Gesundheit kümmern kann“. Nach der Kur von 21 Tagen könne der Pflegende wieder gestärkt in den Alltag zurückkehren. „Viele haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kur, doch die meisten wissen dies nicht“, sagt Ising-Volmer. Die Kurberatungsstellen der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW beraten zum Kuranspruch, unterstützen bei der Kurantragstellung und bei der Auswahl geeigneter Kliniken. Und sie nehmen den pflegenden Angehörigen auch eine große Sorge: Die Beratungsstellen unterstützen die Angehörigen dabei, eine passende Versorgung für den Pflegebedürftigen während der Zeit der Kur zu finden. Ähnlich wie bei der Mutter-Kind-Kur gibt es auch die Möglichkeit, dass der Pflegebedürftige mitreist.

Für die Sicherheit der Kur-Gäste sorgen die Kur-Kliniken mit umfassenden Coronaschutz-Maßnahmen: AHA-Regeln, Masken, Testungen vor Aufnahme und während des Aufenthaltes, Wohnen und Therapien in kleinen, festen Gruppen. Die Kliniken haben ihre Konzepte entsprechend der Corona-Vorgaben angepasst und Kurgänge verkleinert, deswegen bestehe bei Kuren kein erhöhtes Infektionsrisiko, sagt Ising-Volmer.

Eine Kur beantragen können alle, die durch die Pflege von Angehörigen belastet sind und deren Gesundheit gefährdet und eingeschränkt ist. Kuren sind als Vorsorge- oder Rehamaßnahmen eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Hinweis: Informationen unter www.kuren-fuer-angehoerige.de | Info-Telefon: 05251 / 209 230