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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verbessert Entwicklungschancen für Kinder

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW begrüßt die Einigung von Bund und Ländern zu einem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule. „Dieses wichtige und große Vorhaben der jetzigen Bundesregierung kann nun doch noch in letzter Minute als Gesetz beschlossen werden“, sagt Dr. Frank Johannes Hensel, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW). „Das könnte eine wesentliche Verbesserung der Bildungs- und Entwicklungschancen auch für benachteiligte Kinder werden“, hofft Hensel.

Die Freie Wohlfahrtspflege mit ihren Mitgliedsverbänden, die Träger der meisten offenen Ganztagsschulen in NRW sind, warten seit Langem auf diesen Durchbruch bei den Verhandlungen über die Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern. Die Blockade des Gesetzentwurfs hatte bisher weitere Schritte der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen für eine Verbesserung des Offenen Ganztags behindert. „Gerade in der Pandemie ist deutlich geworden, wie systemrelevant die Ganztagsbetreuung von Kindern ist, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegeben ist“, sagt Helga Siemens-Weibring, Vorsitzende des Arbeitsausschusses Kinder, Jugend und Familie der LAG FW. Nicht nur schulische Bildung, sondern der ganzheitliche Blick auf die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder habe eine zunehmend größere Bedeutung.

„Nun fordern wir die Aufnahme gemeinsamer Gespräche zwischen den Ministerien, der kommunalen Seite und den Verbänden, um die notwendigen Verbesserungen der Qualität in der Offenen Ganztagsschule (OGS) in NRW zu erreichen“, sagt Siemens-Weibring. Denn nicht nur der Ausbau an Plätzen erfordere große Anstrengungen. „Wir drängen seit langem auf eine bessere finanzielle Ausstattung, damit mit gutem Personal ein mit der Schule und dem Unterricht verzahntes Bildungsangebot für Grundschulkinder den ganzen Tag über gemacht werden kann“, sagt sie.
 

Hintergrund:

Die wichtigsten Neuigkeiten im Hinblick auf das geplante Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) und die dortige Regelung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung für Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 sind:

  • Der Bund beteiligt sich mit Finanzhilfen nicht nur an der Einrichtung neuer Plätze in den Ganztagsangeboten, sondern gibt Finanzhilfen auch für die Erhaltung bereits bestehender Plätze. Weiterhin erhöht der Bund seinen Anteil an der Finanzierung der Investitionskosten zum Ausbau der Ganztagsinfrastruktur mit bis zu 70 Prozent (ursprünglich waren hier bis zu 50 Prozent vorgesehen).
     
  • Weiterhin wurde vereinbart, dass Evaluationen zu Investitions- und Betriebskosten in den Jahren 2027 und 2030 durchgeführt werden sollen, um so erhöhte und verminderte finanzielle Belastungen der Länder ausgleichen zu können.

Das Ziel dieses Gesetzes ist die Einführung des Rechtsanspruchs für alle Schulkinder der Klassenstufen 1 bis 4 ab dem Schuljahr 2026/27. Das Ganztagsförderungsgesetz sieht vor, dass ab August 2026 zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf Ganztagsangebote an Schule haben. In den darauffolgenden Jahren soll der Anspruch um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, sodass ab August 2029 jedes Schulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf Ganztagsangebote an Schule hätte. Der Rechtsanspruch soll im SGB VIII, dort konkret im §24, geregelt werden. Der Betreuungsumfang soll je 8 Stunden an allen fünf Werktagen umfassen, hier wird die Unterrichtszeit angerechnet. Der Rechtsanspruch soll, bis auf maximal 4 Wochen, auch in den Ferien gelten – länderabhängig könnte hier eine entsprechende Schließzeit beschlossen werden.

Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag hatte gestern Abend doch noch eine Einigung gefunden. Heute am 7.9. wird der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Noch in dieser Woche soll der Bundesrat ebenfalls zustimmen.