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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge brauchen besonderen Schutz - Fachtag der Freien Wohlfahrtspflege NRW am 21.09.2016 in Düsseldorf

Düsseldorf/Köln

Wie können geflüchtete Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern bei uns in NRW angekommen sind, kompetent aufgenommen und mit einer hohen Qualität versorgt und gefördert werden? Die Freie Wohlfahrtspflege NRW hat Vertreterinnen und Vertreter der Politik, der Jugendämter, Ausländerbehörden und der Wohlfahrtsverbände eingeladen, die Umsetzung der im letzten Jahr beschlossenen bundes- und landesweiten Verteilung kritisch zu reflektierten, Handlungsbedarfe zu formulieren und Anstöße für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe bei der Aufnahme, Betreuung und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu geben.

Die Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (umF), die in NRW angekommen sind, ist auf inzwischen über 13.000 gestiegen (Stand: 15. August 2016). Für die Aufnahme und Betreuung junger Flüchtlinge gelten die hohen Standards der Jugendhilfe. Diese aus Kostengründen abzusenken ist für den Vorsitzenden der Freien Wohlfahrtspflege NRW Andreas Johnsen, keine Option. „Kinderschutzstandards der Jugendhilfe für geflüchtete Kinder und Jugendliche müssen eher höher statt niedriger angesetzt werden“, so Johnsen. „Der Hinweis, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hätten „andere Bedarfe“ und benötigen daher eine weniger umfängliche sozialpädagogische Begleitung und Betreuung, geht an der Realität vorbei. Gerade unbegleitete minderjährige Flüchtlinge brauchen einen besonderen Schutz vor Ausbeutung und Bedrohungen sowie umfangreiche Unterstützung bei der Bewältigung fluchtbedingter seelischer und körperlicher Belastungen.“

Staatssekretär Bernd Neuendorf vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW, bedankte sich in seinen Redebeitrag für die großen Anstrengungen der Freien Wohlfahrtspflege bei der Aufnahme und Betreuung der jungen Flüchtlinge und legte ein klares Bekenntnis gegen die Absendung von Standards und eine Zweiteilung des Jugendhilferechts ab. Er warb dafür, die vielfältigen Möglichkeiten, die das Kinder- und Jugendhilferecht bietet, zu nutzen, um den Bedarfen der jungen Flüchtlinge gerecht zu werden.

Vom Landesjugendamt Rheinland berichtete Antje Steinbüchel in ihrem Beitrag von den Erfahrungen des ersten Jahres bei der Verteilung der jungen Flüchtlinge in NRW. Ulrike Schwarz vom Bundesfachverband umF e.V. lenkte den Blick auf die bundesweite Verteilpraxis.

In vier Fachforen konnten sich die Teilnehmenden intensiv zu den Themen „Ausländerrecht und Vormundschaftswegen“, „Zwischen Notlösung und kindgerechter Betreuung“, „Partizipation – Betroffene berichten“ und „Die Weiterentwicklung der Handreichung zum Umgang mit umF in NRW“ informieren und gemeinsam nach Perspektiven für die jungen Flüchtlinge suchen.

Eine Podiumsdiskussion mit Helga Siemens-Weibring (Freie Wohlfahrtspflege), Manfred Walhorn (Jugendministerium), Ulrike Schwarz (Bundesfachverband umF e.V.), Margret Voßeler (Ausschuss Familie, Kinder und Jugend des Landtags) und Marjona Barakaeva (Jugendliche ohne Grenzen NRW) zum Thema „Zwischen Quote und Qualität“ bildete den Abschluss der Veranstaltung.

(v.li.) Andreas Johnsen (Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege NRW), Helga Siemens-Weibring (Vorsitzende des LAG-Arbeitsausschusses Familie, Jugend und Frauen), Staatssekretär Bernd Neuendorf (Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW), Stadtdirektor Burkhard Hintzsche bei der Fachtagung „Der erste Augenblick entscheidet!?“