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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Evaluation des Kinderbildungsgesetzes NRW Bericht der Landesregierung gem. § 55 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum Evaluationsbericht von Prognos

Bewertung und Anmerkung der Task Force TfK der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen NRW, April 2024

Die Task Force TfK der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW und die Kirchen stellen fest, dass auch nach Vorlage des Berichtes der Landesregierung gem. § 55 Kinderbildungsgesetz sowie des Endberichtes von Prognos die bereits in unserem Papier vom 1. März 2024 an Herrn Dr. Weckelmann aufgeführten Anmerkungen, Einschätzungen und Fragestellungen zu den Evaluationsergebnissen weiterhin Bestand haben.

Die im Bericht geäußerte Kritik, dass aufgrund der unterschiedlich intensiven Beteiligung der verschiedenen Trägergruppen, die Aussagekraft des Berichtes leide, teilen die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und die Kirchen nicht.

Die im Gesetz geregelten Fragestellungen zur Evaluation werden nach Ansicht der Freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen auch in dem vollständigen Bericht nicht eindeutig beantwortet. Insbesondere wurde das Verhältnis von Personal- und Sachkosten nicht ausreichend betrachtet.

Nach unserer Einschätzung wurden im Rahmen der Evaluation mehrere Annahmen getroffen, die zum Teil widersprüchlich und zum Teil nicht ganz zutreffend erscheinen beziehungsweise nicht dem Verständnis der vergangenen KiBiz-Reform entsprechen.

Ergänzend zu unserem Papier vom 1. März 2024 gehen wir im Folgenden auf einzelne zentrale Aussagen näher ein.

Download Bewertung und Anmerkung der Task Force TfK der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen NRW, April 2024