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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Perspektiven einer erfolgreichen Kriminalpolitik für NRW

In NRW fehlt ein landesweit einheitlich agierendes kriminalpolitisches Handlungs- und Kontrollkonzept auf Grundlage eines Resozialisierungs- und Opferschutzgesetzes. Das Land Nordrhein-Westfalen bekennt sich in der Strafzumessung zum „Ultima-Ratio-Prinzip“ und gibt ambulanten und individuellen Reaktionen auf Straftaten, im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, gegenüber den freiheitsentziehenden Maßnahmen den Vorrang.