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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Der erste Augenblick entscheidet!?

Fachtag der Freien Wohlfahrtspflege NRW zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Düsseldorf. Mehr als 100 Teilnehmer aus ganz NRW – Vertreterinnen und Vertreter von Ausländerbehörden, Jugendämtern, Trägern der Jugendhilfe und der Politik - trafen sich in Düsseldorf, um die Zusammenarbeit vor Ort und das Zusammenspiel von Kinder- und Jugendhilferecht und Aufenthalts- und Asylrecht im Sinn und zum Schutz der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) zu verbessern.

Rund ein Drittel aller in Deutschland einreisenden Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche. Unter den geflüchteten Kindern und Jugendlichen bedarf eine Gruppe des besonderen staatlichen Schutzes. Sie sind unbegleitet und minderjährig und müssen von der Kommune / Gemeinde in Obhut genommen, versorgt und gefördert werden.

 

Es ging um die Frage, wie angesichts schwieriger Rahmenbedingungen junge Flüchtlinge, die ohne Eltern auf der Flucht bei uns in Nordrhein-Westfalen angekommen sind,  kompetent aufgenommen und mit einer hohen Qualität versorgt und gefördert werden können.

Bisher mussten die UMF dort versorgt werden (Inobhutnahme, Clearing, Vormundschaftsstellung, Alterseinschätzung, Hilfen zur Erziehung etc.), wo sie zum ersten Mal aufgenommen wurden. Das führte dazu, dass in NRW über 90 Prozent der UMF von nur sieben der insgesamt 186 Jugendämtern versorgt werden mussten. Durch die ständig ansteigende Zahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind die betroffenen Kommunen überfordert und  können diese nicht mehr nach Jugendhilfestandards betreuen. Um diese Situation, die sich bundesweit ähnlich darstellt, zu verbessern,  hat die Bundesregierung im Juli einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es ermöglicht, UMF bundesweit und dann auch in den Bundesländern zu verteilen. Ursprünglich war das Gesetz zum 1. Januar 2016 geplant, soll aber aufgrund der seit Sommer dramatisch gestiegenen Zahlen auf den 1.  November 2015 vorgezogen werden.

Alle Experten waren sich einig, dass der zentrale Maßstab im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen das Kindes¬wohl ist – sowohl rechtlich als auch im konkreten Umgang. Die Freie  Wohlfahrtspflege sieht die aktuelle Notsituation der betroffenen Jugendämter,  hat aber die Sorge, dass die Standards in NRW, wie sie in der gemeinsamen Handreichung des Jugend- und Innenministeriums NRW und der Landschaftsverbände zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in NRW festgelegt sind, ausgehöhlt werden könnten, wenn Not- und Übergangslösungen zu dauerhaften Lösungen würden.

Manfred Walhorn, Abteilungsleiter im Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW, bedankte sich in seinem Redebeitrag dafür, „dass die Freie Wohlfahrtspflege nicht locker lässt, die Standards der Jugendhilfe einzufordern und die Qualitätsfrage immer wieder zu stellen." 

Bei der Fachtagung wurde unter anderem in fünf unterschiedlichen Fachforen intensiv informiert, diskutiert und nach Perspektiven für die jungen Flüchtlinge gesucht. Themen waren „„Beteiligt uns! - Junge Flüchtlinge haben eine Stimme“, „Vormundschaften“, „Zur Qualitätsentwicklung der örtlichen Jugendhilfe“, „Zur Weiterentwicklung der Handreichung“, „18 Jahre – und dann? – Perspektiven für junge Volljährige“.

(v.li.) Johannes Horn (Leiter des Jugendamtes Düsseldorf), Manfred Walhorn (Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW), Helga Siemens-Weibring (Vorsitzende des LAG-Arbeitsausschusses Familie, Jugend und Frauen), Michael Szentei-Heise (stellvertretender Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege NRW), Paul Krane-Naumann (LAG-Arbeitsausschuss Familie, Jugend und Frauen) bei der Fachtagung „Der erste Augenblick entscheidet!?“