- mit diesem Hinweis hat Minister Laschet heute aus Sicht der Landesregierung "Entwarnung" für die Ergänzungskräfte in den Tageseinrichtungen für Kinder gegeben. Durch eine Vereinbarung der Kommunalen Spitzenverbände, der Kirchen und der Freien Wohlfahrtspflege mit dem Land haben diese Kräfte nun zwei Jahre mehr Zeit für eine entsprechende Weiterqualifizierung, daneben gibt es Ausnahmeregelungen in Einzelfällen.
Die Freie Wohlfahrtspflege hat dieser Vereinbarung zugestimmt, weil im Interesse einzelner betroffener Mitarbeiter/-innen Ausnahmemöglichkeiten eröffnet werden sollen. Gerade angesichts der erheblichen Erwartungen an die Bildungsanstrengungen der Tageseinrichtungen für Kinder und der gestiegenen Ansprüche aufgrund der Betreuung unter dreijähriger Kinder hat die Freie Wohlfahrtspflege auf das vereinbarte Fachkräftegebot hingewiesen. Wenn das Land mit dem seit 1. August 2008 geltenden Kinderbildungsgesetz KiBiz eine Stärkung der frühkindlichen Bildung verspricht, erfordert dies auch eine Anerkennung der notwendigen Fachlichkeit des Personals.
Jörg Richard
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