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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Inklusion darf nicht an fehlenden Ressourcen scheitern!

Freie Wohlfahrtspflege unterzog Inklusion in NRW einer Bestandsaufnahme

»Inklusion braucht gesetzliche Rahmenbedingungen und in der Folge gute Strukturen, die Teilhabe ermöglichen«, sagte Ludger Jutkeit, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege NRW vor den über 200 Besuchern der Tagung, zu denen auch der Minister für Arbeit, Integration und Soziales NRW, Guntram Schneider, gehörte. Als Beispiel nannte Jutkeit den vom Land geplanten Ausbau der zwei »Kompetenzzentren für selbstbestimmtes Leben« um drei weitere solcher Zentren. Auch wegen der zunehmenden Probleme von Menschen mit Behinderung mit zahlreichen Behörden und Sozialleistungsträgern bedarf es in NRW aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege jedoch einer flächendeckenden Beratungsunterstützung entlang der Interessen von Menschen mit Behinderung.
»Inklusion ist ein permanenter Prozess«, sagte Minister Schneider. Inklusion sei Bewusstseinsbildung, zu der die Freie Wohlfahrtspflege in NRW ihren Beitrag leiste.

Fünf Jahre nach der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung und zwei Jahre Landesaktionsplan NRW bot die von der Freien Wohlfahrtspflege NRW veranstaltete Tagung ein Forum, auf das Erreichte zurückzuschauen und die anstehenden Herausforderungen in den Blick zu nehmen. Dazu standen auch Erfahrungsberichte von Menschen mit Behinderung auf dem Programm, zum Beispiel von Bianka Becker, Vorstandsmitglied im Landesbehindertenrat NRW: Die krankenhäusliche Versorgung und die hausärztliche Betreuung im Hinblick auf Hausbesuche hätten sich in den letzten zehn Jahren deutlich verschlechtert, sagte Becker, die an einer Muskelerkrankung leidet. »Viele Menschen mit Behinderung sind auf Hausbesuche von Ärzten dringend angewiesen.«

Bei der Tagung wurde unter anderem deutlich, dass das angekündigte neue Bundesteilhabegesetz neben den finanziellen Entlastungen für die Kommunen auch zu verbesserten Rechtsansprüchen für die Menschen mit Behinderung führen muss.Mit Interesse erwartet die Freie Wohlfahrtspflege den von Minister Schneider angekündigten Gesetzentwurf des NRW-Inklusionsstärkungsgesetzes.

Presseanfragen:
Rudolf Boll - Vorsitzender Arbeitsausschuss Hilfen für Menschen mit Behinderung
der LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW
0202 - 2822-182
boll@paritaet-nrw.org

(von links) Ludger Jutkeit, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege NRW, begrüßte den Minister für Arbeit, Integration und Soziales, Guntram Schneider zur Fachtagung in Gelsenkirchen.