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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Sicherung der gemeinnützigen Insolvenzberatung und Ausbau der Verbraucherfinanzbildung gefordert

Offener Brief an Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann

vz/nrw Die gemeinnützige Insolvenzberatung zu sichern und die Verbraucherfinanzbildung auszubauen - so lautet der gemeinsame Appell der Freien Wohlfahrtspflege NRW und der Verbraucherzentrale NRW an die Verhandlungsführerinnen von SPD und Bündnis90/Die  Grünen in Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft und Sylvia Löhrmann.

Die Fortsetzung erfolgreichen Arbeit der der anerkannten gemeinnützigen Verbraucherinsolvenzberatungsstellen ist derzeit akut bedroht. Bestehende Beratungsstellen sind zunehmend unterfinanziert,da die Förderung durch die Landesregierung trotz steigender Tarif- und Sachkosten in den vergangenen elf Jahren nicht mehr erhöht worden ist. Demgegenüber steht eine wachsende Zahl an Ratsuchenden, die nicht zuletzt aufgrund der anhaltenden Finanz- und Wirtschaftskrise in eine akute Schuldenfalle getappt sind und dringend eine versierte Schuldner- und Insolvenzberatung benötigen.

Andreas Meiwes, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW), und Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, haben die beiden Verhandlungsführerinnen der künftigen Regierung in einem Offenen Brief auf die bestehende
Unterfinanzierung der Schuldner- und Insolvenzberatung hingewiesen und die Defizite in der Verbraucherfinanzbildung aufgezeigt.

Beide Vorstände begrüßen die Aufstockung des Sparkassenfonds ab 2011. Auf Initiative der Kommunalen Spitzenverbände hatten die Sparkassen und Giroverbände Ende Mai beschlossen, ihren Finanzierungsbeitrag im Rahmen des Sparkassenfonds ab 2011 um 17 Prozent anzuheben. Dies sei ein wichtiger Schritt zur Konsolidierung und zum Ausbau des immer nötiger werdenden
Beratungs- und Informationsangebots, betonen Meiwes und Müller.

Dieses Engagement allein reicht in ihren Augen jedoch nicht: »Wir sehen das Land in der Pflicht, seinen Finanzierungsanteil zu erhöhen. Er ist seit über zehn Jahren unverändert und wurde somit nicht mehr an die Kostenentwicklung angepasst. Es ist angemessen und fair, wenn sich analog zu den Sparkassen auch die privaten Banken an der Finanzierung beteiligen«, erklärt der LAG Vorsitzende Meiwes. "Ein Beitrag sämtlicher Geldinstitute zur Bekämpfung der steigenden Überschuldung und zur Verbesserung der Finanzkompetenz sorgt nicht nur für eine verursachergerechte Gleichbehandlung, sondern wäre auch ein zeichensetzendes Signal für das Interesse der Banken am Allgemeinwohl", ergänzt Verbraucherzentralenchef Müller.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung wird in Nordrhein-Westfalen vom Land, den Kommunen und dem Sparkassenfonds finanziert. Von einem erfolgreichen Entschuldungsverfahren profitieren nicht nur die Betroffenen. Auch die Gerichte werden durch außergerichtliche Einigungen und durch eine strukturierte Vorbereitung des gerichtlichen Verfahrens seitens der anerkannten Beratungsstellen entlastet. Der Gläubigerseite nutzt das Verfahren durch die Aussetzung kostentreibender fruchtloser Vollstreckungsversuche und durch die geordnete Verwertung vorhandener Vermögensbestandteile. Auch die öffentlichen Kassen werden spürbar entlastet, wenn private Haushalte mit Hilfe kompetenter Anleitung aus ihrer persönlichen Finanzkrise geführt werden.

Offener Brief als Anlage.

Hinweis: Diese Pressemitteilung wird gleichlautend von der LAG-Freie Wohlfahrtspflege und von der Verbraucherzentrale NRW herausgegeben.

Markus Lahrmann
c/o Caritas in NRW
Lindenstr. 178
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