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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Kompetenz-Zentrum Betreuungsverein

Fachtagung zum Inhalt des neuen Gesetzes und seine Auswirkungen auf NRW

Das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht wurde im Frühjahr 2021 nach einem umfassenden Konsultationsprozess beschlossen. Es gilt ab dem 01.01.2023 und soll zu mehr Selbstbestimmung und einer höheren Qualität der rechtlichen Betreuung führen.

Der Fachtag der Landesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW NRW) wird genutzt, um das neue Gesetz in Bezug auf seine Auswirkungen auf NRW und die Arbeit der Betreuungsvereine vorzustellen und zu diskutieren.

Wir laden Sie als Akteur_innen und Unterstützende im Betreuungswesen herzlich ein, die konzeptionellen Überlegungen zur Umsetzung des Gesetzes und die ersten Schritte für NRW mit dem Fokus auf die Betreuungsvereine zu erfahren und zu diskutieren.

Es grüßt herzlich der
Fachausschuss Betreuungsrecht der LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW


Termin: 5. November 2021 | 10 bis 16 Uhr

Tagungsort: Maternushaus | Kardinal-Frings-Straße 1-3 | 50668 Köln

Teilnehmendenzahl: Maximal 150 Akteur_innen und Unterstützende des Betreuungswesens

Anmeldung: Bitte melden Sie sich auf der Website des Caritas-Campus über den folgenden Link zu der Fachtagung an:

www.caritas-campus.de/detail.php?kurs_nr=34021-120

Bitte beachten Sie bei der Anmeldung, dass diese verbindlich ist. Melden Sie sich bitte rechtzeitig ab, damit eine andere Person dadurch die Möglichkeit der Teilnahme erhält und keine unnötigen Kosten entstehen.

Anmeldeschluss: 15. Oktober 2021

Kosten: 50 Euro pro Person