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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Literaturhinweise und Erläuterungen

Literaturhinweise und Erläuterungen

Daten:

Die Werte zu den Hilfequoten (Thema 2 und Thema 3) kommen von der Bundesagentur für Arbeit (2022): SGB II-Hilfequoten (Monats- und Jahreszahlen). Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise Zeitreihe. Februar 2022.

Link zu dieser Statistik:
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?to-pic_f=sgbii-quoten


Regelsatz nach dem SGB II

Die Höhe der Regelleistungen im SGB II unterscheidet sich nach den Regelbedarfsstufen. In der Regelbedarfsstufe 1 befinden sich Alleinstehende/Alleinerziehende. Weitere Regelbedarfsstufen sind entsprechend den §§20 ff. SGB II (nicht im Report abgebildet):

  • Regelbedarfsstufe 2: Anspruchsberechtigt sind volljährige Partner*innen in Bedarfsgemein-schaften).
  • Regelbedarfsstufe 3: Anspruchsberechtigt sind Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebens-jahres und unter 25-Jährige, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen.
  • Regelbedarfsstufe 4: Anspruchsberechtigt sind 14- bis 18-Jährige.
  • Regelbedarfsstufe 5: Anspruchsberechtigt sind 6- bis 13-Jährige.
  • Regelbedarfsstufe 6: Anspruchsberechtigt sind 0- bis 5-Jährige.

 

(Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Bundesdrucksache 20/208 vom 7.12.2021), S. 4; https://dserver.bundestag.de/btd/20/002/2000208.pdf)

(Landesbetrieb IT.NRW (2022): Verbraucherpreisindex für NRW. https://www.it.nrw/statistik/eckdaten/verbraucherpreisindex-fuer-nrw-1891)

Weitere Informationen zur zukünftigen Entwicklung des Verbraucherpreisindex unter:
https://www.bundesbank.de/de/presse/pressenotizen/bundesbank-projektionen-aufschwung-verschiebt-sich-etwas-882426


Unterstützungsleistungen in Bedarfsgemeinschaften

Allgemein stellen SGB II-Hilfequoten den Anteil von hilfebedürftigen Personen, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind, an einer bestimmten Bevölkerungsgruppe dar.

Die Bedarfsgemeinschaft meint eine bestimmte Zusammensetzung von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Hilfequoten von Bedarfsgemeinschaften zeigt also den Umfang von hilfebedürftigen Familien- bzw. Lebensformen an.

Weitere Informationen zur Bildung der SGB II-Hilfequote unter:
https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Grundlagen/Definitionen/Berechnung-der-Hilfequoten/Berechnung-der-Hilfequoten-Nav.html


Kinder und Jugendliche im SGB II-Leistungsbezug

Ergänzend zu den Hinweisen zum Thema „Unterstützungsleistungen in Bedarfsgemeinschaften“ ist darauf hinzuweisen, dass Personen im Alter von 18 Jahren und älter (im Kontrast zu Kindern und Jugendliche unter 18 Jahren) in den Daten der BA zu den SGB II-Hilfequoten nicht ausgewiesen werden. Ähnliches gilt für die Gruppe der Jugendlichen im Alter von 15 bis unter 18 Jahren.


Kennzahlen NRW

Die Angaben zu den Kennzahlen Unterbeschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit sind dem Arbeitsmarktreport der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Land Nordrhein-Westfalen entnommen.

Link zu dieser Statistik:
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=15024&regiontype_f=Politisch&r_f=bl_Nordrhein-Westfalen&topic_f=amr-amr

Die Angaben zu Personen in Bedarfsgemeinschaften entstammen der Statistik Eckwerte der Grundsicherung SGB II.

Link zu dieser Statistik:
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?submit=Suchen&topic_f=zr-kreise-bedarf-rev