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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Werden Frauen und Männer gleichberechtigt gefördert?

Werden Frauen und Männer gleichberechtigt gefördert?

In Hinblick auf die soziodemografische Zusammensetzung der Geförderten ist vor allem der geringe Anteil von Frauen auffällig. Dieser liegt in allen Beobachtungsjahren bei jeweils nur gut einem Drittel der Förderfälle, während knapp zwei Drittel der Geförderten männlich sind. Diese auffällige geschlechtsspezifische Diskrepanz lässt sich nicht damit erklären, dass es weniger Frauen unter den Langzeitleistungsbeziehenden gibt. Im Gegenteil: Mit jeweils gut 52 Prozent ist die Mehrheit der arbeitslosen Langzeitleistungsbeziehenden in den drei Beobachtungsjahren weiblich. In der Konsequenz werden Frauen somit deutlich seltener mit dem Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gefördert als Männer.3 Die geringere Berücksichtigung von Frauen setzt nicht nur eine schlechte Tradition fort, da dieser Befund auch „auf viele andere Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik zutrifft“, sondern verstößt auch gegen die von der Bundesagentur für Arbeit formulierten Umsetzungsregelungen von § 16i SGB II, wonach Frauen und Männer gleichberechtigt gefördert werden sollen.4


Werden Frauen und Männer gleichberechtigt gefördert?

Jahr

2019

2020

2021

Anteil Frauen an allen Langzeitleistungsbeziehenden im SGB II

52,6

52,4

52,4

Anteil Frauen an allen nach § 16i SGB II Geförderten

35,7

36,6

36,7