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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Schulbegleitung in NRW

Individuelle Bedarfsdeckung im Rahmen sogenannter Pool-Modelle

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, Menschen mit Behinderung Zugang zu einem inklusiven Unterricht im Regelschulsystem zu verschaffen und die notwendige Unterstu?tzung bereitzustellen, um wirksame Bildung zu ermöglichen. Auf dem Weg der schrittweisen Umsetzung dieser Herausforderung spielen neben vielen anderen Aspekten auch die Angebote der Schulbegleitung fu?r Kinder mit besonderem Unterstu?tzungsbedarf eine zentrale Rolle. Als wichtige personelle Ressource sind sie aus dem Schulalltag nicht mehr wegzudenken. Dabei ist festzustellen, dass sich der Anspruch an die Ausgestaltung und Qualität der Leistung verändert, dass die Anzahl der Schulbegleitungen stetig steigt, die strukturellen Rahmenbedingungen allerdings häufig ungeklärt sind.