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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

Position des Arbeitsausschusses Drogen und Sucht zur Entkriminalisierung von Cannabis

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Am 22. März 2024 wird der Bundesrat über das Cannabisgesetz (CanG) beraten. Der Arbeitsausschuss Drogen und Sucht der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen begrüßt diesen Beschluss und unterstützt nachdrücklich die Entkriminalisierung von Cannabis. Noch zu klärende Sachverhalte und Detailfragen in einzelnen hiervon berührten Themenfeldern können im Umsetzungsprozess nachgesteuert werden.

Diese Position basiert auf dem Erfahrungswissen der verbandlich organisierten Suchthilfe sowie umfassenden wissenschaftlichen Erkenntnissen betreffend Prinzipien der Gesundheit, des Jugendschutzes und der sozialen Gerechtigkeit. Die derzeitige prohibitive Politik im Umgang mit Cannabis hat sich als ineffektiv erwiesen und führt zu schwerwiegenden negativen Konsequenzen für die Gesellschaft.

1. Gesundheit

Die Kriminalisierung von Cannabis hat keinen signifikanten Einfluss auf den Konsum dieser Substanz. Stattdessen führt sie dazu, dass Menschen, die Cannabis konsumieren, stigmatisiert und kriminalisiert werden, was wiederum den Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung und Präventionsmaßnahmen behindert. Eine Entkriminalisierung würde es ermöglichen, den Fokus auf präventive Maßnahmen und auf eine evidenzbasierte Gesundheitspolitik zu legen, die darauf abzielt, Risiken zu minimieren und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.

2. Jugendschutz

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen betont die Bedeutung eines ganzheitlichen Ansatzes im Umgang mit Cannabis, der auch den Jugendschutz als zentrales Anliegen berücksichtigt. Eine Entkriminalisierung von Cannabis bietet die Möglichkeit, bereits bewährte präventive Maßnahmen zu stärken, den Zugang zu Präventionsangeboten und Beratung für Jugendliche zu erleichtern und ihnen bei Bedarf Unterstützung anzubieten. Wir fordern die Politik dazu auf, diese Aspekte sorgfältig zu berücksichtigen und eine Cannabispolitik zu gestalten, die den Schutz und das Wohl von Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt.

3. Soziale Gerechtigkeit

Die Kriminalisierung von Cannabis führt zu einer unverhältnismäßigen Belastung bestimmter Bevölkerungsgruppen, insbesondere von Menschen mit niedrigem Einkommen und ethnischen Minderheiten. Die Durchsetzung der aktuell prohibitiven Cannabispolitik führ zu Verhaftungen, Vorstrafen und einer Unterbrechung der Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten. Dies führt zu einer Spirale der Armut und sozialen Ausgrenzung. Eine Entkriminalisierung würde dazu beitragen, diese unverhältnismäßigen Auswirkungen zu verringern und die Gerechtigkeit im Strafrechtssystem wieder herzustellen.

Insgesamt ist die Entkriminalisierung von Cannabis ein wichtiger Schritt hin zu einer evidenzbasierten, gesundheitsorientierten und gerechten Drogenpolitik. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen appelliert an die politischen Entscheidungsträger und die Landesregierung Nordrhein-Westfalens, die beschlossene Gesetzgebung auch im Bundesrat zu unterstützen und bei der Nachsteuerung auf Bundes- und Landesebene die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, i.e. die Expertise der hauptamtlichen Suchthilfe einzubinden und zu beteiligen.

Arbeitsausschuss Drogen und Sucht der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der
Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen
Lenaustr. 41
40470 Düsseldorf
Kontakt: Tina Nagel | t.nagel@diakonie-rwl.de | Tel.: 0211/6398-273