Die Freie Wohlfahrtspflege kritisiert in ihrer Stellungsnahme, dass die Landesregierung das Altenpflegegesetz und seine Durchführungsverordnung (APG DVO) nicht substantiell ändern will. Und das, obwohl gegen die
Festsetzungs- und Feststellungsbescheide noch weit über 1.000 offene Widersprüche und
bereits über 100 Klagen vorliegen.