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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Detail

„Förderung von digitalen Beratungsangeboten gegen sexualisierte Gewalt nötig und hilfreich“

Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freie Wohlfahrtspflege begrüßt die neue Fördermaßnahme des Landes für Prävention und Nachsorge sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Zu diesem Zweck stellt das Ministerium für Kinder, Frauen, Familie und Integration (MKFFI) den Familienberatungsstellen zwei Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel sollen die digitale Infrastruktur verbessern helfen und zum Ausbau digitaler Beratungsangebote dienen.

„Wir freuen uns sehr über dieses Paket und verstehen es auch als Wertschätzung für die Arbeit unserer Beratungsstellen“, sagt Helga Siemens-Weibring, Vorsitzende des Arbeitsausschusses Kinder, Jugend und Familie der LAG Freie Wohlfahrtspflege. Gerade in der Corona-Krise und während des Lockdowns habe sich gezeigt, dass digitale Beratungsangebote ausgebaut werden müssten: „Das versteht jetzt jede und jeder – und in diesem Feld ist die Notwendigkeit ja auch unübersehbar“, sagt Siemens-Weibring mit Blick auf die Missbrauchs-Skandale in Lügde, Bergisch Gladbach und Münster. Dem MKFFI dankt sie ausdrücklich, denn die „Förderung von digitalen Beratungsangeboten gegen sexualisierte Gewalt ist nötig und hilfreich.“

Neben dem Ausbau der digitalen Infrastruktur sei auch die Entwicklung neuer Konzepte für die digitale Beratung notwendig. „Gerade bei Prävention und Nachsorge sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche könnte eine digitale Beratung Möglichkeiten eröffnen, die wir so bisher noch nicht nutzen konnten“, sagt Siemens-Weibring. Die jungen Menschen seien digital affin und oft virtuos – daran gelte es auch in der Beratung anzuknüpfen. Hilfe und Unterstützung könne dann beispielsweise unabhängig vom Ort und von festen Öffnungszeiten geleistet werden – zudem auch schnell und anonymisiert. „Digitale Angebote werden die Beratung von Mensch zu Mensch und beispielsweise psychologische oder therapeutische Hilfe nicht ersetzen, sondern überall da sinnvoll ergänzen, wo sie benötigt wird“, sagt Siemens-Weibring. Es gibt 264 geförderte Familienberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen, darunter fallen Erziehungsberatungsstellen, spezialisierte Beratungsstellen und Anlaufstellen bei Misshandlung und sexuellem Missbrauch von Kindern sowie Ehe- und Lebensberatungsstellen.

In der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW haben sich 16 Spitzenverbände in sechs Verbandsgruppen zusammengeschlossen. Mit ihren Einrichtungen und Diensten bieten sie eine flächendeckende Infrastruktur der Unterstützung für alle, vor allem aber für benachteiligte und hilfebedürftige Menschen an. Ziel der Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege NRW ist die Weiterentwicklung der sozialen Arbeit in Nordrhein-Westfalen und die Sicherung bestehender Angebote. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW weist auf soziale Missstände hin, initiiert neue soziale Dienste und wirkt an der Sozialgesetzgebung mit.