Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen tragen trotz einer hohen Impfrate in Nordrhein-Westfalen ein größeres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Um sie keiner unnötigen Gefahr auszusetzen, müssen sich alle Besucherinnen und Besucher auf das Coronavirus testen lassen. Das gilt auch für die Behindertenhilfe. Voraussichtlich könnten aber viele Einrichtungen die Menge der täglichen Testungen in dieser besuchsstarken Zeit nicht allein bewältigen. Jeder gültige und aktuelle Testnachweis, der mitgebracht wird, erleichtert die Gewährleistung der Besuchsmöglichkeiten.
Um viele Besuche und Begegnungen möglich zu machen, werden - wie schon im Vorjahr - zwischen dem 23. Dezember und dem 6. Januar die anerkannten Hilfsorganisationen in NRW (Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter, Malteser und Arbeiter-Samariter-Bund) mancherorts die stationären Pflegeeinrichtungen bei der Durchführung von Schnelltestungen für Besucherinnen und Besucher unterstützen. „Das hilft schon mal sehr“, sagt der LAG-Vorsitzende Hensel, „und wenn dann noch viele Besucherinnen und Besucher eine gültige Testbescheinigung mitbringen, wird es besser gelingen, das Miteinander zu ermöglichen.“
Die Pflicht, einen aktuellen Corona-Test vorzuweisen, der nicht älter ist als 24 Stunden, gilt ausnahmslos für alle Besucher medizinischer und pflegerischer Einrichtungen, also auch für Geboosterte. Ein Selbsttest reicht nicht aus.