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Aktiv für Arbeit

Aktionstage Arbeitsmarktpolitik 28. bis 30. September 2026

Menschen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, haben Anspruch auf Unterstützung auf ihrem Weg in Arbeit. Beratung, Qualifizierung, Coaching und öffentlich geförderte Beschäftigung helfen ihnen, berufliche Perspektiven zu entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Diese Angebote werden aus dem sogenannten Eingliederungstitel des Bundes finanziert. Doch seit Jahren reichen die Mittel für die Verwaltung der Jobcenter nicht aus. Deshalb werden immer häufiger zulasten der Menschen, die Unterstützung benötigen, Gelder aus der Arbeitsförderung in die Verwaltung umgeschichtet.

Mit den Aktionstagen setzen wir gemeinsam ein Zeichen für eine verlässliche Finanzierung aktiver Arbeitsmarktpolitik.
 

Mitmachen

Die Aktionstage leben vom Engagement der Träger vor Ort. Mögliche Aktionen sind beispielsweise:

  • Gespräche mit Bundestags- oder Landtagsabgeordneten sowie Kommunalpolitiker*innen
  • Tage der offenen Tür
  • Führungen durch Projekte und Werkstätten
  • Begegnungen mit Teilnehmenden
  • Presseaktionen
  • Erfolgsgeschichten aus der Praxis

Wir unterstützen Sie mit Materialien, Beratung und der landesweiten Öffentlichkeitsarbeit.

Jetzt Aktion anmelden

Warum jetzt?

Der Bundeshaushalt 2027 sieht zwar ausreichend Mittel für die Arbeitsförderung vor, gleichzeitig bleibt die Finanzierung der Verwaltung der Jobcenter erneut deutlich unter dem tatsächlichen Bedarf. Dadurch sind Umschichtungen in den Verwaltungshaushalt in Höhe von mindestens 1,5 Milliarden Euro voraussehbar.

Die Folge:

  • weniger Mittel für Beratung und Qualifizierung 
  • weniger öffentlich geförderte Beschäftigung 
  • weniger Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen 
  • eine Gefährdung bewährter Angebote der Freien Wohlfahrtspflege

Unsere Forderungen

Der Bund muss die die Mittel für die Verwaltung der Jobcenter realistisch, transparent und auskömmlich im Bundeshaushalt abbilden. Tarifsteigerungen, Inflation und steigende Sachkosten müssen vollständig berücksichtigt werden. Zugleich braucht es Entbürokratisierung, Digitalisierung und eine konsequente Aufgabenkritik, um Verwaltungskosten wirksam zu begrenzen und die Spielräume für aktive Arbeitsmarktpolitik in der Praxis zu sichern.

Die Erfahrungen seit 2005 zeigen: Die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Verwaltungs- und Eingliederungstitel schwächt die aktive Arbeitsmarktpolitik und erschwert eine bedarfsgerechte Förderung vor Ort. Sie muss deshalb beendet werden. Der Eingliederungstitel muss rechtlich, finanziell und politisch gestärkt werden. Eingliederungsmittel dürfen nicht länger zur Deckung strukturell unterfinanzierter Verwaltungshaushalte herangezogen werden.

Mittel für Qualifizierung, Beschäftigungsförderung und Stabilisierung müssen dort ankommen, wo sie gebraucht werden: bei Menschen, die Unterstützung auf dem Weg in Arbeit und gesellschaftliche Teilhabe benötigen. Wenn die im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel tatsächlich für aktive Arbeitsmarktpolitik eingesetzt werden, können deutlich mehr Menschen unterstützt statt nur verwaltet werden.

Der Haushaltsentwurf 2027 setzt dafür ein wichtiges Signal: 4,7 Milliarden Euro sind im Eingliederungstitel vorgesehen. Hinzukommen sollen Ausgabereste und Mittel aus dem Passiv-Aktiv-Transfer. Entscheidend ist jetzt, dass diese Mittel vollständig für aktive Arbeitsmarktpolitik eingesetzt werden. Dann können mehr Qualifizierung, Beschäftigung und Teilhabe konkret möglich werden.

NRW ist besonders stark von verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit und hohen Unterstützungsbedarfen betroffen. In keinem anderen Bundesland leben so viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Wenn ausreichend Eingliederungsmittel zur Verfügung stehen, können Jobcenter und Träger langzeitarbeitslose Menschen besser erreichen, berufliche Perspektiven eröffnen, öffentlich geförderte Beschäftigung ausbauen und soziale Teilhabe ermöglichen. Deshalb müssen die Eingliederungsleistungen in NRW dringend für aktive Arbeitsmarktpolitik eingesetzt werden. Nur so lassen sich tragfähige Perspektiven in Ausbildung und Beruf für jungen Menschen eröffnen und Beratung, Qualifizierung, und öffentlich geförderte Beschäftigung für langzeitarbeitslose Menschen verlässlich sichern.

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Aktionen vor Ort

Die dezentralen Aktionen sollen die Aktionstage Arbeitsmarktpolitik weitertragen. Auf diese Weise können sich alle Verbände beteiligen. Die Veranstaltungen werden fortlaufend hier ergänzt. Hier werden die vier der aktuellsten Veranstaltungen angezeigt.

Veranstaltung

Muster-Aktion

Datum
10. August 2026
Uhrzeit
16:00
Art der Veranstaltung
Tag der offenen Tür
Ort
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Adresse
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Veranstalter
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Fragen und Antworten

Aktive Arbeitsmarktpolitik umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Arbeitsplätze zu schaffen und erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Arbeit zu integrieren, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken.

Arbeitsmarktpolitische Förderung ist häufig mit sozialpädagogischer Begleitung, Beratung und stabilisierenden Hilfen verbunden. Ziel ist eine nachhaltige Unterstützung, etwa durch eine geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen – § 16e SGB II, Teilhabe am Arbeitsmarkt – § 16i SGB II), Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II), ganzheitliche Betreuung (§ 16k SGB II) sowie den Abbau von Vermittlungshemmnissen, zum Beispiel durch gezieltes Bewerbungstraining und Qualifizierungsmaßnahmen.

Die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik in den Jobcentern werden über den sogenannten Eingliederungstitel im Bundeshaushalt finanziert. Der Eingliederungstitel dient dazu, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Grundsicherungsbezug gezielte Förderangebote zu ermöglichen. Der Eingliederungstitel stellt damit die zentrale finanzielle Grundlage für alle Leistungen dar, die Menschen im SGB II auf dem Weg (zurück) in Arbeit unterstützen.

Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – bis zum 30. Juni 2026 Bürgergeld genannt – erhalten erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Als erwerbsfähig gilt, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann.

Leistungen nach dem SGB II erhalten folglich insbesondere Menschen,

  • die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind,
  • die erwerbstätig sind, aber mit ihrer Arbeit nur ein sehr niedriges Einkommen unterhalb der Grundsicherung erwirtschaften können,
  • sowie Personen ohne Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, wie beispielsweise junge Menschen, denen der Übergang von der Schule in Ausbildung oder Beruf (noch) nicht gelungen ist.

Jobcenter beraten erwerbsfähige Leistungsberechtigte und unterstützen sie dabei, Hindernisse auf dem Weg in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung abzubauen. Ziel ist, passende Förderung zu ermöglichen und Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Ob und welche Unterstützung angeboten werden kann, hängt jedoch von den verfügbaren Mitteln ab. Im Juni 2025 wurden rund zehn von 100 Personen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung unterstützt.

Aktive Arbeitsmarktpolitik bietet sehr unterschiedliche Formen der Unterstützung. 

  • Aktivierende und berufsorientierende Maßnahmen helfen dabei, berufliche Ziele zu klären, Kompetenzen sichtbar zu machen, Bewerbungssituationen zu trainieren und erste Schritte in Richtung Arbeit oder Ausbildung zu gehen.
  • Berufliche Qualifizierungen und Teilqualifizierungen vermitteln Kenntnisse, die auf dem Arbeitsmarkt gebraucht werden. Sie können fehlende Abschlüsse ergänzen, berufliche Übergänge erleichtern und neue Perspektiven eröffnen.
  • Berufliches Coaching unterstützt Menschen individuell, zum Beispiel bei persönlichen oder organisatorischen Hürden, bei der Stabilisierung im Alltag oder beim Einstieg in ein neues Arbeitsverhältnis.
  • Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II schaffen Tagesstruktur, Begegnung und neue berufliche Perspektiven. In Sozialen Betrieben, etwa Second-Hand-Kaufhäusern oder Stadtteilprojekten, entstehen zugleich konkrete Beiträge für das Gemeinwesen.
  • Geförderte Beschäftigung nach § 16i SGB II ermöglicht Menschen mit längerer Arbeitslosigkeit, schrittweise wieder im Arbeitsleben anzukommen – in Betrieben, Kommunen oder sozialen Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege.

Diese Angebote eröffnen berufliche Perspektiven, stärken Selbstwirksamkeit und gesellschaftliche Teilhabe. Gerade für junge Menschen sind Ausbildung, Arbeit und verlässliche Begleitung wichtige Faktoren für Stabilität, Gesundheit und Integration.

Seit 2022 stehen deutlich weniger Mittel für Eingliederungsleistungen zur Verfügung. 2025 spitzt sich diese Entwicklung weiter zu: Die Eingliederungsausgaben sinken auf ein historisches Tief von rund 2,8 Milliarden Euro. Gleichzeitig erreichen die Verwaltungsausgaben des Bundes mit rund 6,8 Milliarden Euro (inklusive des kommunalen Anteils an den Verwaltungskosten sind es rund 8 Milliarden Euro) einen Höchststand seit Einführung des SGB II. Im Bundeshaushalt waren für die Verwaltung jedoch nur 5,25 Milliarden Euro vorgesehen. Die Folge: 2025 lagen die Ausgaben des Bundes für die Verwaltung der Jobcenter 1,5 Milliarden Euro über dem Haushaltsansatz.

Dieses Geld fehlt dort, wo es dringend gebraucht wird: bei Qualifizierung, Beschäftigung und wirksamer Arbeitsmarktintegration. Für 2027 droht sich diese Entwicklung weiter zu verschärfen.

Der Haushaltsentwurf 2027 sieht für das SGB II 5,75 Milliarden Euro für Eingliederungsleistungen (einschließlich Ausgaberesten aus dem Vorjahr und Mitteln aus dem Aktiv-Passiv-Transfer) sowie 5,25 Milliarden Euro für die Verwaltungskosten der Jobcenter vor. Der Eingliederungstitel liegt damit aufgrund um 50 Millionen Euro höherer Ausgabenreste leicht über dem Vorjahresniveau.

Die Verwaltungskosten sind jedoch deutlich unterfinanziert. Der Ansatz liegt hier voraussichtlich um 1,5 Mrd. Euro unter dem tatsächlichen Bedarf.

Faktisch werden 2027 aufgrund der zu erwartenden Umschichtungen vom Eingliederungstitel in den Verwaltungshaushalt zum fünften Mal in Folge deutlich weniger Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung stehen. 

Tabelle öffnen

Für eine wirksame Arbeitsmarktintegration braucht es im SGB II ein verlässlich und bedarfsgerecht ausgestattetes Gesamtbudget. Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt jedoch eine deutliche Schieflage. Während die Verwaltungskosten der Jobcenter kontinuierlich gestiegen sind, sind die Ausgaben für Eingliederungsleistungen nach einem zwischenzeitlichen Anstieg infolge des Teilhabechancengesetzes seit 2022 deutlich zurückgegangen. 2025 spitzt sich diese Entwicklung weiter zu: Die vorliegenden Daten vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe weisen auf historisch niedrige Eingliederungsausgaben und zugleich auf einen Höchststand der Verwaltungsausgaben hin: Die Eingliederungsausgaben sind 2025 auf ein historisches Tief von rund 2,8 Milliarden Euro gesunken. Gleichzeitig erreichen die Verwaltungsausgaben des Bundes mit rund 6,8 Milliarden Euro (inklusive des kommunalen Anteils an den Verwaltungskosten sind es rund 8 Milliarden Euro) einen Höchststand seit Einführung des SGB II. Im Bundeshaushalt waren für die Verwaltung jedoch nur 5,25 Milliarden Euro vorgesehen. Die Folge: 2025 lagen die Ausgaben des Bundes für die Verwaltung der Jobcenter 1,5 Milliarden über dem Haushaltsansatz.

Die BA-Jahresstatistik für die Jahre 2010 bis 2024 zeigt, dass die Verwaltungskosten im SGB II nominal von rund 4,2 auf rund 6,45 Milliarden Euro angestiegen sind – ein Plus von etwa 53,4 Prozent. Im gleichen Zeitraum sanken die Ausgaben für Eingliederungsleistungen von rund 5,71 auf rund 3,68 Milliarden Euro – ein Rückgang um etwa 35,5 Prozent. Damit verschiebt sich das Gewicht im SGB II seit Jahren weg von aktiver Förderung und hin zu Verwaltung und passiven Leistungen.

Seit Jahren liegen somit die für die Verwaltung der Jobcenter eingeplanten Mittel regelmäßig unter dem tatsächlichen Bedarf. Die meisten Jobcenter schichten deshalb Mittel um, die eigentlich für Beratung, Qualifizierung und öffentlich geförderter Beschäftigung arbeitsloser Menschen vorgesehen sind. Nur wenige Jobcenter kommen ohne solche Umschichtungen in größerem Umfang aus.

Die folgende Tabelle belegt die Entwicklung der SGB II Ausgaben zwischen 2010 und 2024.
Tabelle öffnen
Eine Grafik des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) inklusive Kurzanalyse zu den Ausgaben für Leistungen nach dem SGB II1 nach Ausgabenarten 2010 bis 2024 in Milliarden Euro und Anteile in Prozent der Gesamtausgaben sowie Gesamtausgaben gemessen am Bruttoinlandsprodukt in Prozent finden Sie hier.
Grafik öffnen

Da zur Höhe der Umschichtungen auf der Ebene der einzelnen Jobcenter keine direkten Daten der Bundesagentur für Arbeit vorliegenvorliegen wird auf die Auswertungen des Bremer Institut für Arbeitsmarkt und Jugendberufshilfe für die Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft (JC gE) verwiesen, die Sie hier finden.
Auswertung des BIAJ: Umschichtungen der JC gE

Nordrhein-Westfalen muss verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit entschlossen angehen. In keinem anderen Bundesland leben so viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Strukturwandel, Zuwanderung und Fluchtmigration haben regionale Armutsrisiken verschärft. 

Besonders sichtbar wird dies in verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit und einem hohen Anteil junger Menschen ohne Berufsabschluss. Mehr als 720.000 junge Erwachsene zwischen 20 und 34 Jahren in NRW verfügen über keinen Berufsabschluss. Mit einem Anteil von 21,4 Prozent gegenüber 19 Prozent bundesweit ist Ausbildungslosigkeit in NRW überdurchschnittlich verbreitet. Als bevölkerungsreichstes Bundesland vereint NRW zugleich einen erheblichen Teil der bundesweiten Herausforderung auf sich. Die Gestaltung gelingender Übergänge von der Schule in Ausbildung gehört deshalb zu den zentralen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Herausforderungen des Landes.