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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen e. V. | Übersicht

Arbeitslosenreport NRW 1 | 2020

Die Veröffentlichung des Arbeitslosenreports 1/2020 der Freien Wohlfahrtspflege NRW hatte die zuständige Arbeitsgruppe im Arbeitsausschuss Arbeit/Arbeitslosigkeit langfristig im Voraus geplant. Am 26. März sollte dieser eigentlich mit zum Thema „Teilhabechancengesetz: Erste Bilanz“ Zahlen, Daten und Fakten präsentieren und verbunden mit Bewertungen und Forderungen landesweit an die Medien verschickt werden.

Dann kam Corona. Wir haben uns intensiv mit der veränderten Situation auseinandergesetzt und sind (schweren Herzens) übereingekommen, dass eine Veröffentlichung dieses Arbeitslosenreports aktuell nicht angezeigt ist. Die Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen binden derzeit überall nahezu alle Kräfte. Das hat berechtigt Vorrang vor der Medienarbeit zum Arbeitslosenreport. Zudem sehen wir, dass das Thema „Teilhabechancengesetz“ angesichts der Nöte vieler Menschen, die von Kurzarbeit und drohendem Arbeitsplatzverlust betroffen sind, zu speziell ist, um derzeit in der Öffentlichkeit wirksam platziert zu werden.

Mit dem Arbeitslosenreport 1/2020 wird die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW also ausnahmsweise nicht an die Medien herantreten. Dennoch stellen wir den Text, die Graphiken und alle Zahlen des Arbeitslosenreports, so, wie er bereits Anfang März fertig war, im Internet an dieser Stelle zur Verfügung.

Inhaltlich hätten wir mit einer Veröffentlichung des Arbeitslosenreports „Teilhabechancengesetz: Erste Bilanz“ folgende Botschaften verbunden:

  • Ein Jahr nach Inkrafttreten nahmen im Januar 2020 laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit in NRW knapp 12.300 Personen an einem der Instrumente des Teilhabechancengesetzes teil. Die geplante Zielgröße des NRW-Arbeitsministeriums von 15.000 Teilnehmenden wurde damit zu ca. 82 Prozent erreicht. Vor allem im letzten Quartal hat die Aufnahme neuer geförderter Arbeitsverhältnisse an Dynamik verloren.

  • Die Wohlfahrtsverbände in NRW ziehen deshalb eine gemischte erste Bilanz.
  1. Positiv wird bewertet, dass es nun möglich ist, Langzeitarbeitslose bis zu fünf Jahre lang mit Lohnkostenzuschüssen in regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen zu fördern; gleich, ob sie bei privatgewerblichen Unternehmen, Kommunen oder gemeinnützigen Trägern arbeiten. Auch das beschäftigungsbegleitende Coaching wird begrüßt. Es hilft den Geförderten, oftmals enorme soziale Schwierigkeiten auszuräumen, das Arbeitsverhältnis zu stabilisieren und dauerhafte Zukunftsperspektiven zu entwickeln.

  2. Eher kritisch wird angemerkt, dass die Zahl der in NRW neu nach dem Teilhabechancengesetzt geförderten Personen (12.300) bislang gerade ausreichte, um weggefallene Förderungen in anderen Programmen zu kompensieren (ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung Langzeitarbeitsloser; Bundesprogramm Soziale Teilhabe). In NRW gab es im Januar 2020 immer noch 240.000 Langzeitarbeitslose, und über 1,6 Millionen Menschen lebten von Hartz IV - da reicht es nicht, nur 15.400 Personen einen Lohnkostenzuschuss für einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz zu gewähren. Die Förderung muss früher ansetzen und mehr Menschen erreichen.
  • Die Freie Wohlfahrtspflege in NRW hat die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes von Anfang an konstruktiv unterstützt. Sie appelliert nun an alle Arbeitsgeber (gemeinnützige, kommunale, privatgewerbliche), die Fördermöglichkeiten des Teilhabechancengesetzes tatsächlich auszuschöpfen. Alle beteiligten Partner dürften in ihren Bemühungen jetzt nicht nachlassen.

  • Mehr als die Hälfte der bisher Geförderten hat nach den Daten der Bundesagentur für Arbeit keine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Freie Wohlfahrtspflege sieht, dass in der ersten Phase der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes grundsätzlich die richtige Zielgruppe erreicht wurde. Gleichwohl gibt es noch Verbesserungspotentiale, denn in NRW sind rund drei Viertel aller Arbeitslosen im Hartz-IV-System ohne Berufsabschluss. Das Teilhabechancengesetz eröffnet neue Chancen, auf diese enormen Qualifizierungspotentiale einzugehen. Außerdem appelliert die Freie Wohlfahrtspflege, mehr neue Möglichkeiten der gezielten Ansprache und Förderung von langzeitarbeitslosen Frauen zu erproben.

  • Mit Blick auf die in 2020 anstehende erste Evaluation des Teilhabechancengesetzes durch das IAB fordert die Freie Wohlfahrtspflege, insbesondere die Qualität des Coachings unter die Lupe nehmen. Gebraucht werden fachlich sehr gute Coaches, die Lösungen für den individuellen Bedarf in einer konkreten Situation anbieten und Wertschätzung vermitteln können. Das war bislang zu oft nicht der Fall.

  • In ihrem Arbeitslosenreport dokumentieren die Wohlfahrtsverbände, dass in den vergangenen zehn Jahren in der Beschäftigungsförderung ein Programm dem anderen folgte. Diese „Programmitis“ verursachte immensen Verwaltungsaufwand, ohne das Grundproblem einer verfestigten Langzeitlosigkeit insbesondere bei Menschen in komplexen sozialen Schwierigkeiten zu beheben, denen der normale Arbeitsmarkt keinen auskömmlichen regulären Arbeitsplatz bieten kann.

  • Die Freie Wohlfahrtspflege in NRW fordert deshalb schon jetzt eine „doppelte Entfristung“ der Fördermöglichkeiten im Teilhabechancengesetz:
  1. zum einen muss das in § 16 i SGB II gesetzlich geregelte Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt (im Unterschied zu Regierungsprogrammen) grundsätzlich unbefristet gelten und nicht nur bis zum 31.12.2025,

  2. zum anderen muss es in Ausnahmefällen möglich sein, besonders benachteiligte Personen auch über die Frist von fünf Jahren hinaus mit Lohnkostenzuschüssen bei der Teilhabe an Erwerbsarbeit zu unterstützen, wenn die Aufnahme bzw. der Erhalt einer Beschäftigung anders nicht gelingen.

Zugänge und Bestand
Im Januar 2020 wurden in NRW knapp 12.300 Personen mit einem der beiden Instrumente des Teilhabechancengesetzes (THCG) gefördert. Mehr

Geförderte Beschäftigung
Die neuen Instrumente führen bislang nicht zu einem nennenswerten Ausbau der öffentlichen Förderung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen. Mehr

Zielgruppe
Bei den Geförderten handelt es sich überwiegend um Männer und Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Frauen sind in beiden Instrumenten deutlich unterrepräsentiert. Mehr


Kennzahlen NRW

Jan. 2020895.987
Dez. 2019871.718
Nov. 2019867.523
Jan. 2019877.982

Unterbeschäftigung | Die Zahl der Unterbeschäftigten im engeren Sinne enthält auch all jene Personen, die faktisch arbeitslos sind, aber zum Zeitpunkt der statistischen Erfassung nicht als Arbeitslose gezählt wurden, weil sie z. B. an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnahmen oder krankgeschrieben waren. Sie ist daher die ehrlichere Arbeitslosenzahl. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die Zahl der Unterbeschäftigten im Januar 2020 um 2,1 Prozent auf 895.987 gestiegen. Mehr

 

Jan. 2020244.872
Dez. 2019237.335
Nov. 2019237.757
Jan. 2019258.294

Langzeitarbeitslosigkeit | Im Januar 2020 gab es 244.872 Langzeitarbeitslose. Das entspricht 37,1 Prozent aller Arbeitslosen. Gegenüber dem Vorjahresmonat ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen um 5,2 Prozent gesunken. Als langzeitarbeitslos gelten Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. Weil die Dauer der Arbeitslosigkeit jedoch unter anderem nach der Teilnahme an einer Maßnahme wieder von vorn gezählt wird, unterzeichnet die offizielle Zahl das wahre Ausmaß der Langzeitarbeitslosigkeit. Mehr

 

Jan. 20201.624.790
Dez. 20191.617.615
Nov. 20191.621.155
Jan. 20191.676.692

Personen in Bedarfsgemeinschaften | Zu den Personen in Bedarfsgemeinschaften zählen alle Menschen, die in einem Hartz-IV-Haushalt leben. Im Januar 2020 waren es 1,62 Millionen. Im Vergleich zum Januar des Vorjahres ist ihre Zahl um 3,1 Prozent gesunken. Mehr