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Kommentierung der Haushaltsplanung 2026 der NRW-Landesregierung durch die LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW

Grundsätzlich ist es positiv zu bewerten, dass der jetzt vorgelegte Haushaltsplanentwurf der Landesregierung, trotz herausfordernder Rahmenbedingungen, Stabilität signalisiert und auf Kürzungen im größeren Rahmen verzichtet. 

Insbesondere begrüßt die Freie Wohlfahrtspflege den geplanten Aufwuchs der ihr zugewiesenen Konzessionsmittel um 578.700 Euro. Damit sendet die Landesregierung ein wichtiges Signal für die Anerkennung der Arbeit der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege. Der Aufwuchs fängt jedoch die Kürzungen des vergangenen Jahres in den Zuschüssen für die Angebote der Freien Wohlfahrtspflege nicht auf. Die Zuwendungen aus der Globaldotation und den Konzessionsmitteln an die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW haben sich im Vergleich zu 2024 um fast 500.000 Euro reduziert.

Insgesamt werden die Haushaltstitel in den Arbeitsfeldern der Freien Wohlfahrtspflege überwiegend „überrollt“. Dynamisierungen sind in vielen Bereichen nicht vorgesehen. Es besteht damit die Gefahr, dass tarif- und inflationsbedingte Kostensteigerungen faktisch zu einem weiteren Abbau von Strukturen führen. Statt Bedarfen gerecht zu werden und soziale Teilhabe zu sichern, wird damit der bestehende Rückgang an Angeboten verstetigt. In der Folge werden Träger in ihrer Handlungsfähigkeit geschwächt und die tatsächlich zu erbringenden Eigenanteile der Träger für die Aufrechterhaltung ihrer Angebote steigen. Familien, Kinder, geflüchtete Menschen sowie weitere besonders betroffene vulnerable Gruppen haben auf diese Weise weniger Zugang zu Unterstützung, während gleichzeitig die Quantität und Qualität der Angebote sinkt und die regionale Ungleichverteilung innerhalb des Landes zunimmt.

Um gesellschaftliche Teilhabe zu sichern und die sozialen Infrastrukturen zukunftsfähig zu gestalten, wäre an sich ein spürbarer Aufwuchs der Mittel und deren dynamische Anpassung an tarifliche oder inflationsbedingte Kostenentwicklungen zwingend erforderlich. Der Haushaltsplanentwurf stabilisiert lediglich auf niedrigem Niveau, anstatt die Handlungsmöglichkeiten der Träger zu erweitern und den steigenden Bedarfen gerecht zu werden. Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten Handlungsfelder ein.

 

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