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LAG FW NRW Positionspapier zur Schulsozialarbeit, aktualisierte Fassung 2026, Stand 11.3.2026

Einleitung: Schulsozialarbeit hat sich als eine enge Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule etabliert und bewährt. Als eigenständiges, im Schulalltag verankertes Angebot, trägt Schulsozialarbeit dazu bei, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern und zu unterstützen. Ihr besonderer Ansatz besteht darin, Handlungsformen, Arbeitsansätze und Ziele der Jugendhilfe als niedrigschwelliges Angebot am Ort Schule zu gewährleisten.

Schulsozialarbeit bietet allen Kindern und Jugendlichen wichtige Unterstützung und vernetzt die Schule mit sozialen Diensten, Vereinen und Initiativen.
Obgleich Schulsozialarbeit ein professionell und konzeptionell entwickeltes und anerkanntes Arbeitsfeld darstellt, fehlt bis heute eine langfristige, gesetzlich verankerte und flächendeckende Absicherung. Bislang ungeklärte Fragen der fachpolitischen Zuständigkeit und rechtlichen Verortung der Schulsozialarbeit verhindern vielfach, dass sie das ihr innewohnende Potential voll entfalten kann.

Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich mit der vorliegenden Positionierung dafür ein, dass Schulsozialarbeit als fachlich aus der Kinder- und Jugendhilfe begründetes Angebot verbindlich geregelt, dauerhaft etabliert, qualitativ abgesichert und auskömmlich finanziert wird.

Verortung von Schulsozialarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe

Neben Schulsozialarbeiter*innen leisten auch andere Berufsgruppen wie Lehrer*innen, Erzieher*innen oder Schulpsycholog*innen wertvolle und unverzichtbare soziale Arbeit an Schulen. Das spezifische Aufgabenprofil der Schulsozialarbeit liegt im Verhältnis zu diesen Berufsgruppen insbesondere in der sozialraumorientierten Vernetzung und Kooperation mit Jugendämtern sowie Angeboten, Einrichtungen und Diensten freier Träger. In der Jugendhilfe verortete Schulsozialarbeiter*innen bringen aufgrund ihrer institutionellen Einbindung und Professionalität ideale Voraussetzungen für diese Netzwerkarbeit mit und leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Öffnung von Schulen.

Auf der anderen Seite gewährleisten sie in der Arbeit mit jungen Menschen die notwendige Neutralität. Schulsozialarbeiter*innen können unabhängig von Noten und Selektionsdruck agieren, was gerade für problembelastete Jugendliche in weiterführenden Schulen oder sozial benachteiligte Eltern oftmals eine unabdingbare Voraussetzung für die Wahrnehmung niedrigschwelliger Beratungsangebote ist.

Nicht zuletzt verringert sich die Gefahr einer Vereinnahmung und Indienstnahme der Schulsozialarbeit durch die Institution Schule (z.B. durch Unterrichtseinsatz bei Lehrerausfall), wenn die Schulsozialarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe verankert ist. Eine in der Jugendhilfe verankerte Schulsozialarbeit kann deutlich besser gewährleisten, dass sich die Schulsozialarbeit primär an den Interessen und Bedarfen der Kinder und Jugendlichen selbst orientiert und nicht an denen der Institution Schule.

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW plädiert deshalb für eine konsequente Verortung der Schulsozialarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe. Fachkräfte der Schulsozialarbeit sind außerhalb des Schulsystems bei anerkannten Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe anzustellen. Träger der Freien Wohlfahrtspflege in NRW beschäftigten im Schuljahr 2024/2025 an 994 Schulen aus allen Schulformen rund 1.200 Schulsozialarbeiter*innen. Gerade die freien Träger verfügen über ein hohes Maß an Flexibilität und Innovation sowie die notwendigen sozialpädagogischen Kompetenzen und Netzwerke.

Angesichts der in den letzten Jahren und Jahrzehnten rasant gestiegenen Ausweitung der Schulsozialarbeit forderte die LAG FW NRW schon lange eine gesetzliche Verortung der Schulsozialarbeit im SGB VIII. Diese wurde im Juni 2021 durch den neuen § 13a vollzogen.

Trotz dieser gesetzlichen Verortung der Schulsozialarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe und des in Deutschland geltenden Subsidiaritätsprinzips (vgl. SGB VIII, § 4, Abs. 2) ist die bei freien Trägern angesiedelte Schulsozialarbeit in NRW zunehmend gefährdet. Die aktuell geltende Förderrichtlinie des Landes NRW zur Schulsozialarbeit wird schon am 31.7.2028 wieder außer Kraft treten. Langfristige Perspektiven, wie sie bei der landesbediensteten Schulsozialarbeit gegeben sind, können den bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege beschäftigten Schulsozialarbeiter*innen unter diesen Rahmenbedingungen nicht geboten werden. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels wird die Gewinnung und langfristige Bindung des Personals hierdurch erheblich erschwert. Weiterhin kritisieren wir die fehlende Dynamisierung der Fördermittel. Der im Landeshaushalt festgelegte Ansatz in Höhe von derzeit 57,7 Millionen Euro wurde trotz erheblicher Tarifsteigerungen und der damit verbundenen Erhöhung der Personalkosten seit mehreren Jahren nicht erhöht. Sofern Kommunen diese Finanzierunglücke nicht auffangen, sehen sich freie Träger gezwungen, die Schulsozialarbeit als Tätigkeitsfeld aufzugeben.

Mit ihrer Entscheidung, dass Stellen der Schulsozialarbeit, die über das Startchancenprogramm des Bundes finanziert werden, nur als Landesstellen und nicht bei freien Trägern angesiedelt werden dürfen, hat die Landesregierung zu einer weiteren Schwächung der Schulsozialarbeit in freier Trägerschaft beigetragen.

Profilschärfung der Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit ist Beziehungsarbeit und basiert auf dem Grundsatz der Vertrauensbildung. Sie ist eine sehr enge Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule und bietet in ihrer präventiv ausgerichteten Arbeit leicht zugängliche Hilfs-, Unterstützungs- und Beratungsangebote im Sozialraum für jede*n Einzelne*n sowie gruppenbezogene Angebote. In den letzten Jahrzehnten hat das Arbeitsfeld bundes- und landesweit eine erhebliche Ausweitung erfahren. Schulsozialarbeiter*innen sind wichtige Netzwerkpartner bei der Entwicklung eines Gesamtkonzeptes der Bildung, Erziehung und Betreuung an Schulen geworden.

Insgesamt muss das Arbeitsfeld als extrem heterogen bezeichnet werden: Schulsozialarbeiter*innen arbeiten „mit einem breiten Spektrum fachlicher Qualifikationen an verschiedenen Schultypen [von der Grundschule bis zum Berufskolleg], in unterschiedlichen Trägerkonstellationen, auf divergierenden Rechtsgrundlagen und auf Basis unterschiedlicher Finanzierungsmodelle.“ (Deutsches Jugendinstitut 2017, S. 43)

An vielen Schulen muss dementsprechend das besondere Aufgabenprofil der Schulsozialarbeit in Abgrenzung zu anderen an der Schule tätigen Berufsgruppen erst noch entwickelt werden. Einheitliche rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen würden zu einer inhaltlichen Profilierung der Schulsozialarbeit beitragen. Wir fordern Schulsozialarbeit als festen Bestandteil in Konzepten von Schulen und Ganztagsangeboten sowie in der kommunalen Bildungslandschaft zu verankern. Subsidiarität und Trägervielfalt sind zu dabei zu gewährleisten.

Mindeststandards

Um das Profil und die Wirksamkeit der Schulsozialarbeit in NRW zu stärken, braucht es aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege NRW einheitliche Mindeststandards für alle Bereiche der Schulsozialarbeit im Hinblick auf Personalschlüssel, Räume und Qualifikationen.

Schulsozialarbeit braucht fachlich qualifiziertes Personal (sozialpädagogische oder vergleichbare Ausbildung) und spezifische Angebote zur Fort- und Weiterbildung, die das vielfältige Spektrum der Aufgaben und Themen abdecken (z. B. Kinderschutz, Mobbing, genderbezogene Angebote, Schulabsentismus, Mediennutzung, Gesprächsführung mit Eltern u.v.m.).

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW beobachtet aber stattdessen viele Teilzeitstellen, fortlaufend befristete Arbeitsverträge, Konkurrenz durch andere Programme des Landes NRW (bspw. sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase oder das Startchancenprogramm) und daraus resultierend eine hohe Personalfluktuation. Die unsichere Zukunftsperspektive stellt Mitarbeiter*innen, Träger sowie alle Adressat*innen von Schulsozialarbeit vor enorme Herausforderungen.

Für ihre Arbeit brauchen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter feste Räume an jeder Schule, die für Kinder und Jugendliche uneingeschränkt zugänglich sind. Sie benötigen aber auch eine geschützte Atmosphäre für Beratungen, für Einzelfallhilfen und Gruppenarbeit. Das schließt auch ein transparentes Sachkostenbudget ein, um Räume angemessen ausstatten zu können bspw. mit Schreibtisch und abschließbaren Schränken zur Aufbewahrung von Dokumenten, Gesprächsergebnissen und pädagogischen Materialien.

Schulsozialarbeit sollte unbefristet an allen Schulformen und jedem Schulstandort zur Verfügung stehen. Die einzelnen Stellenanteile können aufgrund der Bedarfe der einzelnen Schulen variieren. Hierfür sind Indikatoren zu definieren.

Kontinuität sicherstellen

Eine Kernaufgabe von Schulsozialarbeiter*innen ist die individuelle Beratung und Unterstützung primär von Schüler*innen und sekundär auch von Eltern und Lehrer*innen. Schulsozialarbeit in NRW ist damit zu einem zentralen Anlaufpunkt für Kinder, Jugendliche und deren Eltern geworden; sie ergänzt das Lehrerkollegium um weitere pädagogische Kompetenzen mit Fokus aus der Jugendhilfe.

Wirksame Hilfe ist aber nur auf der Grundlage vertrauensvoller Beziehungen möglich, die langsam wachsen müssen. Schulsozialarbeit ist wie kaum ein anderes soziales Handlungsfeld auf personale Kontinuität angewiesen. Durch niederschwellige, vertrauliche Einzel- und Gruppenangebote, Hausbesuche, Elterncafés oder die Begleitung bei Elternsprechtagen finden Schulsozialarbeiter*innen Zugänge zu Kindern, Jugendlichen und deren Familien. Sie helfen Berührungsängste ab- und neue Kontakte aufzubauen, begleiten bei Behördengängen oder geben Tipps beim Ausfüllen von Anträgen. Damit schließt Schulsozialarbeit eine Lücke in der Präventionskette und verhilft Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit.

Schulsozialarbeiter*innen stehen darüber hinaus vor der komplexen Herausforderung, das System Schule mit Angeboten zahlreicher außerschulischer Partner im Sozialraum zu vernetzen. Sie greifen pädagogische Themen altersgerecht auf (z.B. über Beratung, Trainings oder Vorträge) und können als Lotsen an zentrale Anlaufstellen (Beratungsstellen, Jugendtreffs usw.) im Sozialraum verweisen. Effektive Netzwerkarbeit setzt aber ebenfalls ein gegenseitiges Vertrauen aller beteiligten Partner und umfassende Kenntnisse der örtlichen Angebote und Strukturen voraus.

Aufgrund einer bisher fehlenden langfristigen Absicherung in einigen Feldern der Schulsozialarbeit in NRW können aber für viele Schulsozialarbeiter*innen nur befristete Verträge ausgestellt werden. In Kombination mit dem allgemeinen Fachkräftemangel im sozialen Bereich führt dies an vielen Stellen zu einer personellen Fluktuation, die die Wirksamkeit der Schulsozialarbeit erheblich einschränkt. Das führt zu Unsicherheiten bei Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, Lehrkräften, pädagogischem Personal aber auch bei Kooperationspartner*innen im Sozialraum, zu denen gute Kontakte bestehen. Notwendig ist deshalb die Entfristung aller Mittel für Schulsozialarbeit!

Quantitative Weiterentwicklung

Wir fordern weiterhin einen bedarfsgerechten Ausbau der Schulsozialarbeit, denn diese ist in NRW noch in sehr unterschiedlicher und vielfach unzureichender Dichte an Schulen präsent. Längst nicht alle Schulen in NRW profitieren von Schulsozialarbeit. Beim weiteren Ausbau sollte aber Qualität vor Quantität gestellt werden. Weitere zeitlich befristete und schnell gestrickte Förderprogramme, die ohne Abstimmung mit den Freien Trägern der Jugendhilfe eingeführt werden, sind einer langfristigen Etablierung und Qualitätssicherung der Schulsozialarbeit nicht dienlich.

Bei einer Verortung der Schulsozialarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe ist außerdem sicherzustellen, dass die Kommunen ausreichend finanziell unterstützt werden. Hier muss die Landesregierung eine auskömmliche, dauerhafte und dynamisierte Grundförderung für alle Kommunen zur Verfügung stellen. Der Umfang und die Qualität der Schulsozialarbeit dürfen nicht von der Finanzkraft der Kommunen abhängen.

Wir fordern neben einer soliden Finanzierung deshalb auch eine stetige Dynamisierung aller finanziellen Mittel für Schulsozialarbeit.

Fazit

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW setzt sich dafür ein, dass eine in der Kinder- und Jugendhilfe verortete Schulsozialarbeit ein fester Bestandteil an allen Schulen in NRW wird. Um Schulsozialarbeit für alle Schüler*innen gewährleisten zu können, muss diese als dauerhaftes Regelangebot verankert werden. Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen vertritt daher die folgenden Positionen:

  • Konsequente Verortung der Schulsozialarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Einführung einheitlicher Mindeststandards im Hinblick auf Personalschlüssel, Räume, Sachmittel und Qualifikationen für alle Formen der Schulsozialarbeit
  • Entfristung und Dynamisierung aller finanziellen Mittel für Schulsozialarbeit
  • bedarfsgerechter Ausbau der Schulsozialarbeit, aber: Qualität vor Quantität

 

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