Das Papier signalisiert eine grundsätzliche Bereitschaft zur Entlastung der Träger, der Mitarbeitenden in den Einrichtungen und der Eltern, was wir ausdrücklich begrüßen. Es verdeutlicht den Willen, gemeinsam an einer zukunftsfähigen Weiterentwicklung des Systems zu arbeiten. Einige Fragen müssen bei der Entwicklung und Umsetzung eines neuen KiBiz konkretisiert, geklärt und ergänzt werden, damit Träger mit Qualität ein stabiles Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangebot für Kinder vorhalten können. Darüber hinaus halten wir ein erkennbares Bekenntnis der Landesregierung zur Umsetzung von Inklusion in den Tageseinrichtungen für Kinder für erforderlich, so dass Finanzierungs-, Personal- und Raumkonzepte konsequent darauf ausgerichtet werden, allen Kindern Teilhabe zu ermöglichen.
Einzelne Aspekte des Papiers werden zudem neue Herausforderungen und Probleme für die Träger bedeuten. Diese wollen wir gemeinsam bearbeiten – im Sinne der in der Präambel formulierten
Zielsetzung: ehrlich, gemeinsam, lösungsorientiert.
Allen Überlegungen und Anpassungen sind die Bedürfnisse der Kinder und das Kindeswohl voranzustellen.
Im Folgenden nehmen wir zu den einzelnen Aspekten des Eckpunktepapiers Stellung und formulieren daraus resultierende Fragen:
Grundsätzliche Anmerkungen:
Ausgangspunkt der Arbeit von Tageseinrichtungen für Kinder ist ein Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrag, der „Bildungsgerechtigkeit“ und nicht ein „Aufstiegsversprechen“ ermöglicht. Im Vereinbarungstext heißt es weiter, dass „mehr Geld allein nicht ausreicht, um die Betreuung für Kinder, Eltern und Fachkräfte verlässlicher zu gestalten und damit dem Bildungsauftrag gerecht zu werden.“ Diese Einschätzung teilen wir grundsätzlich, möchten betonen, dass eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung die Grundvoraussetzung für die Sicherung sowie für jede qualitative und strukturelle Weiterentwicklung des Systems der Betreuung, Erziehung und Bildung darstellt. Zwar hat auch aus unserer Sicht die Versechsfachung der Landesmittel in den letzten 15 Jahren nicht zu einer nachhaltigen Stabilität des Systems geführt, was jedoch unseres Erachtens auch auf den immensen Ausbau von (U3) Betreuungsplätzen sowie auf die Einführung der Beitragsfreiheit für die beiden letzten Kindergartenjahre vor der Einschulung und die Einführung der Finanzierung weiterer Leistungsbestandteile zurückzuführen ist. Weitere wesentliche Aspekte waren insbesondere in den letzten Jahren die erheblichen Tarifsteigerungen sowie die Belastung durch die hohe Inflation in Folge des Ukrainekrieges. Daher mag mehr Geld allein nicht ausreichen, ist aber unabdingbar für die Aufhebung der bestehenden Unterfinanzierung und die Stabilisierung des Kita-Systems.
In diesem Eckpunktepapier wird deutlich, dass diese Vereinbarung auf weitere notwendige Schritte zur Weiterentwicklung des Systems hinweist, die bei der Erlangung von weiteren finanziellen und personellen Spielräumen weiterverfolgt werden müssen.
Der anvisierte Zeitraum der Umsetzung der Maßnahmen für Juli 2027 wird ohne Überbrückungsmaßnahmen für etliche Träger zu spät sein. Hier ist es unseres Erachtens erforderlich, Maßnahmen insbesondere der Finanzierung auch schon für das Kindergartenjahr ab dem 01.08.2026 zu ergreifen.
Rückmeldungen zu den einzelnen Aspekten:
1. Vereinfachung der Verwendungsnachweisprüfung
Neben der vorgesehenen Abschaffung der Prüfungsstufe durch die Landesjugendämter benötigen die Träger eine deutliche Verschlankung und im Sinne einer Pauschale, da diese Maßnahme zu einem wirklichen Bürokratieabbau für alle Seiten führen und dem vom Land formulierten Ziel „auf Vertrauen, statt auf Bürokratie zu setzen“ entsprechen würde. Der Ersatz durch andere Formen des Berichtswesens darf nämlich nicht zu einem Mehraufwand der Träger führen.
Vorhandene Daten in Kibiz Web sollten, wie im Papier vorgesehen, von allen Beteiligten genutzt werden können. Auf weitere Erhebungen sollte möglichst verzichtet werden.
2. Sonderförderungen zusammenlegen und optimieren
Die Zusammenführung von plusKitas, Sprachkitas und NRW-Familienzentren ist nur sinnvoll, sofern das spezifische Profil der Programme, insbesondere der NRW-Familienzentren als Knotenpunkte in den Sozialräumen, die Höhe der Mittel und die Trägeranteilsneutralität sowie die Förderung der entsprechenden Fachberatung für die Träger erhalten bleiben.
Die Integration der Förderrichtlinie Kita-Helfer*innen ins KiBiz als Aufschlag auf die Kindpauschale begrüßen wir – unter der Voraussetzung der Trägeranteilsneutralität.
Wir begrüßen ausdrücklich den Einbezug bisheriger Einzelförderprogramme in das KiBiz und die damit einhergehende Dynamisierung der Fördersätze.
Eine Überprüfung von Sonderförderungen oder Überführung in andere Fördertöpfe muss den nachstehenden Kriterien entsprechen: Der Erhalt der Trägervielfalt ist ein ausgesprochenes Ziel.
Eine Schlechterstellung von bestimmten Einrichtungsarten (eingruppige Kitas und Waldkitas) muss vermieden werden; eine Dynamisierung dieser ins KiBiz integrierten Sonderförderungen ist umgehend erforderlich.
3. Vereinfachung der Planungsgarantie
Über die Planungsgarantie werden nicht nur die Personalkosten, sondern auch die Sach- und Investitionskosten abgesichert. Allein in den letzten drei Jahren haben die Träger mehrere Hundertmillionen Euro jährlich über die Planungsgarantie abgesichert. Auch angesichts unsicherer demografischer Entwicklungen darf sie nicht ersatzlos entfallen, um das System nicht nachhaltig zu erschüttern.
Gemeinsame Überlegungen über eine Vereinfachung der Regelungen zur Planungsgarantie oder alternative Instrumente zur betriebswirtschaftlichen Absicherung der Träger auf dem derzeitigen Absicherungsniveau begrüßen wir sehr, da auch wir die Umsetzung der Planungsgarantie für sehr verwaltungsaufwendig halten. Um das System der Tageseinrichtungen für Kinder auch bei schwankenden Kinderzahlen nachhaltig funktionsfähig zu halten, müsste ein System entwickelt werden, was nicht kurzfristig Strukturen abbaut, die mittelfristig bei wieder steigenden Bedarfen dringend benötigt werden.
4. Vereinfachung der Berichts- und Dokumentationspflichten
Grundsätzlich halten wir eine Überprüfung der Berichts- und Dokumentationspflichten sowie eine Vereinfachung des Datenaustausches zwischen Kita und Schule ebenfalls für sinnvoll. Wir gehen davon aus, dass mit dem „Ziel der spürbaren Vereinheitlichung und dem Abbau von Standards“ die Vereinfachung und der Abbau Standards von Berichts- und Dokumentationspflichten und nicht der Abbau von inhaltlichen Standards insbesondere der pädagogischen Arbeit gemeint ist.
5. Flexibilisierung des Personaleinsatzes
Wir begrüßen die Möglichkeit, dass Träger ihre Mitarbeitenden flexibler als bisher einsetzen können, ohne dabei Qualitätseinbußen oder Kürzungen von Pauschalen hinnehmen zu müssen. Wir bringen zudem zum Ausdruck, dass die Begrifflichkeit „Kernzeitstandard“ derzeit nicht inhaltlich gefüllt ist und im weiteren Dialog geklärt werden muss. Grundsätzlich ist anzumerken, dass jede Zeit in der Kita Bildungszeit ist. Eine Trennung von Bildungs- und Betreuungszeit ist nicht möglich. Dies wird auch im Bildungsverständnis, welches in den Bildungsgrundsätzen des Landes NRW und unter §22 (3) SGB VIII verankert ist, deutlich.
Fachkräfte werden neben Ergänzungskräften, profilrelevanten und sonstigen Kräften in multiprofessionellen Teams während der gesamten Öffnungszeit benötigt.
In der Gesetzesnovellierung muss berücksichtigt werden, dass die Festlegung der Kernzeit an die Öffnungszeiten bzw. Betreuungsumfänge der Kitas geknüpft wird. Es darf nicht die Situation entstehen, dass Kinder mit einer Buchungszeit von 45 Stunden nur 25 Stunden personell gut ausgestattete Kernzeit erhalten und die verbleibenden 20 Stunden als „Randzeit“ definieren.
Die Personalbemessung mit den damit verbundenen Qualifizierungen muss generell überdacht werden, da die oben erwähnten ergänzenden bzw. profilrelevanten Kräfte ein Teil des Systems werden müssen – mit allen Konsequenzen auch im Hinblick auf die Aufsichtspflicht und den Kinderschutz.
6. Bedarfsgerechte Steuerung von wöchentlichen Betreuungszeiten
Eine differenziertere Buchungsmöglichkeit kann grundsätzlich zu einer besseren Bedarfsdeckung für Eltern führen. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass die gebuchten Stunden in der Regel nur in festen Zeitfenstern angeboten werden können. Insbesondere bei geringeren Stundenumfängen reicht das refinanzierte Personal nicht aus, um mehrere Zeitfenster abzudecken. Diese Problematik würde durch zusätzliche Differenzierung eher verschärft als gelöst. Zudem muss verhindert werden, dass durch eine Ausdifferenzierung der Buchungsmöglichkeiten der Verwaltungsaufwand bei den Trägern steigt.
7. Flexibilisierung der Gruppengröße
Eine Flexibilisierung der Gruppengrößen wird vom Land mit einer weiteren möglichen Erhöhung der Kinderzahlen verknüpft. Dieses Vorgehen würde zu einer weiteren Standardabsenkung, insbesondere für Kinder unter 3 Jahren und Kinder mit Förderbedarfen sowie für die Mitarbeitenden zu deutlichen Mehrbelastungen führen. Für eine bedarfsgerechte Absenkung der Kinderzahlen soll Gleiches gelten.
8. Neue Kita-Formel
Aus dem vorliegenden Text ist nicht zu erkennen, welche Auswirkungen sich für Träger und Einrichtungen durch die neue Kita-Formel ergeben werden. Die Umstellung auf eine neue Kita-Formel ist unseres Erachtens nur sinnvoll, wenn diese mit einer Qualitätsverbesserung und Entlastung von Trägern und Einrichtungen, sowie einer dauerhaft auskömmlichen Finanzierung verbunden ist.
Eine freiwillige Umstellung in einem Jugendamtsbezirk darf erst erfolgen, wenn die Parameter für eine neue Kita-Formel, wie im Text vorgesehen mit den Beteiligten der Vereinbarung abgeschlossen ist. Sollte die rechnerische KiBiz-Gruppenstruktur entfallen, müssten die damit verbundenen Qualitätsparameter in einem gemeinsam verantworteten Prozess übernommen oder neu definiert werden.
Offene Fragen sind unter anderem:
- Wie wird der Anteil von Kindern unter 2, unter 3 und über 3 Jahren innerhalb einer „100%-Gruppe“ berechnet?
- Wie wird der Personalschlüssel für die jeweiligen Altersgruppen definiert?
- Wie werden Bedarfe von Kindern mit Teilhabeansprüchen (Basisleistung I und II) berücksichtigt?
- Wie werden besondere soziale oder sprachliche Bedarfe einbezogen?
9. Innovations- und Erprobungsklausel
Eine Ergänzung der Erprobungsklausel im KiBiz wird begrüßt.
10. Personal- und Qualifikationsoffensive
Die unter diesem Punkt formulierten Maßnahmen sind grundsätzlich zu begrüßen, insbesondere, dass die Mittel für die vorgesehenen Maßnahmen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Um Irritationen bezügliche der zusätzlichen Finanzmittel zu vermeiden, sollten die Worte „aus dem KiBiz“ gestrichen werden. In das KiBiz müssen auch Ausbildungswege der praxisintegrierten Ausbildung von Heilerziehungspflegenden und dual Studierenden einbezogen werden.
11. Stabilitätsgarantie
Die angekündigte Verpflichtung von Land und Kommunen, das bisherige Niveau der Kindpauschalen trotz Anpassungsmaßnahmen zu garantieren und wie bisher zu dynamisieren, wird positiv bewertet. Wichtig ist, dass sich diese Garantie nicht nur auf die Kindpauschalen, sondern auf die gesamte Jahresbasisförderung bezieht.
12. Finanzielle Überbrückung durch das Land
Die geplante Einführung eines ergänzenden Ausgleichs für Personalkostensteigerungen im Rahmen der dynamischen Fortschreibungsrate – rückwirkend vom 1. Januar bis zum 31. Juli eines jeden Jahres – stellt eine deutliche Verbesserung dar. Positiv ist, dass die Personalkosten landesseitig ausgeglichen werden sollen.
Kritisch sehen wir jedoch, dass nur 7 Monate ausgeglichen werden und die Sachkostenentwicklungen sowie kommunale Anteile nicht berücksichtigt werden. Die Regelung kann daher nur als Zwischenlösung dienen, da das verbleibende Delta weiterhin von den Trägern allein getragen werden muss.
13. Kita-Investitionsoffensive
Die angekündigten 1,5 Milliarden Euro für Investitionen im Kita-Bereich – auch im Hinblick auf die Eigentümerperspektive von Einrichtungen - werden grundsätzlich positiv bewertet. Angesichts des durch Studien, wie von Prognos, bestätigten erheblichen Investitionsstaus, erscheint die Höhe jedoch nicht ausreichend, um den tatsächlichen Bedarf zu decken und u.a. auch Klimaanpassungen vorzunehmen. Zusätzlich stellt der verpflichtende Eigenanteil für viele freie Träger eine erhebliche Hürde dar, sodass zu befürchten ist, dass ein erheblicher Teil der Mittel nicht abgerufen werden kann. Um die Wirksamkeit der Förderung zu erhöhen, braucht es neben einer finanziellen Aufstockung auch flexible Mechanismen zur Mittelverwendung – etwa durch eine jährliche Flexibilisierung der Mittelverteilung, eine Differenzierung beim Trägeranteil sowie ergänzende Landesbürgschaften oder Finanzierungsmodelle für freie Träger.
14. Transformationskostenfinanzierung
Die vorgesehene dauerhafte Erhöhung des „Grundbetrages“ (im Sinne zusätzlicher Finanzmittel des Landes NRW) der Kindpauschalen ab dem 1. August 2027 um zusätzliche 200 Mio. Euro begrüßen wir sehr. Wichtig ist dabei, dass daraus keine Verpflichtungen der Träger erfolgen, ihrerseits die Finanzierung zu erhöhen.
Weiterhin geben wir deutlich zu Bedenken, dass die zentralen Anliegen der Freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen – Herstellung der Auskömmlichkeit der Sachkostenfinanzierung, vollständige Aufhebung des von den Trägern allein zu finanzierende Finanzdelta im Rahmen der Fortschreibungsrate sowie Abschaffung bzw. drastische Reduzierung der Trägeranteile – in diesem Papier nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt sind. Daher müssen diese Erfordernisse perspektivisch dringend angegangen werden, um eine nachhaltige Stabilisierung des Systems zu erreichen.
Angesichts der aktuellen Finanznot vieler Träger wäre eine Vorziehung der Mittel auf den 1.8.2026 notwendig.
Zusätzlich weisen wir nachstehend auf weitere zu bearbeitende Themen hin:
Trägeranteile
Die Frage der Trägeranteile muss, im Sinne des Fortbestandes der pluralen Landschaft von Einrichtungen, im weiteren Prozess der Entwicklung und Umsetzung eines neuen Kibiz ebenfalls dringend behandelt werden.
Inklusion
Die LAG FW darauf hin, dass die Problematik des Verhältnisses KiBiz und Eingliederungshilfe/EGH zwischen den Landschaftsverbänden und der LAG FW nach wie vor ungelöst ist. Dies führt zu deutlichen Schwierigkeiten in der Leistungsumsetzung vor Ort. Die LAG FW vertritt nach wie vor die Meinung, dass die Leistungen von KiBiz und EGH unterschiedliche Zielsetzungen haben und nicht in Abhängigkeit voneinander erbracht werden können. Entsprechend klar formulierter Regelungen braucht ein neu zu entwickelndes Kinderbildungsgesetz.
Mieten
Die gegenwärtige Systematik im KiBiz schließt eine Kombination von Investitionsförderung und Mietzuschuss aus. Eine Investitionsförderung steht dem Mietzuschuss entgegen. Dadurch ist es Trägern, die Eigentum an ihren Einrichtungen haben, nicht möglich, in das Mietmodell zu wechseln. Die im Gesetz vorgesehenen Mietzuschüsse orientieren sich zudem nicht an den realen Marktbedingungen vor Ort. In vielen Regionen liegen die tatsächlichen Mietkosten deutlich über den förderfähigen Pauschalen, was zunehmend zur Zurückhaltung potenzieller Investoren führt.
Diese unzureichende Refinanzierung gefährdet mittel- bis langfristig den Erhalt der Einrichtungen.
Verwaltungskosten und Betriebskostenrücklage
Eine Neubewertung und ggf. Erhöhung der abrechenbaren Verwaltungskosten, auch vor dem Hintergrund der trägerseitigen Umsetzung muss erfolgen. Wir befürchten, dass durch die Umsetzung der Inhalte des Eckpunktepapiers ein höherer Verwaltungsaufwand entstehen kann. Eine Aufhebung der Deckelung der Betriebskostenrücklage sowie die gesetzlich gesicherte Übertragbarkeit zwischen Einrichtungen innerhalb einer Trägerschaft auch jugendamtsübergreifend sind aus betriebswirtschaftlicher Sicht dringend erforderlich und dürfen nicht von kommunalen Entscheidungen abhängig sein.
Abschließende Bemerkung
Angesichts der zu konkretisierenden Aspekte zu einzelnen Maßnahmen begrüßen wir ausdrücklich den weiteren Dialog und die Beteiligung der LAG FW bei der Entwicklung und Umsetzung eines neuen Gesetzes. Vor dem Hintergrund, dass diese Vereinbarung erste Zwischenschritte zur Stabilisierung des Systems der Tageseinrichtungen für Kinder markiert, erklärt sich die LAG FW bereit, die vorgelegte Vereinbarung zu unterzeichnen.