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Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen zur Finanzierung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) – Stand: 1.8.2026

Vorbemerkung

Offene Ganztagsschulen (OGS) bieten ein umfassendes und ganzheitliches Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Förderangebot für alle Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen. Zentral für das Gelingen eines qualitativ hochwertigen Angebotes an Offenen Ganztagsschulen ist die intensive Zusammenarbeit zwischen Schulen und Partnern aus der Kinder- und Jugendhilfe. Trotz unterschiedlicher Ausgangslagen von Schule und Jugendhilfe verfolgen beide Systeme in der Kooperation das gemeinsame Ziel, Bildung, Erziehung und Betreuung für junge Menschen zu organisieren, qualitativ gute Angebote zu entwickeln und individuelle Förderung sowie Inklusion zu ermöglichen.
Mit rund 80 Prozent stellen Träger mit Anschluss an die Freie Wohlfahrtspflege den weitaus größten Anteil an Organisationen und Institutionen, die sich für die Umsetzung und Gestaltung der außerunterrichtlichen Bereiche in der Offenen Ganztagschule in NRW (OGS) verantwortlich zeichnen. Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen (LAG FW NRW) positioniert sich vor diesem Hintergrund mit den folgenden Standpunkten zur aktuellen Situation der OGS.

Aktuelle Situation

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) hat der Bund einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich eingeführt, der am 01.08.2026 zunächst für alle Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft getreten ist. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. Mit dem GaFöG ist eine tägliche Betreuungszeit von acht Stunden (40 Stunden pro Woche) sowie eine Schließung im Umfang von maximal vier Wochen pro Jahr festgelegt. Die qualitative Ausgestaltung obliegt weitgehend den Ländern. Die LAG FW kritisiert, dass das Land NRW auf ein Ausführungsgesetz mit fachlichen Mindeststandards verzichtet hat, der Offene Ganztag somit nach wie vor landesweit nur auf der Grundlage eines Erlasses geregelt ist.
Die LAG FW fordert schon seit Einführung des Offenen Ganztags in NRW eine gesetzliche Festlegung von Mindeststandards und eine auskömmliche Finanzierung. Auch wenn zwischenzeitig moderate Anpassungen der pauschalen Festbeträge des Landes erfolgten und dieser Festbetrag inzwischen mit 3% jährlich dynamisiert wird, kann weiterhin nicht von einer auskömmlichen Finanzierung der OGS gesprochen werden. Die eingesetzten (Landes)Pauschalen zzgl. des per Erlass vorgeschriebenen kommunalen Anteils reichen bei Weitem nicht aus, um ein qualitativ und fachlich angemessenes Angebot vorzuhalten. Die seit vielen Jahren offensichtlichen Problemlagen, wie z.B. Beschäftigung in Teilzeitstellen mit niedriger Wochenstundenzahl, Beschäftigung gering qualifizierten Personals, niedrige Entlohnung und eine damit einhergehende überdurchschnittliche Personalfluktuation, können unter den gegebenen Rahmenbedingungen und angesichts des Fachkräftemangels nicht zufriedenstellend gelöst werden. Viele Mitarbeiter*innen gehen zudem in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand. Der Personalmangel sowie erwartbare Tarifsteigerungen werden die Träger in voller Härte treffen. Träger werden zukünftig die Trägerschaft aufkündigen müssen, sollten sie für den aufwachsenden Rechtsanspruch nicht bessere finanzielle Rahmenbedingungen erhalten. Damit wird ein Teil der Infrastruktur aufs Spiel gesetzt, der unverzichtbar ist, um die Umsetzung des Rechtsanspruchs überhaupt realisieren zu können.
Die Qualität der Ganztagsschulen hängt nach wie vor vorrangig von den freiwilligen Leistungen der einzelnen Kommunen bzw. Kreise ab. Große regionale Ungleichheiten bzgl. Finanzierung, Standards und Strukturen sind die Folge, die durch die pauschale Erhöhung der kommunalen Pflichtanteile nicht ausgeglichen werden. Die LAG FW NRW hatte auf diese Problematik bereits 2017 mit der Kampagne „Gute OGS darf keine Glückssache sein!“ öffentlich hingewiesen. Das Land NRW steht in der Verantwortung, endlich landesweit gleiche Bedingungen in allen Kommunen und Kreisen für eine angemessene Finanzierung der OGS zu gewährleisten.

Geeignete Rahmenbedingungen schaffen

Aus Sicht der LAG FW NRW sollten in einem Ausführungsgesetz für NRW verbindliche Mindeststandards formuliert werden. Dies setzt insbesondere für die Bereiche Personal sowie räumliche und sachliche Ausstattung eine auskömmliche Finanzierung voraus.

Notwendiger Finanzrahmen Offene Ganztagsschule – Kernangebot

Bei der folgenden Berechnung handelt es sich um ein Kernangebot. Dieses umfasst ausschließlich den Mindestumfang für die außerunterrichtlichen Angebote in der OGS während der Schulzeit und der genannten Ferienangebote. Es stellt eine Untergrenze dar. Zusätzliche Angebote, beispielsweise in den Randzeiten (vor 8 Uhr und nach 16 Uhr), besondere Freizeit- und Förderangebote, Angebote im Rahmen der Inklusion von Kindern mit besonderem Förderbedarf oder die Umsetzung des „rhythmisierten“ Modells sind mit weiteren (Personal-)Kosten verbunden und müssen zusätzlich finanziert werden. Die Zuschüsse sind, angelehnt an den TVöD, kontinuierlich zu dynamisieren.
Die vorliegenden Berechnungen beziehen sich auf die aktuelle Entgelttabelle des TVöD-VKA in der aktuellen Fassung, die bis zum 31.03.2027 vorliegt.

Zur Ermittlung einer angemessenen Finanzierung werden die folgenden Berechnungsgrundlagen für eine Gruppe angelegt:
• Gruppengröße: 25 Kinder
• Eine Fachkraft: 30 Wochenstunden
• Eine Ergänzungskraft: 25 Wochenstunden
• Leitungsfreistellung: 5 Wochenstunden
• Fachberatung/Steuerung: 0,5 Wochenstunden
• Küchenpersonal: 10 Wochenstunden
• Sachkostenpauschale: 1.500 Euro pro Jahr (5 € pro Kind und Monat)
• Pauschale für Drittanbieter (Sportvereine, Handwerk, Kunst-, Musikschulen etc.): 1.600 Euro
• Overheadkosten: 10 Prozent der Gesamtkosten

Auf Basis des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD – Sozial- und Erziehungsdienst) ergeben sich jährliche Kosten von 135.654,44 Euro pro Gruppe/Jahr. Dies entspricht Kosten von 5.426,18 Euro pro Kind/Jahr.

Personal

Wir fordern in Offenen Ganztagsschulen ein Fachkräftegebot sowie eine verbindlich festgelegte Fachkraft-Kind-Relation. Neben Lehrkräften muss ein qualitatives Ganztagsangebot durch ausgebildete pädagogische Fachkräfte (Abschluss der Erzieher/-in, Sozialpädagogik oder vergleichbare Qualifikation) gekennzeichnet sein. Ergänzend können auch weitere pädagogische und nicht-pädagogische Kräfte (wie Kinderpfleger/- innen, Student*innen, Quereinsteiger/-innen etc.) im Offenen Ganztag tätig sein. Diese sollten durch geeignete Fort- und Weiterbildungsangebote auf ihre Arbeit in Ganztagsschulen vorbereitet und (weiter)qualifiziert werden.
Des Weiteren bedarf es einer konkreten Definition des Begriffs „Gruppe“. Offene Ganztagsschulen sollten gekennzeichnet sein durch multiprofessionelle Teams von Schule und Jugendhilfe, die auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Um ein kooperatives Zusammenwirken zu gewährleisten, sollte u.a. eine Beteiligung des OGS-Trägers in schulischen Gremien (Schulpflegschaft, Schulkonferenz) verbindlich festgeschrieben werden.
Im Rahmen eines Gesamtkonzeptes OGS kommt auch der Gestaltung der Mittagszeit eine besondere Bedeutung zu. Um dies zu gewährleisten, ist für die Bereitstellung des Mittagessens unterstützendes Küchenpersonal notwendig.
Im Rahmen der Dienstzeit müssen für Mitarbeitende in Offenen Ganztagsschulen Zeiten für Vor- und Nachbereitung, Elternarbeit, Anleitung von Praktikant*innen,
Gremienarbeit, administrative Aufgaben sowie gemeinsame Fort- und Weiterbildungen einberechnet werden. Zusätzlich bedarf es personeller Ressourcen für die Leitung (Fach- und Dienstaufsicht über das OGS-Personal, Kooperationsgespräche, Organisation, Einsatz von Drittanbietern etc.) und die Fachberatung (fachliche und qualitative Steuerung, Evaluation etc.).

Räumliche Ausstattung

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung stellt die Schulträger auch in räumlicher Hinsicht vor große Herausforderungen. Im Zuge des sogenannten „beschleunigten Infrastrukturausbaus“ sind dringend zusätzliche Raumkapazitäten für den Offenen Ganztag zu schaffen. Hierbei sollten Träger Offener Ganztagsschulen frühzeitig einbezogen werden.
Es bedarf dringend eines verbindlichen, inklusiven Raumkonzeptes für alle Offenen Ganztagsschulen, das alle am Standort der Schule zur Verfügung stehenden Räume (Klassenräume, Mehrzweckräume, Sporthallen, Schulhof etc.) einbezieht und sowohl die Arbeit im Klassen- bzw. Gruppenverbund als auch die Arbeit in Kleingruppen ermöglicht. Auch der weitere Ausbau von Mensen ist für die qualitative Weiterentwicklung von Offenen Ganztagsschulen dringend erforderlich.
In vielen Schulen herrscht ein gravierender Raummangel. Ausbaukapazitäten sind begrenzt. Vor diesem Hintergrund aber allein auf eine multifunktionale Nutzung von Klassenräumen zu setzen, wäre aus pädagogischer Sicht nicht sinnvoll. Vielmehr braucht es Funktionsräume (Kreativräume, Ruhezonen etc.) und eine Ausstattung mit multifunktionalem Mobiliar, das sowohl für den Unterricht als auch für außerunterrichtliche Phasen nutzbar ist. Im Zuge der Inklusion bedarf es zudem einer Überprüfung der vorhandenen Räumlichkeiten im Sinne der Barrierefreiheit und deren Berücksichtigung bei Neu- und Umbauten sowie sonstigen Anschaffungen.

OGS-Leitungen benötigen ein eigenes Büro und es müssen genügend Räume für vor- und nachbereitende Tätigkeiten des OGS-Personals, für Dienstbesprechungen, Elterngespräche etc. zur Verfügung stehen.
Perspektivisch ist ein räumlicher Mindeststandard festzulegen, wie er beispielsweise von der Montag-Stiftung vertreten wird: Pro Schüler*in sollten 4,5 bis 5 m² (inklusive Klassen- und Ganztagsfläche, ohne Verkehrsflächen) zur Verfügung stehen, dies entspricht bei einer Ganztagsklasse mit 25 Kindern einer Fläche zwischen 112,5 und 150 m².

Sächliche Ausstattung

Die sächliche Ausstattung der einzelnen Offenen Ganztagsschulen sollte sich am jeweiligen Gesamtkonzept orientieren. Für Anschaffungen wie Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Ferienaktionen etc. ist eine jährliche Sachkostenpauschale festzulegen. Bei der Ausstattung der Schulen mit einer digitalen Infrastruktur und Endgeräten sind auch die Bedarfe der außerunterrichtlichen Akteure zu berücksichtigen.

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